Verkauf von Flensburg-Punkten im Internet: ein strafbarer Betrug

Verkauf von „Flensburg-Punkten“ im Internet: ein besorgniserregender Rechtsbetrug, der konsequente Verfolgung verlangt

In Deutschland sind die Flensburg-Punkte nicht einfach nur eine Zahl im Verkehrszentralregister, sondern eine Art „Sicherheitsguthaben“ im Straßenverkehr. Mit dem steigenden Risiko, die Fahrerlaubnis zu verlieren, ist jedoch ein neuer Schwarzmarkt entstanden: der Verkauf oder die „Übertragung“ dieser Punkte über „Vermittler“ oder Agenturen im Internet.
Doch dieses „Angebot“ ist nicht legal, sondern stellt eine strafbare Handlung dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann und sollte.

Wie funktioniert der „Punkteverkauf“?

  • Der eigentliche Verkehrssünder bzw. jemand, dem ein baldiger Führerscheinentzug droht, sucht eine Person, die ihm optisch ähnlich sieht und bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.

  • Die Anhörungsbögen (Anhörungsbogen) werden an diesen „Käufer“ geschickt, der dort erklärt, er sei der Fahrer gewesen.

  • Das Bußgeld wird bezahlt und der Eintrag im Fahreignungsregister erfolgt auf den Namen der „Ersatzperson“, während das Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer eingestellt wird.

  • Organisiert wird das häufig über spezialisierte Agenturen, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 100 und 1.000 Euro pro Punkt verlangen.

Ist das legal?

Das deutsche Strafrecht bewertet mehrere Aspekte dieses Modells als Straftaten:

  • Die Abgabe einer falschen Erklärung in einem offiziellen Formular unter dem Namen einer anderen Person
    → kann als falsche Verdächtigung / falsche Anzeige gewertet werden und ist nach § 164 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht (anwalt.org).

  • Das Fälschen oder Verfälschen von Erklärungen oder Urkunden bzw. die Dokumentation wissentlich falscher Tatsachen
    → fällt unter § 271 StGB (mittelbare Falschbeurkundung) mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

  • Selbst wenn die „Punkteübernehmer“ behaupten, sie hätten die Tat tatsächlich begangen:
    Der organisierte „Punktehandel“ ist eine bewusste Täuschung des Systems und wird strafrechtlich als Betrug / Falschbeurkundung bewertet.

Wer macht sich strafbar?

  • Der ursprüngliche Fahrer / Punkteinhaber:
    Er riskiert den Vorwurf der falschen Verdächtigung und Falschangabe, mit Strafen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder hohen Geldstrafen.

  • Die „Strohperson“ (Strohmann / Punktekäufer):
    Auch sie kann wegen Falschbeurkundung, falscher Selbstbezichtigung oder Beihilfe belangt werden – mit vergleichbaren Strafrahmen (z. B. flensburg.com).

  • Zusätzlich können Vermittler, Agenturen oder Online-Plattformen, die den Handel organisieren, strafrechtlich verfolgt werden.

Wird hier eine „Gesetzeslücke“ ausgenutzt?

Es gibt in der Praxis eine umstrittene Grauzone:

  • Eine freiwillige Selbstbezichtigung (Selbstbezichtigung), bei der jemand behauptet, selbst gefahren zu sein, kann im Einzelfall nicht strafbar sein, wenn er aus eigenem Antrieb gegenüber der Behörde auftritt.

  • Wird aber die Erklärung durch Absprachen, Bezahlung oder organisierte Vermittlung erkauft oder bewusst auf eine Person ohne Tatbezug gelenkt, handelt es sich um eine strafbare Manipulation des Systems.

Deshalb fordern unter anderem ADAC und Experten des Verkehrsgerichtstages seit Längerem gesetzliche Nachschärfungen, um diesen Missbrauch klarer und härter zu sanktionieren (autozeitung.de).

Wie reagieren die Behörden?

  • Es werden Bildvergleiche zwischen dem bei der Verkehrsüberwachung aufgenommenen Foto und dem Foto der angeblich verantwortlichen Person durchgeführt.

  • Soziale Medien und Online-Profile können herangezogen werden, um Identitäten zu überprüfen oder Widersprüche aufzudecken.

  • Es wird zunehmend gefordert, hohe Geldstrafen bis in den fünfstelligen Bereich zu verhängen, um den Punktehandel unattraktiv zu machen und abschreckende Signale zu setzen.

Welche legalen Alternativen gibt es?

  • Besuch eines Fahreignungsseminars:
    Wer bis zu 5 Punkte im Fahreignungsregister hat und in den letzten 5 Jahren noch kein Seminar besucht hat, kann durch ein solches Seminar 1 Punkt legal abbauen (bussgeldkatalog.org).

  • Abwarten der Tilgungsfristen:
    Jeder Eintrag hat eine gesetzliche Verjährungs- und Löschfrist. Wer sich künftig korrekt verhält, kann darauf setzen, dass die Punkte automatisch gelöscht werden – ganz ohne Schwarzmarkt.

Fazit

Der Verkauf oder die organisierte Übertragung von Flensburg-Punkten im Internet ist kein clevere Ausweg, sondern ein strafbarer Betrug an der Rechtsordnung, der zu echten Strafverfahren führen kann.
Die Bandbreite der Sanktionen reicht von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen – und das teilweise schon wegen „nur“ eines einzigen Punktes.

Der einzig sichere Weg ist, legale Maßnahmen zu nutzen (Seminare, korrektes Fahrverhalten, Abwarten der Tilgungsfristen) – und nicht den Weg über den Punkte-Schwarzmarkt.

Das Redaktionsteam dieser Seite ist bemüht, durch intensive Recherchen und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst präzise und aktuelle Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dieses Textes sind daher als erste Orientierung zu verstehen; für verbindliche Auskünfte wende dich bitte immer an die zuständigen Behörden.


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