Altersfeststellung und vorübergehende getrennte Unterbringung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Deutschland
Wenn ein unbegleiteter Minderjähriger (UMF – Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge) in Deutschland ankommt, ist die genaue Feststellung des Alters entscheidend, weil davon Rechte, Verfahren und der besondere Kinderschutz abhängen.
Bei Zweifeln oder fehlenden offiziellen Dokumenten können Behörden eine Altersfeststellung durchführen. In manchen Fällen wird die Person bis zum Abschluss der Klärung vorübergehend getrennt von Erwachsenen untergebracht. Im Folgenden eine umfassende Erklärung der rechtlichen, medizinischen und sozialen Schritte.
Erstens: Warum wird das Alter festgestellt?
Weil das deutsche Recht unbegleiteten Minderjährigen besondere Rechte gewährt, darunter:
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besonderen Schutz vor Abschiebung
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Unterbringung in speziellen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
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Bestellung eines Vormunds (Vormund)
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Recht auf Bildung sowie psychologische und soziale Unterstützung
Diese Rechte gelten jedoch nur für Personen unter 18 Jahren. Wenn jemand angibt, minderjährig zu sein, aber keine offiziellen Nachweise (z. B. Pass oder Geburtsurkunde) vorlegen kann, entstehen Zweifel.
Zweitens: Phasen der Altersfeststellung (Altersfeststellung)
1. Sichtprüfung und sozialpädagogische Einschätzung (Inaugenscheinnahme + sozialpädagogische Einschätzung)
Durchgeführt von Mitarbeitenden des Jugendamts oder sozialpädagogischen Fachkräften, basierend auf:
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körperlichem Erscheinungsbild
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Sprache, Reife und Auftreten
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allgemeinem Verhalten
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vorhandenen Dokumenten (falls vorhanden)
Dokumente wie Pass, Ausweis oder Schulbescheinigungen können herangezogen werden; teils wird auch eine Überprüfung im Herkunftsland versucht.
2. Medizinische Untersuchung (Ausnahmeschritt)
Bleiben die Zweifel bestehen, kann eine medizinische Abklärung erfolgen, z. B.:
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Röntgen der Hand- und Handwurzelknochen (Röntgen der Handknochen)
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zahnärztliche Begutachtung von Zähnen und Kiefer
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in manchen Fällen weitere Untersuchungen (z. B. Knochenentwicklung oder Röntgen von Brustkorb/Becken)
Diese Methoden liefern nur Schätzwerte und sind nicht zu 100 % genau. Sie werden daher auch medizinisch und ethisch kritisiert.
Drittens: Wird der Minderjährige während der Prüfung getrennt untergebracht?
Ja, in einigen Bundesländern wird die Person vorübergehend in einer speziellen Einrichtung oder neutralen Unterbringung untergebracht (z. B. Einzelzimmer oder Erstaufnahmeeinrichtungen), um:
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eine Vermischung mit Erwachsenen zu vermeiden (Schutz vor Ausbeutung oder zur eigenen Sicherheit)
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das Altersgutachten abzuwarten
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rechtliche Schritte zu organisieren
Dies gilt in der Regel nicht als „Haft“ im juristischen Sinn, sondern als „vorübergehende Schutzmaßnahme“. Sie sollte nur wenige Tage oder Wochen dauern und darf nicht als Strafe eingesetzt werden.
Viertens: Was entscheidet das Jugendamt nach der Einschätzung?
Je nach Ergebnis:
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Wird die Person als minderjährig eingestuft, wird sie dem Jugendamt übergeben und erhält einen Vormund.
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Wird sie als volljährig eingestuft, wird sie in Einrichtungen für Erwachsene verlegt und das Verfahren läuft wie ein reguläres Asylverfahren.
Fünftens: Kann man gegen die Altersentscheidung vorgehen?
Ja. Der/die Betroffene oder ein Anwalt kann:
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die Einschätzung anfechten
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Gegengutachten oder neue Dokumente vorlegen
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vor dem Verwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) klagen
Sechstens: Menschenrechtliche Kritik
Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und UNICEF kritisieren unter anderem:
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den starken Rückgriff auf Röntgen trotz begrenzter Genauigkeit
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die psychische Belastung für Minderjährige
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die Gefahr, medizinische Untersuchungen als Kontrollinstrument statt als Schutzmaßnahme zu nutzen
Fazit
Die Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen ist in Deutschland eine sensible und entscheidende Frage, die Aufenthalt, Betreuung und Integration stark beeinflusst. Wer als Minderjähriger gilt, erhält besondere Schutzrechte. Wenn du angibst, minderjährig zu sein, ist es wichtig, frühzeitig Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zu suchen und auf eine kindgerechte Behandlung zu bestehen.
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