Gilt eine deutsche Krankmeldung (AU) in Ihrem Heimatland?

Gilt die deutsche Krankmeldung (AU) in Ihrem Heimatland?
Ein umfassender Leitfaden für Expats und vorübergehend in Deutschland lebende Patientinnen und Patienten

Die offizielle Krankmeldung in Deutschland – bekannt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – ist ein ärztliches Dokument, das von einer anerkannten Ärztin/einem anerkannten Arzt ausgestellt wird, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Doch was passiert, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und dieses Dokument dabei haben? Wird es rechtlich anerkannt? Und kann es genutzt werden, um eine Abwesenheit am Arbeitsplatz oder gegenüber Versicherungen zu belegen?
Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was ist die AU in Deutschland?
Die AU in Deutschland:
• wird von einer/r zugelassenen Ärztin/zugelassenen Arzt in Deutschland ausgestellt
• wird auf einem offiziellen Formular in drei Ausfertigungen erstellt: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine für die Patientin/den Patienten
• enthält Start- und Enddatum der Arbeitsunfähigkeit
• enthält in der Regel keine Diagnose (außer in besonderen Fällen für offizielle Stellen)

Kann man die AU außerhalb Deutschlands verwenden?
Ja – aber je nach Zweck und Kontext unterscheidet sich ihre Gültigkeit:

Wenn Sie bei einem deutschen Unternehmen angestellt sind und sich außerhalb Deutschlands krankmelden
• grundsätzlich voll gültig, sofern Sie Arbeitgeber und Krankenkasse vor der Ausreise oder während der Reise informieren.
• Sie müssen die AU sofort einreichen (per E-Mail oder Post), damit die Abwesenheit rechtlich korrekt dokumentiert ist.

Wenn Sie deutsche/r Staatsbürger/in oder in Deutschland wohnhaft sind und vorübergehend in Ihr Heimatland zurückkehren
• Sie kann im Heimatland als medizinischer Nachweis dienen – besonders für Behörden, Botschaften und Universitäten – häufig ist jedoch eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
• Sie kann auch bei Visaverlängerungen oder bei offiziellen Unterlagen für das Konsulat genutzt werden.

Wenn Sie bei einem nicht-deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind
• Die deutsche AU wird nicht immer automatisch anerkannt.
• Sie sollten mit dem lokalen Arbeitgeber klären, ob ein ausländisches Attest akzeptiert wird – insbesondere in Bezug auf Form und mögliche Beglaubigungen.

Welche Länder erkennen die AU teilweise an?
EU-Länder: Einige Staaten (z. B. Österreich, Belgien, Frankreich) akzeptieren AU-Bescheinigungen im Rahmen von Absprachen im Sozial-/Gesundheitssystem.
Naher Osten und Nordafrika: Die Anerkennung hängt stark von der Stelle ab, bei der das Dokument eingereicht wird. Behörden und große Institutionen verlangen oft eine beeidigte Übersetzung oder eine Konsularbeglaubigung.

Was macht eine AU international „verwendbar“?
• offizielle Unterschrift der Ärztin/des Arztes und Stempel der Praxis
• klare Datumsangaben und Dauer der Krankschreibung
• Ärztliche Nummer bzw. Praxisnummer
• in manchen Fällen: Beglaubigung über deutsche Auslandsvertretungen oder das Auswärtige Amt, wenn sie für gerichtliche/behördliche Zwecke im Ausland genutzt wird

Muss die AU übersetzt werden?
Oft ja – besonders wenn sie eingereicht wird:
• bei Universitäten oder Schulen im Heimatland
• bei einem nicht-deutschen Arbeitgeber
• in Visa-, Einbürgerungs- oder offiziellen Konsulatsverfahren
• wenn Sie Kosten bei einer lokalen Versicherung geltend machen möchten
Wählen Sie möglichst eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer (beeidigter Übersetzer).

Wann kann sie abgelehnt werden?
• wenn die Dauer der AU als nicht plausibel gilt oder ohne Zusatzbericht zu lang ist
• bei Zweifeln an Unterschrift oder Stempel
• wenn Arbeitgeber oder Krankenkasse nicht unverzüglich informiert wurden
• in manchen Ländern werden elektronische AU (eAU) nicht akzeptiert, wenn sie nicht ausgedruckt und entsprechend bestätigt wurde

Fazit
Die deutsche AU ist innerhalb Deutschlands ein starkes offizielles Dokument und kann auch außerhalb Deutschlands in vielen Situationen genutzt werden – vorausgesetzt, Sie beachten die Bedingungen: rechtzeitige Meldung, Übersetzung und bei Bedarf Beglaubigung. Für eine möglichst breite Anerkennung in Ihrem Heimatland ist es empfehlenswert, eine beglaubigte Übersetzung beizulegen und die AU fristgerecht bei der zuständigen Stelle einzureichen.


Hinweis: Das Autoren- und Redaktionsteam bemüht sich, durch intensive Recherche möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte verstehen Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


Teilen: