Arbeitsurlaub (der Urlaub) in Deutschland (2025)
Definition des Urlaubs (Erholungsurlaub)
Der Urlaub ist eine bezahlte Zeitspanne, in der derdie Arbeitnehmerin berechtigt ist, die Arbeit zur Erholung und Regeneration zu unterbrechen. Die gesetzlichen Grundlagen regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Urlaubsanspruch und Wartezeit (Wartezeit)
Wartezeit des Anspruchs (§ 4 BUrlG):
Derdie Arbeitnehmerin erwirbt den vollen Urlaubsanspruch erstmals nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Arbeitsverhältnis (Gesetze im Internet).
Teilurlaub vor Ablauf der Wartezeit:
Endet das Arbeitsverhältnis, bevor die sechs Monate erfüllt sind, hat derdie Arbeitnehmerin Anspruch auf einen anteiligen Urlaub entsprechend der Dauer der Beschäftigung (§ 5 BUrlG) (Industrie- und Handelskammer).
Gesetzlicher Mindesturlaub (§ 3 BUrlG)
Das Gesetz sieht einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen vor. Als Werktage gelten alle Wochentage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (Gesetze im Internet, Wikipedia).
Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies in der Praxis 20 Arbeitstagen (vier Wochen).
Bei einer Sechs-Tage-Woche bleibt der gesetzliche Mindestanspruch 24 Werktage.
Übertragung des Urlaubs (Übertragung) und soziale Vorrangregeln (§ 7 BUrlG)
Übertragung ins Folgejahr:
Die Übertragung von Urlaub in das nächste Kalenderjahr ist nur aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen zulässig. Der übertragene Urlaub muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (Gesetze im Internet).
Priorisierung und Reihenfolge:
Derdie Arbeitgeberin soll die Urlaubswünsche der Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigen. Er kann den Urlaubszeitraum jedoch ändern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter mit höheren sozialen Gesichtspunkten (z. B. Mitarbeiter*innen mit schulpflichtigen Kindern) zu beachten sind.
Abgeltung nicht genommener Urlaubstage (Abgeltung)
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist der verbliebene Resturlaub in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG) (Wikipedia).
Verbot bestimmter Tätigkeiten während des Urlaubs (§ 8 BUrlG)
Während des Urlaubs dürfen Arbeitnehmer*innen keine Tätigkeiten ausüben, die dem Erholungszweck des Urlaubs zuwiderlaufen. Dazu zählt insbesondere eine weitere Erwerbstätigkeit, die die Erholung und Regeneration aus dem Urlaub erheblich beeinträchtigen würde (Wikipedia).
Tipps für das Management deines Urlaubs
Plane deinen Urlaub frühzeitig und stelle den Urlaubsantrag rechtzeitig schriftlich.
Überprüfe dein Urlaubskonto regelmäßig über die Gehaltsabrechnung (Gehaltsabrechnung) oder das HR-System, um die Richtigkeit der Stände sicherzustellen.
Stimme dich mit Kolleg*innen ab, um Überschneidungen zu vermeiden und einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
Achte in Sonderfällen auf die rechtzeitige Übertragung von Urlaubstagen und begründe zwingende Gründe, falls der Urlaub nicht bis Jahresende genommen werden kann.
Wenn du diese Regeln beachtest, sicherst du dir deinen vollen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, stärkst deine Gesundheit und dein Wohlbefinden und handelst im Einklang mit den Vorgaben des deutschen Bundesurlaubsgesetzes.
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