Kann eine Mutter wegen der Elternzeit ihren Job verlieren?
Rechtliche Ausgangslage:
Nein, eine Mutter (oder ein Vater) kann ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit (Elternzeit) verlieren, denn das deutsche Recht gewährt Beschäftigten in dieser Phase einen sehr starken Kündigungsschutz.
Details des gesetzlichen Schutzes:
Kündigungsschutz während der Elternzeit (Kündigungsschutz):
Sobald der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht und von ihm erhalten wurde, genießt die Mutter (oder der Vater) Kündigungsschutz – und zwar
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ab dem Tag der Antragstellung und
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für die gesamte Dauer der beantragten Elternzeit.
Dem Arbeitgeber ist es grundsätzlich verboten, das Arbeitsverhältnis ab dem Eingang des Elternzeitantrags bis zum Ende der Elternzeit zu kündigen (§ 18 BEEG).
Seltene Ausnahmen:
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (z. B. vollständige Schließung des Betriebs oder andere extreme Ausnahmesituationen) kann eine Kündigung ausnahmsweise zulässig sein –
und dies auch nur, wenn zuvor die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eingeholt wurde.
In der Praxis kommen solche Fälle äußerst selten vor.
Nach der Elternzeit:
Nach dem Ende der Elternzeit kehrt die Mutter (oder der Vater)
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in der Regel auf denselben Arbeitsplatz oder
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auf eine gleichwertige, vergleichbare Position mit denselben Bedingungen zurück.
Der Arbeitgeber darf die Rückkehr aus der Elternzeit nicht als Vorwand für eine willkürliche oder diskriminierende Kündigung nutzen.
Eine Kündigung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit ist unzulässig.
Unzulässige / rechtswidrige Kündigung:
Kommt es dennoch zu einer Kündigung, hat die betroffene Mitarbeiterin grundsätzlich das Recht, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
In vielen Fällen entscheiden die Gerichte in solchen Konstellationen zugunsten der Arbeitnehmerin.
Druck zur Eigenkündigung oder psychischer Druck:
Wenn auf dich indirekt Druck ausgeübt wird – etwa durch
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Geringschätzung,
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Ausgrenzung,
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systematische Benachteiligung oder Aufgaben, die offensichtlich nicht zu deiner Position passen –
ist auch dies rechtlich problematisch. In solchen Fällen kannst du dich an den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Klarer Überblick:
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Der Arbeitgeber darf eine Mutter nicht wegen der Elternzeit kündigen oder ihren Vertrag beenden.
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Während der Elternzeit besteht ein starker gesetzlicher Schutz.
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Auch nach der Rückkehr sind Benachteiligung und Kündigung wegen Elternzeit unzulässig.
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Jede Kündigung, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt als unwirksam und kann gerichtlich angegriffen werden.
Praktischer Tipp:
Bewahre immer
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eine Kopie deines Elternzeitantrags und
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eine Dokumentation deiner Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
sorgfältig auf.
Wenn Probleme auftreten, wende dich schnellstmöglich an eine Gewerkschaft oder einen **Fachanwältin für Arbeitsrecht**.
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