Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für Absolvent*innen deutscher Hochschulen (früher § 18b Abs. 1)

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland (nach § 20 Abs. 1 AufenthG): Die goldene Chance für Absolvent*innen deutscher Universitäten

Nach dem Abschluss an einer deutschen Universität enden die Möglichkeiten nicht – sie beginnen erst. Das deutsche Recht ermöglicht es dir als Absolvent*in einer deutschen Bildungseinrichtung, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Diese Regelung war früher unter § 18b Absatz 1 bekannt und wurde nach der Änderung des Migrationsrechts im Jahr 2020 unter § 20 Absatz 1 AufenthG eingeordnet.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird Absolvent*innen erteilt, damit sie eine passende Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikation finden können. Sie ist ein Übergang in den regulären Arbeitsmarkt und kann der erste Schritt Richtung langfristiger Aufenthalt sein.

Wer darf § 20 Abs. 1 beantragen?
Diese Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt, wenn du:

  • ein Hochschulstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hast (Bachelor, Master, Diplom oder vergleichbar)

  • einen gültigen Reisepass besitzt

  • nachweisen kannst, dass du deinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichern kannst (ein Sperrkonto ist nicht zwingend, häufig reichen Kontoauszüge oder ein Mietvertrag)

Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche?

  • In der Regel bis zu 18 Monate

  • Die konkrete Dauer hängt vom Abschlussdatum und davon ab, wie nah es am Zeitpunkt der Antragstellung liegt

Während dieser Zeit darfst du zur Sicherung deines Lebensunterhalts frei oder in Teilzeit arbeiten. Der Hauptzweck des Aufenthalts muss jedoch die Suche nach einer qualifikationsgerechten Stelle im akademischen Bereich bleiben.

Welche Rechte bietet diese Aufenthaltserlaubnis?

  • Recht auf vorübergehende Beschäftigung während der Suchphase, ohne zusätzliche Genehmigung

  • Möglichkeit, nach Jobfund direkt auf einen passenden Arbeitstitel zu wechseln (z. B. § 18a oder EU Blue Card)

  • Möglichkeit des Familiennachzugs später, sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt und der Aufenthaltstitel gewechselt wurde

  • Keine Pflicht, Deutschland direkt nach dem Studium zu verlassen – anders als in vielen anderen europäischen Ländern

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Reisepass

  • Offizielle Abschlussurkunde der deutschen Hochschule

  • Nachweis der Wohnadresse (Anmeldung)

  • Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Kontoauszüge, Teilzeitjob-Vertrag, Verpflichtung durch eine Person)

  • Gültige Krankenversicherung

  • Biometrisches Passfoto

  • Ausgefülltes Formular für den Aufenthaltstitel

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Bei der Ausländerbehörde in der Stadt, in der du wohnst

  • Es ist empfehlenswert, den Antrag zu stellen, bevor die studentische Aufenthaltserlaubnis abläuft

Wichtige Hinweise und Warnungen

  • Du kannst während der Gültigkeit dieses Titels den Zweck nicht einfach in einen anderen Aufenthaltstitel „umwandeln“ (z. B. in Asyl).

  • Wenn du innerhalb von 18 Monaten keine passende Arbeit findest, musst du Deutschland verlassen; eine Verlängerung ist nur in seltenen Fällen möglich.

  • Sobald du eine geeignete Stelle findest, solltest du sofort den Antrag auf den passenden neuen Aufenthaltstitel stellen.

Fazit
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Abschluss an einer deutschen Universität ist eine strategische Chance, um beruflich in Deutschland Fuß zu fassen. Sie verlangt keine zusätzlichen Qualifikationen oder eine große finanzielle Sicherheitsleistung – entscheidend ist, dass du nachweislich Absolvent*in bist und deine Kosten vorübergehend decken kannst.

Dieser Titel ist eine Brücke in den deutschen Arbeitsmarkt und ein Schlüssel zu einem langfristigen Aufenthalt – und für viele langfristig sogar ein Weg Richtung Einbürgerung, wenn er richtig genutzt wird.

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