Alles, was Sie über geschlechtsspezifische Diskriminierung und Entgeltgleichheit (Entgelttransparenzgesetz) in Deutschland wissen müssen
Trotz großer Fortschritte im Gleichstellungsrecht ist geschlechtsspezifische Diskriminierung im Beruf, insbesondere beim Lohn, in Deutschland weiterhin ein dringendes Thema. Über lange Zeit haben Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdient als Männer.
Als praktisches Instrument zur Verringerung dieser Lohnlücke wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz eingeführt.
Was bedeutet geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung?
Geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Entgelt liegt vor, wenn:
Frauen und Männer für dieselbe oder gleichwertige Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.
Chancen auf Beförderung oder Zugang zu Führungspositionen aufgrund des Geschlechts eingeschränkt werden.
Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz ist 2017 in Kraft getreten und hat folgende Ziele:
Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Kriterien der Entgeltfindung besser nachzuvollziehen.
Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu stärken.
Die Geltendmachung von fairen Entgeltansprüchen zu erleichtern.
Wer kann von diesem Gesetz profitieren?
Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden.
Jeder Beschäftigte hat das Recht, Auskunft über das durchschnittliche Bruttoentgelt von Kolleginnen des anderen Geschlechts zu verlangen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Wie wird das Gesetz in der Praxis angewendet?
Auskunftsanspruch (Informationsanfrage)
Beschäftigte können einen schriftlichen Antrag an den Betriebsrat oder die Personalabteilung stellen, um den Durchschnittslohn einer vergleichbaren Entgeltgruppe des anderen Geschlechts zu erfahren.
Die Antwort muss spätestens innerhalb von drei Monaten erteilt werden.
Überprüfung der Entgeltstrukturen
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind angehalten, ihre Entgeltstrukturen regelmäßig zu überprüfen, um unzulässige Ungleichbehandlungen zu erkennen und zu beseitigen.
Berichtspflicht
Bestimmte große Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht vorlegen, in dem sie ihre Entgeltpolitik und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung darstellen.
Welches ist der übergeordnete rechtliche Rahmen?
Grundgesetz (GG) – die deutsche Verfassung
Artikel 3: garantiert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und verbietet Diskriminierung.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Verbietet Diskriminierung in allen Bereichen des Arbeitslebens, einschließlich der Entlohnung.
Gibt es Ausnahmen?
Unterschiedliche Entgelte können zulässig sein, wenn es objektiv nachvollziehbare Gründe gibt, zum Beispiel:
Herausragende individuelle Leistung.
Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung.
Besondere Anforderungen der Stelle, die transparent dokumentiert sind.
Welche Schritte sind bei vermuteter Diskriminierung möglich?
Interne Beschwerde
Über die Personalabteilung oder den Betriebsrat.
Geltendmachung von Entschädigung
Nach dem AGG kann die benachteiligte Person immateriellen und/oder materiellen Schadensersatz vor dem Arbeitsgericht (Arbeitsgericht) geltend machen.
Aktuelle Herausforderungen
Trotz des Gesetzes besteht die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiterhin; sie liegt in Deutschland im Durchschnitt bei etwa 18 %.
Der Wandel erfordert nicht nur Gesetze, sondern auch institutionelles Bewusstsein und eine unterstützende Unternehmenskultur.
Fazit
Das Entgelttransparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und tatsächlicher Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie wegen Ihres Geschlechts geringer bezahlt werden, haben Sie das Recht auf Auskunft – und das Gesetz steht auf Ihrer Seite.
Wichtige Begriffe auf Deutsch
Entgelttransparenzgesetz: Gesetz zur Transparenz und Gleichheit beim Arbeitsentgelt
Gleichbehandlung: gleiche Behandlung ohne Benachteiligung
Betriebsrat: gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb
Arbeitsgericht: Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): allgemeines Antidiskriminierungsgesetz
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