Steuern auf den internationalen Handel sowie Import und Export

Steuern auf den internationalen Handel: Import und Export in Deutschland
(Zoll- und Steuerrecht bei Import & Export)

Erstens: Unterliegen internationale Handelsgeschäfte der Besteuerung?

Ja, eindeutig.
Sowohl der Import (Import) als auch der Export (Export) von und nach Deutschland unterliegen zoll- und steuerrechtlichen Regelungen. Entscheidend ist dabei unter anderem:

  • die Art der Ware,

  • das Herkunfts- bzw. Bestimmungsland,

  • der Status des Käufers (Privatperson, Unternehmen, innerhalb oder außerhalb der EU).


Arten von Steuern und Abgaben im internationalen Handel

Steuer-/Abgabenart Wann wird sie erhoben? Satz / Hinweise
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten 19 % (bzw. 7 % für bestimmte Waren)
Zölle Bei Importen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) Höhe abhängig von der Warengruppe (HS-Code)
Steuern auf Exporte In Deutschland keine Ausfuhrsteuern Ausfuhren sind von der Umsatzsteuer befreit
Einkommen-/Gewerbesteuer auf Gewinne Auf den Gewinn aus Import- und Exportgeschäften Wird wie sonstiges gewerbliches Einkommen besteuert

1. Import aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China, Türkei, USA)

Bei der Einfuhr aus Drittstaaten fallen in der Regel folgende Abgaben an:

  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 19 % auf den sogenannten Zollwert (Warenwert + Fracht + Zoll),

  • Zoll (Zölle): abhängig von der Warennummer (HS-Code / TARIC-Position),

  • ggf. zusätzliche Abgaben: z. B. Antidumpingzölle, Umweltschutzabgaben oder andere Sonderabgaben.

Diese Abgaben sind bei der Einfuhr der Ware nach Deutschland zu entrichten, meist über den Frachtführer oder Paketdienst (z. B. DHL, FedEx, UPS), der die Verzollung übernimmt und die Beträge vorstreckt.


2. Import aus EU-Mitgliedstaaten (Intra-EU-Handel)

  • Es fallen keine Zölle innerhalb der EU an.

  • Zwischen zwei umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen (B2B) mit gültiger Umsatzsteuer-ID wird in der Regel keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben; es handelt sich um innergemeinschaftliche Erwerbe mit Reverse-Charge.

  • Die Einkaufsumsätze müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung und ggf. in der Anlage UR erklärt werden.


3. Export von Deutschland in Nicht-EU-Länder

  • Solche Lieferungen gelten als „Ausfuhrlieferung in ein Drittland“ (lieferung in Drittland).

  • Sie sind in Deutschland umsatzsteuerfrei (0 %).

  • Voraussetzung ist ein Ausfuhrnachweis, also ein zollrechtlicher Beleg, dass die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen hat (z. B. Ausgangsvermerk der Zollbehörde).


Gesetzliche und formale Pflichten für Händler

Anforderung Erforderlich? Hinweise
Gewerbeanmeldung (Gewerbe) Ja Pflicht für alle, die dauerhaft im Außenhandel tätig sind
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) Sehr wichtig Unverzichtbar für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte
Registrierung bei den Zollbehörden (EORI) Obligatorisch EORI-Nummer ist für internationale Zollabfertigungen notwendig
Laufende Steuer- und Meldungspflichten In der Regel ja Umsatzsteuervoranmeldung, Intrastat-Meldungen, Zusammenfassende Meldung (ZM) usw.

Wie wird die Einfuhrsteuer praktisch berechnet?

Beispiel: Import aus China

  • Warenwert: 1.000 €

  • Frachtkosten: 100 €

  • Zoll: 50 € (z. B. 5 % auf den Warenwert)

Zollwert = Warenwert + Fracht + Zoll = 1.000 € + 100 € + 50 € = 1.150 €

Einfuhrumsatzsteuer (19 %) = 1.150 € × 19 % = 218,50 €

Gesamtbetrag, der beim Import zu zahlen ist:
1.000 € + 100 € + 50 € + 218,50 € = 1.368,50 €

Wenn du als Unternehmer umsatzsteuerlich registriert bist, kannst du die gezahlte EUSt später in deiner Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend machen.


Wichtige Begriffe (Deutsch–Arabisch)

Deutscher Begriff Arabische Übersetzung
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ضريبة القيمة المضافة على الواردات
Ausfuhrlieferung شحنة تصديرية / توريد إلى دولة ثالثة
Zoll الرسوم الجمركية
Umsatzsteuer-ID رقم ضريبة المبيعات الأوروبي الموحد
EORI-Nummer رقم التسجيل الجمركي الأوروبي
Handelsrechnung الفاتورة التجارية

Zusammenfassung

  • Der Import aus Nicht-EU-Staaten unterliegt in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zöllen.

  • Der Handel innerhalb der EU kann im B2B-Bereich weitgehend ohne zusätzliche Einfuhrsteuern und Zölle abgewickelt werden, sofern USt-ID und Meldungen korrekt sind.

  • Exporte in Drittländer sind in Deutschland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

  • Ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe, eine Umsatzsteuer-ID und eine EORI-Nummer sind zentrale Voraussetzungen für rechtssicheren Außenhandel.

  • Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu Nachzahlungen, Bußgeldern und nachträglichen Steuerforderungen führen.

Das Autor*innen- und Redaktionsteam dieser Website legt großen Wert darauf, durch gründliche Recherchen und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst präzise Informationen zu geben. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt bleiben. Bitte betrachte die Informationen daher als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte immer an die zuständigen Behörden und Fachstellen.


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