Steuern auf den internationalen Handel: Import und Export in Deutschland
(Zoll- und Steuerrecht bei Import & Export)
Erstens: Unterliegen internationale Handelsgeschäfte der Besteuerung?
Ja, eindeutig.
Sowohl der Import (Import) als auch der Export (Export) von und nach Deutschland unterliegen zoll- und steuerrechtlichen Regelungen. Entscheidend ist dabei unter anderem:
die Art der Ware,
das Herkunfts- bzw. Bestimmungsland,
der Status des Käufers (Privatperson, Unternehmen, innerhalb oder außerhalb der EU).
| Steuer-/Abgabenart | Wann wird sie erhoben? | Satz / Hinweise |
|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten | 19 % (bzw. 7 % für bestimmte Waren) |
| Zölle | Bei Importen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) | Höhe abhängig von der Warengruppe (HS-Code) |
| Steuern auf Exporte | In Deutschland keine Ausfuhrsteuern | Ausfuhren sind von der Umsatzsteuer befreit |
| Einkommen-/Gewerbesteuer auf Gewinne | Auf den Gewinn aus Import- und Exportgeschäften | Wird wie sonstiges gewerbliches Einkommen besteuert |
Bei der Einfuhr aus Drittstaaten fallen in der Regel folgende Abgaben an:
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): 19 % auf den sogenannten Zollwert (Warenwert + Fracht + Zoll),
Zoll (Zölle): abhängig von der Warennummer (HS-Code / TARIC-Position),
ggf. zusätzliche Abgaben: z. B. Antidumpingzölle, Umweltschutzabgaben oder andere Sonderabgaben.
Diese Abgaben sind bei der Einfuhr der Ware nach Deutschland zu entrichten, meist über den Frachtführer oder Paketdienst (z. B. DHL, FedEx, UPS), der die Verzollung übernimmt und die Beträge vorstreckt.
Es fallen keine Zölle innerhalb der EU an.
Zwischen zwei umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen (B2B) mit gültiger Umsatzsteuer-ID wird in der Regel keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben; es handelt sich um innergemeinschaftliche Erwerbe mit Reverse-Charge.
Die Einkaufsumsätze müssen in der Umsatzsteuervoranmeldung und ggf. in der Anlage UR erklärt werden.
Solche Lieferungen gelten als „Ausfuhrlieferung in ein Drittland“ (lieferung in Drittland).
Sie sind in Deutschland umsatzsteuerfrei (0 %).
Voraussetzung ist ein Ausfuhrnachweis, also ein zollrechtlicher Beleg, dass die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen hat (z. B. Ausgangsvermerk der Zollbehörde).
| Anforderung | Erforderlich? | Hinweise |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung (Gewerbe) | Ja | Pflicht für alle, die dauerhaft im Außenhandel tätig sind |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) | Sehr wichtig | Unverzichtbar für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte |
| Registrierung bei den Zollbehörden (EORI) | Obligatorisch | EORI-Nummer ist für internationale Zollabfertigungen notwendig |
| Laufende Steuer- und Meldungspflichten | In der Regel ja | Umsatzsteuervoranmeldung, Intrastat-Meldungen, Zusammenfassende Meldung (ZM) usw. |
Beispiel: Import aus China
Warenwert: 1.000 €
Frachtkosten: 100 €
Zoll: 50 € (z. B. 5 % auf den Warenwert)
Zollwert = Warenwert + Fracht + Zoll = 1.000 € + 100 € + 50 € = 1.150 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %) = 1.150 € × 19 % = 218,50 €
→ Gesamtbetrag, der beim Import zu zahlen ist:
1.000 € + 100 € + 50 € + 218,50 € = 1.368,50 €
Wenn du als Unternehmer umsatzsteuerlich registriert bist, kannst du die gezahlte EUSt später in deiner Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend machen.
| Deutscher Begriff | Arabische Übersetzung |
|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | ضريبة القيمة المضافة على الواردات |
| Ausfuhrlieferung | شحنة تصديرية / توريد إلى دولة ثالثة |
| Zoll | الرسوم الجمركية |
| Umsatzsteuer-ID | رقم ضريبة المبيعات الأوروبي الموحد |
| EORI-Nummer | رقم التسجيل الجمركي الأوروبي |
| Handelsrechnung | الفاتورة التجارية |
Der Import aus Nicht-EU-Staaten unterliegt in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zöllen.
Der Handel innerhalb der EU kann im B2B-Bereich weitgehend ohne zusätzliche Einfuhrsteuern und Zölle abgewickelt werden, sofern USt-ID und Meldungen korrekt sind.
Exporte in Drittländer sind in Deutschland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe, eine Umsatzsteuer-ID und eine EORI-Nummer sind zentrale Voraussetzungen für rechtssicheren Außenhandel.
Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu Nachzahlungen, Bußgeldern und nachträglichen Steuerforderungen führen.
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