Verfahren zum Familiennachzug der zweiten Ehefrau: die religiös-rechtliche Problematik

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Familiennachzug der zweiten Ehefrau in Deutschland: Die religiöse und rechtliche Problematik im Detail

In Asyl- und Einwanderungsfragen in Deutschland taucht häufig die Frage auf: Kann man eine zweite Ehefrau über den Familiennachzug nachholen?
Die Antwort ist nicht einfach, weil sie an einer kritischen Schnittstelle zwischen dem säkularen deutschen Recht und den familiären Systemen vieler islamisch geprägter Staaten liegt, die Mehrfachehen zulassen.

Im Folgenden eine präzise rechtliche und gesellschaftliche Einordnung des Gesamtbildes:

Erstens: Welcher Rechtsrahmen gilt in Deutschland?
Deutschland erkennt Polygamie in seinem Rechtssystem nicht an. Die deutschen Regelungen stützen sich auf:

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das nur eine Ehefrau pro Mann anerkennt,

  • sowie § 30 AufenthG, der die Voraussetzungen des Familiennachzugs von Ehegatten regelt.

Daraus folgt:
Rechtlich ist es nicht erlaubt, mehr als eine Ehefrau nach Deutschland zu holen – selbst wenn die zweite Ehe im Herkunftsland offiziell beurkundet ist.

Zweitens: Wird der Antrag automatisch abgelehnt, wenn es sich um die „zweite Ehefrau“ handelt?
Ja. In den meisten Fällen wird ein Familiennachzugsantrag abgelehnt, wenn feststeht, dass die Person:

  • weiterhin mit der ersten Ehefrau verheiratet ist,

  • und die zweite Ehe während des Fortbestands der ersten Ehe geschlossen wurde.

Die Behörden werten dies als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (ordre public).

Drittens: Wann kann der Familiennachzug der zweiten Ehefrau überhaupt geprüft werden?
In sehr seltenen Fällen wird der Antrag geprüft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa:

  • das offizielle Ende der Beziehung zur ersten Ehefrau (rechtskräftige, dokumentierte und registrierte Scheidung),

  • Nachweis einer aktuell monogamen Ehe (Nicht-Polygamie),

  • ordnungsgemäße Dokumentation der zweiten Ehe im Herkunftsland und entsprechende Nachweise,

  • gemeinsame minderjährige Kinder mit der zweiten Ehefrau, wobei teils das Kindeswohl berücksichtigt wird.

Auch dann bleibt die Entscheidung im Ermessen der Ausländerbehörde und kann aus Gründen der „deutschen Werteordnung“ abgelehnt werden.

Viertens: Kann man eine frühere Ehe verschweigen, um den Antrag für die zweite Ehefrau zu stellen?
Das ist rechtlich äußerst riskant und gilt als Falschangabe/Urkunden- bzw. Datenbetrug, wenn:

  • der Antrag so gestellt wird, als sei sie die „einzige“ Ehefrau,

  • oder das Bestehen einer noch gültigen ersten Ehe verschwiegen wird.

Wird dies entdeckt, kann Folgendes passieren:

  • sofortige Ablehnung des Antrags,

  • Widerruf von Aufenthalt/Schutzstatus bei schwerwiegendem Betrug,

  • späterer Entzug der Einbürgerung, wenn sie auf falschen Angaben beruhte.

Fünftens: Die Perspektive aus Sicht der Scharia
In einigen islamischen Ländern ist Polygamie gesetzlich erlaubt. Die zweite Ehe gilt dort als rechtmäßig, wenn bestimmte Voraussetzungen (Gerechtigkeit und religiöse Bedingungen) erfüllt sind.
Das Problem entsteht, wenn die Ehe im Herkunftsland legal ist, aber in Deutschland nicht anerkannt wird.

Dies führt zu einem Rechtskonflikt zwischen Scharia und deutschem Zivilrecht – Deutschland entscheidet dabei stets zugunsten seines innerstaatlichen Rechts.

Sechstens: Und was ist mit Asyl – schützt der zweite Ehevertrag?
Wenn eine Person den Flüchtlingsstatus (Flüchtlingsschutz) hat, kann sie nach § 29 AufenthG grundsätzlich Familiennachzug beantragen. Doch auch hier umfasst „Familie“:

  • die einzige rechtlich anerkannte Ehefrau,

  • oder nur die minderjährigen Kinder.

Die zweite Ehe wird rechtlich nicht geschützt – selbst wenn sie vor der Flucht oder während des Krieges geschlossen wurde.

Fazit
Der Familiennachzug der zweiten Ehefrau ist in Deutschland rechtlich nicht möglich, solange die Ehe auf Polygamie beruht.
Geprüft wird ein Antrag höchstens dann, wenn der Mann rechtlich von der ersten Ehefrau getrennt ist und die zweite Ehe die einzige aktuell anerkannte Ehe ist.

Daher wird dringend empfohlen, vor einem Antrag in solchen komplexen Fällen einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

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