Steuerliche Behandlung der Krankenversicherung (Krankenversicherung) in Deutschland
(Steuerliche Behandlung der Krankenversicherung)
1. Ist die Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend?
Ja.
Jede in Deutschland wohnende Person ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Systeme:
die gesetzliche Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV)
die private Krankenversicherung (Private Krankenversicherung – PKV)
2. Werden Beiträge zur Krankenversicherung besteuert?
Nein, die Beiträge selbst werden nicht direkt besteuert.
Aber: Sie gelten als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen (Sonderausgaben).
Das heißt:
→ Du kannst deine Beiträge in der Steuererklärung angeben und so dein zu versteuerndes Einkommen senken – und damit auch die letztlich zu zahlende Einkommensteuer.
3. Wie werden Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung berücksichtigt?
In der Einkommensteuererklärung (Steuererklärung) gibst du die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ an. Dort werden insbesondere eingetragen:
Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (GKV / PKV)
Beiträge zur Pflegeversicherung (Pflegeversicherung)
Zusatzversicherungen (nur eingeschränkt bzw. begrenzt abziehbar)
4. Maximal abziehbarer Betrag (Stand: 2025 – vereinfacht dargestellt)
| Personengruppe | Maximal abziehbar |
|---|---|
| Gesetzlich Versicherte (GKV) | Grundsätzlich der vollständige Basisbeitrag |
| Privat Versicherte (PKV) | Nur der „notwendige Basisanteil“ (Basisabsicherung) der Beiträge |
5. Welche Beiträge sind nicht bzw. nur eingeschränkt absetzbar?
| Art der Versicherung / Leistung | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Zusatzversicherungen (Zusatzversicherung) | In der Regel nicht abziehbar |
| Freiwillige Zahnzusatzversicherung, Einbettzimmer, Komfortleistungen | Nicht als Basisaufwand abziehbar |
| Reiseversicherung oder reine Unfallversicherungen | Nicht als Krankenversicherungsbeitrag abziehbar |
6. Praxisbeispiel (vereinfacht):
| Art der Versicherung | Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | Steuerlich abziehbarer Teil |
|---|---|---|---|
| GKV (gesetzlich) | 300 € | 3.600 € | ca. 3.600 € (Basisbeitrag vollständig) |
| PKV (privat) | 450 € | 5.400 € | z. B. ca. 3.800 € (nur Basisabsicherung) |
(Die konkreten Beträge hängen vom Vertrag und der Einstufung der Basisabsicherung ab.)
7. Können Beiträge zur Krankenversicherung von Kindern abgesetzt werden?
Ja, in vielen Fällen:
Wenn das Kind über die Familienversicherung in der GKV mitversichert ist, entstehen zwar oft keine zusätzlichen Beiträge.
Wenn du für dein Kind eine eigene Krankenversicherung (z. B. private PKV für Kinder) bezahlst,
→ können diese Beiträge in der Regel ebenfalls als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden.
8. Angestellte oder Selbstständige – was ändert sich?
| Status | Wer zahlt die Beiträge? | Steuerliche Auswirkung |
|---|---|---|
| Angestellte (Arbeitnehmer) | Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt | In der Regel kannst du nur deinen eigenen Anteil absetzen |
| Selbstständige (Selbstständig) | Du zahlst den Beitrag vollständig selbst | Du kannst den vollen Basisbeitrag (KV + PV) als Vorsorgeaufwand ansetzen |
9. Wichtige Begriffe (Deutsch – Arabisch)
| Deutscher Begriff | Arabische Übersetzung |
|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | التأمين الصحي |
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | التأمين الصحي القانوني |
| Private Krankenversicherung (PKV) | التأمين الصحي الخاص |
| Pflegeversicherung | تأمين الرعاية الطويلة الأجل |
| Sonderausgaben | نفقات خاصة قابلة للخصم من الضريبة |
| Vorsorgeaufwendungen | نفقات الوقاية (تأمينات، تقاعد، معاشات…) |
10. Fazit
Auf Krankenversicherungsbeiträge selbst wird keine Steuer erhoben.
Sie wirken aber steuerentlastend, weil sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen werden können.
In der GKV ist der Basisbeitrag in der Regel vollständig abzugsfähig.
In der PKV ist nur der Teil der Beiträge absetzbar, der der notwendigen Grundabsicherung (Basisabsicherung) entspricht.
Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz, Einbettzimmer, Komfortleistungen) sind steuerlich in der Regel nicht abziehbar.
Erfasst werden die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung.
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