Steuern für Freelancer in Deutschland

Steuern für Freelancer in Deutschland
(Freiberufler & Selbstständige)

Wenn du in Deutschland als Freelancer arbeitest – zum Beispiel als Übersetzerin, Designerin, Programmiererin, Trainerin, Autorin oder Beraterin –, giltst du in vielen Fällen als Freiberufler (Freiberufler*in) im Sinne des Gesetzes.
Freiberufler werden steuerlich anders behandelt als klassische Angestellte oder Inhaber von Gewerbebetrieben (Gewerbetreibende).


1. Einkommensteuer (Einkommensteuer)

  • Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn erhoben:

    Gewinn = Einnahmen – Betriebsausgaben

  • Der Steuersatz ist progressiv, d. h. er steigt mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens (ca. 14 % bis 45 %).

  • Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 11.604 € – bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer erhoben.

  • In der Regel verlangt das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung vierteljährliche Vorauszahlungen (Vorauszahlungen), die im Laufe des Jahres gezahlt werden müssen.


2. Umsatzsteuer (Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer)

  • Der Regelsteuersatz beträgt 19 %.

  • Für bestimmte Leistungen (z. B. einige Bücher, kulturelle oder bildungsnahe Leistungen) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.

  • Als Freelancer stellst du deinen Kund*innen Rechnungen inklusive Umsatzsteuer aus und führst diese anschließend an das Finanzamt ab.

  • Gleichzeitig kannst du die von dir gezahlte Umsatzsteuer auf betriebliche Ausgaben als Vorsteuer geltend machen und abziehen.

Ausnahme – Kleinunternehmerregelung:

Wenn dein Umsatz

  • im Vorjahr unter 22.000 € lag und

  • im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt,

kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet:

  • Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.

  • Du zahlst keine Umsatzsteuer, kannst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.


3. Krankenversicherung (Krankenversicherung)

  • Für alle Selbstständigen ist eine Krankenversicherung gesetzlich Pflicht.

  • Du kannst wählen zwischen:

    • Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

    • Privater Krankenversicherung (PKV)

  • Die Kosten hängen von deinem Einkommen bzw. vom gewählten Tarif ab:

    • In der GKV: Beitragssatz ca. 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse (im Schnitt etwa 1,6 %).

    • In der PKV: Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifumfang.


4. Rentenversicherung (Rentenversicherung)

  • Für viele Freiberufler ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht generell verpflichtend.

  • Für bestimmte Berufsgruppen gilt jedoch Versicherungspflicht, z. B.:

    • Lehrerinnen und Dozentinnen,

    • Künstler*innen,

    • bestimmte Übersetzer*innen (vor allem schriftliche Übersetzung).

  • Der Beitragssatz liegt bei rund 18,6 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens.


5. Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)

  • „Klassische“ Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Designer, Übersetzer etc.) zahlen keine Gewerbesteuer.

  • Gewerbesteuer fällt nur an, wenn du nicht als Freiberufler, sondern als gewerblicher Selbstständiger (Gewerbetreibender) eingestuft wirst – etwa bei typischen Handels- oder Handwerksbetrieben.


Beispielrechnung (Stand 2025)

Posten Wert
Jährliche Einnahmen 50.000 €
Abzugsfähige Betriebsausgaben 10.000 €
Gewinn (zu versteuernd) 40.000 €
Einkommensteuer (vereinfacht, ca.) ~5.500 €
Berechnete Umsatzsteuer (19 % auf 50.000 €) 9.500 €
Abziehbare Vorsteuer 2.500 €
An Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer (netto) 7.000 €
Krankenversicherung pro Monat ca. 400 – 600 €

Hinweis: Zahlen sind gerundet und dienen nur der Veranschaulichung.


Wichtige jährliche Verpflichtungen

Vorgang Zeitpunkt / Rhythmus
Steuerliche Anmeldung (über ELSTER) Direkt zu Beginn der Tätigkeit
Einkommensteuererklärung (Steuererklärung) In der Regel bis 31. Juli des Folgejahres
Umsatzsteuervoranmeldung Monatlich oder vierteljährlich (je nach Umsatz)
Umsatzsteuerjahreserklärung Einmal jährlich
Einkommensteuervorauszahlungen Viermal jährlich (Quartalsweise)

Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Freiberufler العامل الحر / المستقل
Einkommensteuer ضريبة الدخل
Umsatzsteuer ضريبة القيمة المضافة
Vorsteuer ضريبة المدخلات القابلة للخصم
Kleinunternehmerregelung نظام الإعفاء للشركات / الأعمال الصغيرة
Vorauszahlung دفعة ضريبية مسبقة

Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Seite achtet darauf, alle Informationen auf Basis gründlicher Recherchen und verschiedener Quellen möglichst korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Inhalte dienen daher nur als unverbindliche erste Orientierung. Bitte wende dich im Zweifel an Steuerberaterinnen oder die zuständigen Behörden, um verbindliche und auf deinen Einzelfall zugeschnittene Auskünfte zu erhalten.


Teilen: