Alles, was Sie über Diskriminierung in Versicherungen und bei Finanzdienstleistungen für Zugewanderte in Deutschland wissen müssen
Das Versicherungs- und Finanzsystem in Deutschland gehört zu den am stärksten regulierten und strengsten in Europa. Dennoch sehen sich viele Zugewanderte – also Migrant*innen, Geflüchtete und neu Zugezogene – mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie eine Versicherung abschließen oder Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Häufig spielen dabei direkte oder indirekte diskriminierende Praktiken eine Rolle.
1. Verweigerung von Leistungen
Manche Versicherungen oder Banken verweigern es, für Personen ohne unbefristeten Aufenthaltstitel oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit
ein Konto zu eröffnen oder
Versicherungsverträge (z. B. Haftpflicht, Kfz, Hausrat, Krankenversicherung) abzuschließen.
2. Höhere Preise oder strengere Bedingungen
Angeboten werden Kranken- oder Kfz-Versicherungen für Zugewanderte zu deutlich höheren Prämien, oft mit der Begründung eines angeblich „höheren Risikos“.
Beim Eröffnen neuer Bankkonten werden hohe Kautions- oder Einlagebeträge verlangt, die bei deutschen Kund*innen so nicht üblich sind.
3. Zusätzliche Nachweispflichten
Es werden Unterlagen oder Nachweise gefordert, die von deutschen Staatsbürger*innen in dieser Form nicht verlangt werden, etwa:
langfristige Mietverträge
unbefristete Arbeitsverträge
umfangreiche Zusatzdokumente zur Lebenssituation
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG verbietet Diskriminierung im Zivilrechtsverkehr, dazu gehören insbesondere:
Finanzverträge, z. B. Girokonten, Kredite, Kreditkarten
Versicherungsverträge aller Art (Kfz, Haftpflicht, Hausrat, Lebens-, Krankenversicherung usw.)
Zahlungskontengesetz (ZKG)
Das ZKG garantiert jeder Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto (Basiskonto) – unabhängig von:
Staatsangehörigkeit
Aufenthaltsstatus (solange legal)
sozialem Hintergrund
Eine Bank darf also nicht allein wegen Ihrer Herkunft oder Ihres Passes den Zugang zu einem Basiskonto verweigern.
Versicherungen arbeiten grundsätzlich nach dem Prinzip des individuellen Risikos. Das bedeutet:
Die Prämien werden z. B. nach Alter, Gesundheitszustand, Schadenshistorie, Fahrpraxis oder Berufsrisiko kalkuliert.
Aber:
Ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder religiöse Zugehörigkeit dürfen nicht als Kriterium für die Preisberechnung oder für die Annahmeentscheidung verwendet werden.
Wenn sich herausstellt, dass ein höherer Beitrag allein aufgrund solcher Merkmale verlangt wurde, kann dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen – mit einem Anspruch auf Schadensersatz.
1. Schriftliche Begründung verlangen
Bitten Sie das Unternehmen (Versicherung oder Bank) um eine schriftliche Erklärung, warum:
Ihr Antrag abgelehnt wurde oder
der angebotene Preis bzw. die Konditionen deutlich schlechter sind als erwartet.
2. Beschwerde einreichen
Zunächst können Sie sich an:
den Kundendienst oder
die interne Compliance- bzw. Beschwerdestelle des Unternehmens wenden.
Bitten Sie um Prüfung des Falls und um eine schriftliche Stellungnahme.
3. Antidiskriminierungsstellen einschalten
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose rechtliche Erstberatung an und hilft bei der Einschätzung, ob AGG-Verstöße vorliegen.
Die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland kann Sie unterstützen,
beim Formulieren von Beschwerden,
beim Prüfen von Verträgen und Konditionen.
4. Gerichtlich vorgehen
Wenn eine einvernehmliche Lösung scheitert, können Sie vor einem Zivilgericht eine Schadensersatzklage erheben.
Dort können sowohl materielle Schäden (z. B. Mehrkosten) als auch immaterielle Schäden (z. B. erlittene Diskriminierung) geltend gemacht werden.
Holen Sie immer mehrere Angebote von unterschiedlichen Versicherungen oder Banken ein, bevor Sie unterschreiben.
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig, insbesondere Passagen zu:
Sonderbeiträgen
Zuschlägen
speziellen Klauseln für „ausländische Kund*innen“ (sofern vorhanden).
Bewahren Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen (E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen) gut auf – im Streitfall sind sie wichtige Beweise.
Bei Verdacht auf Diskriminierung nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote der Verbraucherzentralen oder Antidiskriminierungsstellen.
Organisationen wie Pro Asyl, AWO (Arbeiterwohlfahrt) oder Caritas bieten oft:
rechtliche Unterstützung
Begleitung bei Beschwerde- und Klageverfahren
Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und beim Schriftverkehr
Gleichzeitig führen sie Aufklärungskampagnen durch, um Zugewanderte über ihre Rechte im Finanz- und Versicherungssektor zu informieren.
Diskriminierung im Versicherungs- und Finanzbereich ist nicht nur rechtswidrig, sie untergräbt auch das Vertrauen von Zugewanderten in die Gesellschaft und erschwert ihnen den Aufbau eines stabilen Lebens in Deutschland.
Wenn Sie den Eindruck haben, aufgrund Ihrer Herkunft, Ihres Aufenthaltsstatus oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt worden zu sein, gilt:
Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern.
Der rechtliche Rahmen in Deutschland ist in diesem Bereich klar und streng.
Zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen stehen bereit, um Sie zu unterstützen und zu begleiten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht
Basiskonto: grundlegendes Zahlungskonto, auf das jede rechtmäßig in Deutschland lebende Person Anspruch hat
Schadensersatz: finanzieller Ausgleich für einen entstandenen materiellen Schaden
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Bundesstelle zur Beratung und Unterstützung bei Diskriminierungsfällen
Verbraucherzentrale: Beratungsstelle zum Schutz der Verbraucher*innen, u. a. in Finanz- und Versicherungsfragen
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