Die Einkommensteuer wird in Deutschland berechnet

  1. Berechnung des Gesamteinkommens (Gesamteinkommen)

Addiere alle Einkommensquellen:

  • Dein jährliches Gehalt

  • Einkünfte aus Vermietung

  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit

  • Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Bankguthaben

  • usw.

  1. Abzug der zulässigen Aufwendungen (Werbungskosten & Sonderausgaben)

Bestimmte Ausgaben können abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu senken:

  • Fahrtkosten zur Arbeit

  • Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung usw.)

  • Kosten für Studium oder berufliche Weiterbildung

  • Spenden

  • Kinderbetreuungskosten

Das Ergebnis heißt: zu versteuerndes Einkommen.

  1. Anwendung des Steuertarifs (Steuertarif)

Für das Jahr 2025 gelten (vereinfacht) folgende Steuersätze:

Jährliches zu versteuerndes Einkommen (Single)

  • bis 11.604 € → 0 % (steuerfrei)

  • 11.605 – 16.000 € → ab ca. 14 %, progressiv steigend

  • 16.001 – 66.760 € → progressiv steigend bis 42 %

  • 66.761 – 277.825 € → 42 %

  • mehr als 277.826 € → 45 %

In der Praxis werden genaue mathematische Formeln des Bundesfinanzministeriums verwendet.
Zur Vereinfachung kann man Online-Rechner nutzen, z. B. einen Brutto-Netto-Rechner.

  1. Berücksichtigung persönlicher Freibeträge (Freibeträge)

Einige Personen erhalten zusätzliche Freibeträge, z. B.:

  • Kinderfreibetrag

  • Freibeträge für Arbeitslose oder ältere Menschen

  • Freibeträge für Menschen mit Behinderung

  1. Berechnung des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlag)

In der Regel beträgt er 5,5 % der Einkommensteuer, wird jedoch nur bei höheren Einkommen tatsächlich erhoben.

  1. Berechnung der Kirchensteuer (Kirchensteuer)

Wenn du als Mitglied einer Kirche eingetragen bist, zahlst du 8 % oder 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer (Kirchensteuer).

Vereinfachtes Rechenbeispiel:

  • Lediger Angestellter mit Jahreseinkommen: 40.000 €

  • Abzüge: 2.000 €

  • Zu versteuerndes Einkommen = 38.000 €

Es wird der Einkommensteuertarif angewendet, z. B.:

  • Einkommensteuer = ca. 6.000 €

  • Zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag = 330 €

  • Falls Kirchenmitglied: 540 € Kirchensteuer

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