Leitfaden für die Arbeit im Ferienjob in Deutschland

Leitfaden für den Ferienjob in Deutschland (2025)


1. Definition des Ferienjobs

Ein Ferienjob ist ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis, das von Schüler*innen oder Studierenden während der Schul- oder Semesterferien ausgeübt wird, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.

In der Regel findet er im Rahmen der Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung (Kurzfristige Beschäftigung) statt, wenn:

  • die Beschäftigung nicht länger als 3 Monate oder

  • nicht mehr als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert.

Wird diese Grenze überschritten, gilt das Arbeitsverhältnis als normales Beschäftigungsverhältnis mit voller Sozialversicherungspflicht (JuraForum.de, de.wikipedia.org).


2. Altersgruppen und Arbeitszeiten

Bei jüngeren Beschäftigten (15–18 Jahre) gelten die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Jugendarbeitsschutzgesetz):

  • Maximal 8 Stunden pro Tag (eine Ausweitung auf 8,5 Stunden ist mit Ausgleich möglich).

  • Nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und 5 Arbeitstage pro Woche.

  • Arbeitszeit nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr; zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen (Arbeitsrechte, mbjs.brandenburg.de).

Bei Volljährigen (≥ 18 Jahre) gelten sie als normale Arbeitnehmer*innen:

  • Es gelten das Mindestlohngesetz und alle allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen,

  • ohne zusätzliche jugendarbeitsschutzrechtliche Altersbeschränkungen.


3. Sozialabgaben und Steuern

Kurzfristige Beschäftigung (Ferienjob als Kurzfristige Beschäftigung):

  • Eine kurzfristige Beschäftigung ist von Beiträgen zur

    • Krankenversicherung,

    • Rentenversicherung und

    • Arbeitslosenversicherung
      befreit, wenn sie auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist – unabhängig von der Höhe des Verdienstes oder der Wochenstunden (de.wikipedia.org).

Minijob als Ferienjob (für Beschäftigte mit ≤ 556 € Monatsverdienst):

  • Arbeitnehmeranteil: 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag, mit der Möglichkeit, sich auf Antrag davon befreien zu lassen.

  • Arbeitgeberanteil:

    • ca. 13 % für die Krankenversicherung,

    • ca. 15 % für die Rentenversicherung,

    • ca. 2 % Pauschsteuer (Minijob Magazin, Industrie- und Handelskammer).

Steuern:

  • Der Arbeitgeber behält in der Regel zunächst Lohnsteuer vom Arbeitslohn ein.

  • Liegt das Jahreseinkommen jedoch unter 12.096 € (Grundfreibetrag 2025), können diese Steuern über eine Einkommensteuererklärung ganz oder teilweise zurückgeholt werden (de.wikipedia.org).


4. Gesetzlicher Mindestlohn

  • Für Arbeitnehmer*innen ab 18 Jahren gilt ein Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2025.

  • Für Minderjährige unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht,
    allerdings sind ihre Rechte auf angemessene Entlohnung und Schutz nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten (Die Techniker).


5. Aufenthalt und Beschäftigung von ausländischen Studierenden

  • Studierende aus EU/EWR/Schweiz:

    • Haben grundsätzlich dieselben Arbeitsrechte wie deutsche Staatsangehörige,

    • es gibt keine Begrenzung der Arbeitstage aus aufenthaltsrechtlicher Sicht.

  • Nicht-EU-Studierende (§ 16b AufenthG):

    • Dürfen in der Regel 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten,

    • oder bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit.

    • In den Semesterferien ist eine Vollzeitbeschäftigung meist möglich (tu-freiberg.de, make-it-in-germany.com).

  • Personen, die in ihrem Heimatland nicht (mehr) studieren:

    • Benötigen für einen Ferienjob in Deutschland häufig eine Bestätigung bzw. Vermittlung über die
      „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)“ der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).


6. Rechte und Pflichten der Beschäftigten

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag:

    • Spätestens innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn muss ein schriftlicher Nachweis/Vertrag vorliegen,

    • der Lohn, Arbeitszeit und Befristungsdauer klar regelt.

  • Urlaub:

    • In den ersten 4 Wochen besteht in der Regel kein Anspruch auf bezahlten Urlaub,

    • danach richtet sich der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und der tatsächlichen Beschäftigungsdauer.

  • Krankheit:

    • In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung besteht im Krankheitsfall normalerweise kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung,

    • nach Ablauf dieser Frist gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz, und der Lohn wird im Krankheitsfall für eine begrenzte Zeit weitergezahlt.

  • Arbeitssicherheit:

    • Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden,

    • und ist verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung sowie die nötigen Schutzmaßnahmen bereitzustellen.


7. Wie findet man einen Ferienjob?

  • Spezialisierte Jobportale:

    • z. B. StudentJob.de mit Filteroption „Ferienjob“ (StudentJob DE).

  • Allgemeine Jobplattformen:

    • z. B. Indeed, StepStone, Aushilfsjobs.info.

  • Lokale Unternehmen:

    • Supermärkte, Restaurants, Cafés, Produktionsbetriebe und Lager,

    • viele veröffentlichen Stellenangebote auf ihren Webseiten oder per Aushang im Laden.

  • Bildungseinrichtungen:

    • Aushänge und digitale Pinnwände in Sprachschulen, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten.


8. Tipps zur Erhöhung der Chancen auf einen Ferienjob

  • Erstelle einen kurzen, übersichtlichen Lebenslauf,

    • in dem die verfügbare Ferienzeit (Start- und Enddatum) klar angegeben ist.

  • Verfasse ein kurzes Motivationsschreiben,

    • in dem du betonst, dass du während der gesamten Ferienzeit voll verfügbar bist

    • und bereit bist, aktiv und zuverlässig mitzuarbeiten.

  • Zeige dich flexibel bei Arbeitszeiten,

    • insbesondere an Wochenenden und in den Abendstunden – das steigert deine Chancen erheblich.

  • Nachfassen:

    • Wenn du nach etwa zwei Wochen keine Rückmeldung bekommen hast,

    • darfst du freundlich per E-Mail oder Telefon nach dem Stand deiner Bewerbung fragen.

  • Achte streng darauf,

    • alle arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten,

    • um Probleme mit Versicherung, Steuer oder Aufenthaltstitel zu vermeiden.


Mit guter Planung und der Einhaltung aller gesetzlichen Regeln – insbesondere bei Arbeitszeiten, Mindestlohn und Sozialversicherung – kann ein Ferienjob eine wertvolle Chance sein, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und gleichzeitig eigene Wünsche und Ziele in den Ferien zu finanzieren. Viel Erfolg!


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