BAföG-Finanzierung: Welche Voraussetzungen gelten für internationale Studierende?
Was ist BAföG?
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche deutsche Förderung für Studierende in Form eines monatlichen Betrags, der zur Deckung von Lebenshaltungs- und Studienkosten dient.
Etwa die Hälfte wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, die andere Hälfte wird später zinsfrei nach dem Abschluss zurückgezahlt.
Wer von den internationalen Studierenden darf BAföG beantragen?
Um als internationale/r Studierende/r BAföG zu erhalten, müssen bestimmte Aufenthaltsvoraussetzungen oder besondere Lebensumstände vorliegen. Die folgenden Fälle können ein Antragsrecht begründen:
1) Personen mit dauerhaftem oder شبه dauerhaftem Aufenthalt
| Aufenthaltsstatus | Antragsberechtigt? |
|---|---|
| Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt) | Ja |
| Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG (anerkannte Flüchtlinge / voller Schutz) | Ja |
| Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5 (humanitäre Gründe) | Ja |
| Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens) | Nein |
| Duldung (Abschiebung ausgesetzt) | Meistens nein |
| Aufenthalt zur Ausbildung (§ 16b) | Nein (regulärer Studienaufenthalt) |
2) Internationale Studierende mit familiärer Bindung in Deutschland
| Situation | Antragsberechtigt? |
|---|---|
| Ein Elternteil arbeitet und zahlt seit mindestens 5 Jahren Sozialversicherungsbeiträge | Ja |
| Ein Elternteil ist deutsch oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis | Ja |
| Verheiratet mit einer/einem deutschen Staatsbürger/in | Ja, mit zusätzlichen Bedingungen |
| Studierende/r hat selbst 5 Jahre durchgehend in Deutschland gearbeitet (Vollzeit, nicht während des Studiums) | Ja |
Zusätzliche allgemeine Voraussetzungen:
-
Du bist an einer anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben (Universität, Fachhochschule usw.).
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Es handelt sich um ein Erststudium (kein zweiter Master oder zusätzliche Studiengänge).
-
Du bist bei der ersten Antragstellung unter 45 Jahre (mit Ausnahmen).
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Du verfügst nicht über hohes Einkommen oder großes Vermögen (finanzielle Lage wird detailliert geprüft).
-
Dein Aufenthalt ist stabil und nicht ausschließlich an den Studienzweck gebunden.
Erforderliche Unterlagen:
-
Aufenthaltstitel und rechtlicher Nachweis der jeweiligen Situation.
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Immatrikulationsbescheinigung.
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Einkommensnachweise (falls vorhanden) bzw. Einkommen der Eltern.
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Bankverbindung.
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Vollständiger Antrag über: www.bafoeg-digital.de
Wie hoch ist BAföG pro Monat?
Ab 2024 und danach liegt der Höchstsatz bei:
934 Euro pro Monat (maximal)
(abhängig von Wohnsituation, Elternstatus, Versicherung usw.)
Was, wenn du kein BAföG bekommst?
Keine Sorge – es gibt Alternativen:
-
Stipendien – z. B. über Organisationen wie DAAD oder Deutschlandstipendium
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Studentische Nebenjobs – bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters
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Studienkredite wie:
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KfW-Studienkredit
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Bildungsfonds
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Praxisbeispiel:
Ein Student aus Syrien besitzt eine Aufenthaltserlaubnis mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2) und ist an einer deutschen Universität eingeschrieben – er kann BAföG grundsätzlich ohne Probleme beantragen, sofern weitere Bedingungen wie Einkommen und Alter erfüllt sind.
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