Sozialversicherungen, die Auszubildende (Azubis) in Deutschland abdecken

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-11 Blog-Kategorie: Schule

In Deutschland wird ein Auszubildender (Azubi), sobald er eine reguläre Berufsausbildung (Duale Ausbildung) beginnt, in Bezug auf die Sozialversicherungen fast wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt. Das verschafft ihm einen umfassenden gesetzlichen und gesundheitlichen Schutz. Hier ist eine genaue Erklärung aller Sozialversicherungen, die Auszubildende abdecken:

Welche fünf Sozialversicherungen gibt es in Deutschland?

  • Krankenversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Unfallversicherung

1. Krankenversicherung

  • Für jeden Azubi pflichtig

  • Umfasst Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte

  • Ein Teil wird vom Lohn abgezogen, den anderen Teil zahlt der Arbeitgeber

  • Wenn du unter 25 bist, kannst du nicht in der Familienversicherung bleiben, wenn du eine Ausbildungsvergütung erhältst

Bekannte Krankenkassen: AOK, TK, Barmer, DAK

2. Rentenversicherung

  • Ebenfalls pflichtig

  • Monatlicher Abzug vom Lohn (ca. 9,3%) + Arbeitgeberanteil

  • Wird später als Versicherungszeit für die Rente angerechnet

  • Du kannst nach einigen Monaten Ausbildungsbeginn einen Rentenversicherungsverlauf anfordern

3. Arbeitslosenversicherung

  • Deckt dich ab, wenn die Ausbildung endet und du nicht sofort eine Arbeit findest

  • Ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Abschluss die Beantragung von ALG I (Arbeitslosengeld I)

  • Du zahlst nur etwa 1,3% deines Lohns

4. Pflegeversicherung

  • Pflicht für alle, die gesetzlich krankenversichert sind

  • Deckt Pflegekosten im Fall von Krankheit oder späterer Bewegungseinschränkung/Bedürftigkeit

  • Abzug etwa 1,5–1,8% vom Lohn

  • Wenn du kinderlos und über 23 Jahre alt bist, zahlst du mehr (Zusatzbeitrag)

5. Unfallversicherung

  • Wird nicht vom Lohn abgezogen – sie wird vollständig vom Arbeitgeber getragen

  • Schützt dich während der Ausbildung sowie auf dem Weg zur Arbeit und zur Berufsschule (Hin- und Rückweg)

  • Bei einem Unfall übernimmt die Versicherung alle Kosten

Bekommt ein Azubi eine Versicherungskarte?
Ja. Sobald du bei der Krankenversicherung angemeldet bist, erhältst du:

  • eine elektronische Gesundheitskarte

  • die du bei jedem Arzt oder in der Apotheke nutzt

Kannst du die Krankenkasse selbst wählen?
Ja. Du wählst deine Krankenkasse selbst. Wenn du keine auswählst, kann dich der Arbeitgeber automatisch bei einer gesetzlichen Kasse (z. B. AOK) anmelden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Versicherungen beginnen ab dem ersten Ausbildungstag

  • Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen, nicht vom Nettolohn

  • Sie erscheinen jeden Monat auf der Gehaltsabrechnung

  • Du kannst die Krankenkasse nach 12 Monaten wechseln (unter Bedingungen)


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