Geschwisterbonus beim Elterngeld in Deutschland: Alle Details für 2025
In Deutschland wird der Geschwisterbonus als Zuschlag zum Elterngeld für Familien gezahlt, die bereits weitere kleine Kinder im Haushalt haben. Im Folgenden finden Sie die vollständigen Informationen für das Jahr 2025.
Was ist der Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag von 10 % auf das reguläre Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus.
Er wird Familien gewährt, in deren Haushalt neben dem neugeborenen Kind noch weitere kleine Kinder leben.
Anspruchsvoraussetzungen
Der Geschwisterbonus wird gewährt, wenn das neue Kind in demselben Haushalt lebt wie:
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mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren, oder
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zwei oder mehr Kinder unter 6 Jahren, oder
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mindestens ein Kind unter 14 Jahren, das eine anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 hat.
Das Alter wird auf Grundlage des Geburtsdatums des ältesten Kindes, das für den Bonus mitzählt, berechnet.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden monatlich überprüft.
Höhe des Geschwisterbonus
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10 % des jeweils zustehenden Elterngeld-Betrags (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus).
Dabei gelten folgende Grenzen:
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Mindestbetrag:
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75 € pro Monat beim Basiselterngeld
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37,50 € pro Monat beim ElterngeldPlus
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Höchstbetrag:
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180 € pro Monat beim Basiselterngeld
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90 € pro Monat beim ElterngeldPlus
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Beispiele
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Beträgt das Basiselterngeld 1.200 €, so beträgt der Geschwisterbonus 120 € zusätzlich (10 %).
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Beträgt das Basiselterngeld 600 €, wären 10 % eigentlich 60 €. Da der Mindestbetrag jedoch bei 75 € liegt, werden 75 € Geschwisterbonus gezahlt.
Bezugsdauer
Der Geschwisterbonus wird so lange gezahlt, wie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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Es lebt mindestens ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt, oder
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es leben mindestens zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt, oder
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es lebt mindestens ein Kind mit anerkannter Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt.
Die Anspruchsprüfung erfolgt monatlich. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, endet die Zahlung des Geschwisterbonus automatisch.
Antragstellung
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Der Geschwisterbonus wird nicht separat beantragt, sondern im Rahmen des Elterngeld-Antrags berücksichtigt.
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Es ist empfehlenswert, den Antrag möglichst früh nach der Geburt zu stellen, da Elterngeld in der Regel nur rückwirkend für die letzten drei Monate vor Antragseingang ausgezahlt wird.
Hilfreiche Tools
Zur genaueren Berechnung des zustehenden Elterngeldbetrags inklusive Geschwisterbonus können Sie einen Elterngeldrechner (Online-Rechner) nutzen.
Dort geben Sie Einkommen, Bezugsvarianten (Basiselterngeld / ElterngeldPlus) und die Zahl der Kinder ein, um eine individuelle Orientierung zu erhalten.
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