Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten nach Deutschland: Regeln zur „Veterinärbescheinigung“ für Reisende
Bei der Einreise nach Deutschland unterliegt die Mitnahme von Lebensmitteln tierischen Ursprungs – wie Fleisch, Käse, Milch, Butter oder Joghurt – sehr strengen Vorschriften, die auf dem europäischen Tierseuchenrecht beruhen. Ziel dieser Regeln ist es, die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest zu verhindern. Die Bestimmungen gelten besonders streng für Personen, die aus Nicht-EU-Staaten („Drittstaaten“) einreisen.
Grundregel: Verboten
Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern gilt grundsätzlich:
Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten nach Deutschland ist verboten, sofern keine offizielle veterinärbehördliche Bescheinigung vorliegt, die als
Veterinärbescheinigung (amtliches Veterinärzeugnis)
bezeichnet wird.
Was ist konkret verboten?
Die Einfuhr folgender Produkte ist grundsätzlich nicht erlaubt:
-
Fleisch in allen Formen (gekocht, getrocknet, in Dosen, roh)
-
Wurstwaren (z. B. Wurst, Salami)
-
Milchprodukte (Milch, Käse, Joghurt, Butter)
-
Lebensmittel, die Bestandteile aus Fleisch oder Milch enthalten
(z. B. Fertiggerichte oder Saucen mit Sahne oder Fleisch)
Das Verbot gilt auch für kleinste Mengen, etwa:
-
ein belegtes Brot mit Wurst oder Käse,
-
ein Stück Käse oder etwas Joghurt im Handgepäck,
sofern kein offizielles Veterinärzeugnis der zuständigen Behörde des Abreiselandes vorliegt.
Stark eingeschränkte Ausnahmen
Es gibt wenige, genau definierte Ausnahmen, bei denen die Einfuhr zulässig ist:
| Fall | Details |
|---|---|
| Tierische Produkte aus Andorra, der Schweiz, Norwegen, Island, San Marino | In persönlichen Mengen erlaubt |
| Säuglingsnahrung in verschlossenen Originalbehältnissen (Baby formula) | Erlaubt bis 2 kg, wenn keine Kühlung erforderlich ist |
| Diätfuttermittel für Haustiere aus medizinischen Gründen | Bis 2 kg, mit ärztlicher Bescheinigung / Nachweis |
| Fisch | Bis 20 kg oder ein ganzer ganzer Fisch |
| Schokolade und Backwaren (ohne Fleisch- oder Milchfüllung) | Nicht vom Verbot erfasst, in normalen Haushaltsmengen erlaubt |
Was ist eine „Veterinärbescheinigung“?
Die Veterinärbescheinigung ist ein offizielles Gesundheitszeugnis, das von der zuständigen Veterinärbehörde im Abreiseland ausgestellt wird. Sie enthält unter anderem:
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die Art des tierischen Produkts,
-
die Herkunft der Tiere,
-
eine Bestätigung der Freiheit von bestimmten Tierseuchen,
-
die Unterschrift des Amtstierarztes und einen amtlichen Stempel.
Die Bescheinigung muss:
-
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, und
-
den EU-Musterformularen entsprechen.
Ohne eine solche Bescheinigung werden die mitgebrachten Produkte an der Grenze beschlagnahmt. Zusätzlich können:
-
Geldbußen verhängt
-
oder Ermittlungen eingeleitet werden.
Was passiert bei Verstößen?
Wer gegen die Einfuhrverbote verstößt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
-
die Waren werden sofort beschlagnahmt,
-
sie werden auf Kosten des Staates entsorgt, ohne Entschädigung für den Reisenden.
Bei wiederholten Verstößen oder größeren Mengen drohen außerdem:
-
Geldstrafen,
-
ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren,
-
in schweren Fällen sogar strafrechtliche Anklagen wegen Gefährdung der Tier- oder Volksgesundheit.
Gilt die Regel auch für Postsendungen?
Ja.
Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten per Post- oder Paketsendungen aus Nicht-EU-Staaten unterliegt denselben strengen Regeln.
Ohne offizielle Veterinärbescheinigung:
-
dürfen solche Sendungen nicht eingeführt werden,
-
die Produkte können vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.
Zusammenfassung für Reisende
| Produkt | Erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| Gekochtes oder rohes Fleisch | ❌ Verboten | – |
| Käse, Joghurt, Butter | ❌ Verboten | – |
| Säuglingsmilch / Babynahrung | ✅ Erlaubt | Bis 2 kg, original verschlossen, ohne Kühlpflicht |
| Fisch | ✅ Erlaubt | Bis 20 kg oder ein ganzer Fisch |
| Schokolade | ✅ Erlaubt | Wenn ohne Fleisch- oder Milchfüllung (z. B. reine Zartbitter-Schokolade) |
| Haustierfutter (medizinisch) | ✅ Erlaubt | Bis 2 kg und mit medizinischem Nachweis / Rezept |
Praktischer Tipp
Wenn du bei der Einreise Lebensmittel mitführen möchtest, beschränke dich am besten auf:
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pflanzliche Produkte,
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haltbare Lebensmittel ohne Fleisch- oder Milchbestandteile.
Im Zweifel solltest du:
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direkt bei der Zollstelle am Flughafen nachfragen oder
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vorab eine Anfrage über die offizielle Webseite des deutschen Zolls stellen.
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