Wer übernimmt die Kosten für Sicherheitsschuhe?

Wer trägt die Kosten für Sicherheitsschuhe (Sicherheitsschuhe) bei der Arbeit in Deutschland?

Antwort:
Derdie Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, die vollen Kosten für Sicherheitsschuhe (Sicherheitsschuhe) zu übernehmen, wenn diese aufgrund von Arbeitsschutzvorschriften, gesetzlichen Bestimmungen oder innerbetrieblichen Regelungen erforderlich sind.


Rechtliche Details

Gesetzliche Grundlage:

Gemäß dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) und den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) liegt die Verantwortung für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – dazu gehören insbesondere Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzhandschuhe usw. – beim Arbeitgeber.

Dazu zählen:

  • die Anschaffung der Sicherheitsschuhe,

  • sowie deren Instandhaltung und Ersatz, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verschlissen oder beschädigt werden.


Keine Kostenbeteiligung der Beschäftigten

  • Derdie Arbeitgeberin darf keine Beträge vom Lohn einbehalten oder die Beschäftigten verpflichten, die Sicherheitsschuhe auf eigene Kosten zu kaufen, wenn diese aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben sind.

  • Selbst wenn Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin mündlich vereinbaren, dass die Schuhe privat gezahlt werden, ist eine solche Vereinbarung rechtlich unwirksam, sofern die Schuhe aus Sicherheitsgründen notwendig sind.


Sonderfälle

  • Wenn eine Arbeitnehmerin eine besondere Marke, ein Design oder ein Komfortniveau wünscht, das über die betrieblichen Mindestanforderungen an Schutz und Funktion hinausgeht, kann der Arbeitgeber:

    • ein Preislimit festlegen oder

    • ein Standardmodell zur Verfügung stellen und demder Beschäftigten anbieten, die Mehrkosten selbst zu tragen, falls ersie ein teureres Markenprodukt wählt.


Fazit

  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für alle erforderlichen Sicherheitsschuhe im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit zu tragen.

  • Diese Pflicht umfasst auch den Ersatz verschlissener Schuhe, wenn der Verschleiß durch die Arbeit entsteht.

  • Wenn von dir verlangt wird, die Sicherheitsschuhe selbst zu bezahlen, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen und die Erstattung der Kosten zu verlangen.


Praktischer Tipp

Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Kosten zu übernehmen:

  • Bitte um eine schriftliche Begründung oder Entscheidung,

  • wende dich anschließend an:

    • den Betriebsrat, falls vorhanden,

    • eine Gewerkschaft,

    • oder direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherungsträger, um deine Rechte prüfen zu lassen.


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