Wann wird der EURODAC-Fingerabdruck nach Asyl oder Visum gelöscht?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Was genau ist der EURODAC-Fingerabdruck?
Es handelt sich um einen elektronisch erfassten Fingerabdruck aller zehn Finger, der in einer zentralen europäischen Datenbank gespeichert wird. Diese Datenbank umfasst alle EU-Staaten (sowie assoziierte Staaten wie die Schweiz und Norwegen). Sie wird genutzt, um Folgendes nachzuverfolgen:

  • Asylsuchende, die in mehr als einem Staat einen Asylantrag gestellt haben

  • Personen, die irregulär ohne Visum nach Europa eingereist sind

  • Ausländerinnen/Ausländer, die beim Versuch aufgegriffen werden, illegal eine Grenze zu überqueren oder einzureisen

Rechtsgrundlagen
Nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 (EURODAC-Verordnung) werden Fingerabdrücke je nach Fallkategorie für bestimmte Zeiträume gespeichert.

Wann wird ein EURODAC-Fingerabdruck gelöscht?

1) Asylsuchende (Kategorie 1)
Der Fingerabdruck wird 10 Jahre gespeichert.
Auch wenn die Person später Schutz erhält oder die Staatsangehörigkeit erwirbt, bleibt der Datensatz grundsätzlich gespeichert.
Eine Löschung vor Ablauf von 10 Jahren erfolgt nur, wenn:

  • die Person die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erhält, oder

  • die Person verstirbt, oder

  • die Person endgültig aus der EU abgeschoben/ausgewiesen wird

2) Person, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen wurde (Kategorie 2)
Der Fingerabdruck wird 18 Monate gespeichert.
Er wird danach automatisch gelöscht, außer wenn innerhalb dieser Zeit ein Asylantrag gestellt wird.

3) Person, die sich irregulär in einem Mitgliedstaat aufhält (Kategorie 3)
Der Fingerabdruck wird 18 Monate gespeichert.
Die Speicherung dient nur zur Identitätsprüfung und zur Anwendung der Dublin-Regeln.

Kann man die Löschung manuell beantragen?
Nein. Eine manuelle Löschung aus EURODAC ist nicht vorgesehen. Die Löschung erfolgt ausschließlich automatisch nach den genannten Regeln.
Man kann jedoch beantragen, die eigenen gespeicherten Daten einzusehen – durch einen offiziellen Antrag bei:

  • dem BAMF (in Deutschland) oder

  • der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Welche Auswirkungen hat EURODAC auf Asylanträge?
Wenn jemand in einem Staat Asyl beantragt und anschließend in einen anderen Staat weiterreist, kann der zweite Staat den Fingerabdruck nutzen, um nachzuweisen, dass zuvor bereits eine Einreise oder ein Asylantrag in einem anderen Staat erfolgt ist.
Daraufhin kann die Person nach der Dublin-III-Verordnung in den „erstzuständigen“ Staat zurücküberstellt werden.

Auch nach Jahren kann die Speicherung – solange sie besteht – für Dublin-Prüfungen genutzt werden, sofern kein neuer rechtlicher Status greift oder die Speicherfrist abgelaufen ist.

Verhindert der Fingerabdruck einen neuen Antrag?
Nein. Er verhindert nicht das Recht, einen Antrag zu stellen. Er kann jedoch dazu führen, dass ein bestimmter Staat den Antrag nicht selbst prüft, weil er nach Dublin nicht zuständig ist, und die Person an den ersten zuständigen Staat überstellt.

Zusammenfassung

  • Asylsuchende: Speicherung 10 Jahre

  • Irreguläre Einreise/Grenzübertritt: Löschung nach 18 Monaten

  • Eine manuelle Löschung ist nicht möglich, aber Auskunft über die eigenen Daten ist möglich

  • EURODAC hat große Bedeutung für die Anwendung der Dublin-Regeln und den Nachweis früherer Verfahren

Der elektronische Fingerabdruck ist ein strenges Kontrollinstrument. Er nimmt niemandem das Recht auf Schutz – er beeinflusst vor allem, welcher Staat innerhalb Europas den Antrag bearbeitet.

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