Berechnung des Gesamteinkommens (Gesamteinkommen)
Addiere alle Einkommensquellen:
Dein jährliches Gehalt
Einkünfte aus Vermietung
Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Bankguthaben
usw.
Abzug der zulässigen Aufwendungen (Werbungskosten & Sonderausgaben)
Bestimmte Ausgaben können abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu senken:
Fahrtkosten zur Arbeit
Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung usw.)
Kosten für Studium oder berufliche Weiterbildung
Spenden
Kinderbetreuungskosten
Das Ergebnis heißt: zu versteuerndes Einkommen.
Anwendung des Steuertarifs (Steuertarif)
Für das Jahr 2025 gelten (vereinfacht) folgende Steuersätze:
Jährliches zu versteuerndes Einkommen (Single)
bis 11.604 € → 0 % (steuerfrei)
11.605 – 16.000 € → ab ca. 14 %, progressiv steigend
16.001 – 66.760 € → progressiv steigend bis 42 %
66.761 – 277.825 € → 42 %
mehr als 277.826 € → 45 %
In der Praxis werden genaue mathematische Formeln des Bundesfinanzministeriums verwendet.
Zur Vereinfachung kann man Online-Rechner nutzen, z. B. einen Brutto-Netto-Rechner.
Berücksichtigung persönlicher Freibeträge (Freibeträge)
Einige Personen erhalten zusätzliche Freibeträge, z. B.:
Kinderfreibetrag
Freibeträge für Arbeitslose oder ältere Menschen
Freibeträge für Menschen mit Behinderung
Berechnung des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlag)
In der Regel beträgt er 5,5 % der Einkommensteuer, wird jedoch nur bei höheren Einkommen tatsächlich erhoben.
Berechnung der Kirchensteuer (Kirchensteuer)
Wenn du als Mitglied einer Kirche eingetragen bist, zahlst du 8 % oder 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer (Kirchensteuer).
Vereinfachtes Rechenbeispiel:
Lediger Angestellter mit Jahreseinkommen: 40.000 €
Abzüge: 2.000 €
Zu versteuerndes Einkommen = 38.000 €
Es wird der Einkommensteuertarif angewendet, z. B.:
Einkommensteuer = ca. 6.000 €
Zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag = 330 €
Falls Kirchenmitglied: 540 € Kirchensteuer
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