Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU (EU-S2)

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Medizin

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU (EU-S2): Ihr Leitfaden, um Ihr Recht auf Behandlung außerhalb Deutschlands zu nutzen

Was ist das Formular EU-S2?
EU-S2 (früher E112) ist ein offizielles Formular, das Ihnen eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermöglicht – auf Kosten Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) – nur mit vorheriger Genehmigung.

Wann kann EU-S2 genutzt werden?

  • wenn die Behandlung in Deutschland nicht innerhalb einer angemessenen Frist verfügbar ist

  • oder wenn es in einem EU-Land ein spezialisiertes Zentrum gibt, das besser oder schneller behandeln kann

  • gilt nur für organisierte/geplante Behandlungen (nicht für Notfälle!)

Beispiele für abgedeckte Behandlungen

Behandlung Über EU-S2 abgedeckt?
Tumor-Operation in Frankreich Ja
Organtransplantation in Belgien Ja
einfache Physiotherapie in Spanien meist nein
Notfallbehandlung im Urlaub Nein (wird über EHIC abgedeckt)

Grundvoraussetzungen

  • klare Diagnose durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt in Deutschland

  • konkreter Behandlungsplan des EU-Krankenhauses

  • Genehmigung Ihrer deutschen Krankenkasse (Krankenkasse) vor Behandlungsbeginn

  • Nutzung des offiziellen EU-S2-Formulars

Schritte zur Antragstellung

  1. Ärztin/Arzt in Deutschland konsultieren → ärztlicher Bericht

  2. EU-Krankenhaus finden, das die Behandlung anbietet

  3. dort einen schriftlichen Kostenplan (Kostenplan) anfordern

  4. alle Unterlagen bei Ihrer GKV-Krankenkasse einreichen

  5. nach Genehmigung erhalten Sie ein unterzeichnetes EU-S2-Formular

Wer trägt die Kosten?

  • die deutsche Krankenkasse rechnet die Kosten direkt mit der ausländischen Einrichtung ab

  • möglich sind Zusatzkosten, die Sie selbst tragen (z. B. Einzelzimmer, Reise, Übersetzung)

Wichtige Hinweise

  • das Formular gilt nicht für Nicht-EU-Länder und nicht für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit

  • die Krankenkasse kann den Antrag ablehnen, wenn es in Deutschland eine zumutbare Alternative gibt

  • ohne vorherige Genehmigung zu reisen bedeutet in der Regel: Sie zahlen selbst


ـDas Redaktionsteam bemüht sich um korrekte Informationen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte verstehen Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an zuständige Stellen.

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU (EU-S2): Ihr Leitfaden, um Ihr Recht auf Behandlung außerhalb Deutschlands zu nutzen
Was ist das Formular EU-S2?EU-S2 (früher E112) ist ein offizielles Formular, das Ihnen eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ermöglicht – auf Kosten Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) – nur mit vorheriger Genehmigung.
Wann kann EU-S2 genutzt werden?


wenn die Behandlun...

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