Wie funktioniert die Kirchensteuer in Deutschland?
Einleitung
Die Kirchensteuer (Kirchensteuer) ist eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter religiöser Gemeinschaften erhoben wird, die in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts) anerkannt sind. Sie ist die wichtigste Finanzierungsquelle der großen christlichen Kirchen in Deutschland, wie der katholischen und der evangelischen Kirche, und wird zur Unterstützung religiöser und sozialer Angebote dieser Gemeinschaften verwendet.
Wie funktioniert die Kirchensteuer?
In Deutschland gilt: Wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, die das Recht hat, Kirchensteuer zu erheben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese Steuer zu zahlen. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Person in Deutschland lebt und ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft offiziell erklärt hat, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt ist.
Welche Gemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben?
Damit eine Religionsgemeinschaft Kirchensteuer erheben darf, muss sie von einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein. Zu den Religionsgemeinschaften, die in Deutschland diesen Status haben, gehören unter anderem:
die katholische und die evangelische Kirche
Freikirchen
jüdische Gemeinden
orthodoxe Kirchen
Wie wird die Kirchensteuer eingezogen?
In manchen Fällen ziehen die Kirche oder die jeweilige Religionsgemeinschaft die Kirchensteuer direkt von ihren Mitgliedern ein. In der Regel wird sie jedoch vom Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuer erhoben. Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland:
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Einkommensteuer.
In allen anderen Bundesländern beträgt sie 9 % der jährlichen Einkommensteuer.
Befreiung von der Kirchensteuer
In bestimmten Fällen können Personen von der Kirchensteuer befreit sein bzw. keine Kirchensteuer zahlen:
Kirchenaustritt: Wer aus seiner Kirche oder Religionsgemeinschaft offiziell austritt, ist künftig nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
Wegzug aus Deutschland: Wer Deutschland verlässt und seine Wohnsitzanmeldung löscht (Abmeldung), zahlt keine Kirchensteuer mehr.
Geringes Einkommen: Liegt das Jahreseinkommen unter 9.000 Euro, fällt in der Regel keine Kirchensteuer an.
Absetzbarkeit der Kirchensteuer
Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe (Sonderausgabe) geltend gemacht werden. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was die steuerliche Belastung insgesamt senken kann.
Fazit
Die Kirchensteuer ist ein fest verankerter Bestandteil des Steuersystems in Deutschland. Sie dient der Finanzierung religiöser Tätigkeiten und sozialer Dienste der anerkannten Religionsgemeinschaften. Erhoben wird sie von Personen, die als Mitglieder solcher Gemeinschaften registriert sind, und eingezogen entweder durch das Finanzamt oder direkt durch die Kirche selbst.
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