Alternative Medizin (Heilpraktiker): Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?

Alternative Medizin in Deutschland (Heilpraktiker): Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?
Kann man die Kosten für einen Heilpraktiker-Besuch erstatten lassen – und gibt es Unterschiede zwischen GKV und PKV? Hier die vollständige Antwort.

Erstens: Wer ist ein Heilpraktiker?
Ein Heilpraktiker ist ein Anbieter alternativer Heilmethoden mit einer offiziellen Heilpraktikerzulassung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden. Er ist kein Arzt (Arzt) im klassischen Sinn.
Typische Leistungen sind zum Beispiel:

  • Akupunktur

  • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

  • Homöopathie

  • Schröpfen, Heilfasten und weitere naturheilkundliche Verfahren

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für alternative Medizin?

Leistung Übernahme? Hinweise
Heilpraktiker-Besuch Nein In der GKV in der Regel nicht erstattungsfähig
Kräuter-/Naturheil-Verordnungen Nein Meist IGeL (Privatleistung auf eigene Kosten)
Akupunktur Teilweise Häufig nur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen und i. d. R. nur, wenn es ein Arzt durchführt

Einige GKV-Kassen (z. B. bestimmte TK-/BKK-Modelle) bieten Bonusprogramme oder begrenzte Zuschüsse – jedoch nur unter vorher festgelegten Bedingungen.

Was ist mit der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Versicherungsart Mögliche Kostenübernahme
PKV (umfangreicher Tarif) Häufig teilweise oder vollständig für Heilpraktiker-Leistungen
Tarife mit Naturheilkunde-Option Erstattung bis zu einer jährlichen Grenze (z. B. 500–1000 €)
Zusatzversicherung (für GKV-Versicherte) Übernahme nur, wenn eine passende Zusatzversicherung besteht

Manche Zusatzversicherungen erstatten z. B. 80 % der Heilpraktiker-Rechnungen bis 1.000 € pro Jahr – gegen einen monatlichen Beitrag (z. B. 10–20 €), je nach Anbieter/Vertrag.

Wann kann ein Heilpraktiker sinnvoll sein?

  • Bei chronischen Schmerzen

  • Bei Stress und leichter depressiver Verstimmung

  • Bei Magen-Darm-Beschwerden wie Reizmagen/Reizdarm

  • Als begleitende Unterstützung bei Krebs oder Autoimmunerkrankungen

  • Wenn man naturheilkundliche Ansätze ohne klassische Medikamente wünscht

Wichtig: Alternative Verfahren sollten nicht als vollständiger Ersatz der Schulmedizin bei Notfällen oder schweren Erkrankungen genutzt werden.

Braucht man eine spezielle Rechnung zur Erstattung?
Ja. Für eine Erstattung (PKV oder Zusatzversicherung) sollte die Rechnung:

  • von einem offiziell zugelassenen Heilpraktiker stammen,

  • nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt sein,

  • Datum und Leistungspositionen klar und nachvollziehbar ausweisen.

Fazit

Versicherung Heilpraktiker-Kostenübernahme Hinweise
GKV Nein Ausnahme: einzelne ärztliche Leistungen (z. B. Akupunktur in bestimmten Fällen)
GKV + Zusatzversicherung Ja, möglich Je nach Tarif/Limit
PKV Meist ja Vertragsabhängig

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