Nutzung der steuerlichen Freibeträge (Freibeträge)
Jede Person in Deutschland kann von derselben Person alle 10 Jahre eine Schenkung erhalten, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen, sofern der Betrag innerhalb der folgenden Freibetragsgrenzen liegt:
Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem
→ Steuerfreier Freibetrag (alle 10 Jahre)
Kinder: 400.000 €
Enkelkinder: 200.000 €
Ehegatte / Ehegattin bzw. eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
Geschwister / sonstige Verwandte: 20.000 €
Freunde / nicht verwandte Personen: 20.000 €
Liegt die Schenkung unterhalb dieser Freibeträge → fällt keine Schenkungssteuer an.
Aufteilung der Schenkung auf mehrere Jahre
Anstatt eine sehr große Schenkung auf einmal zu übertragen, kann es sinnvoll sein, den Betrag auf mehrere Zeitpunkte zu verteilen, die jeweils mindestens 10 Jahre auseinanderliegen, um den Freibetrag mehrfach zu nutzen.
Beispiel:
Ein Mann möchte seinem Sohn insgesamt 1.200.000 € schenken:
Er kann heute 400.000 € schenken
nach 10 Jahren weitere 400.000 €
und nach 20 Jahren nochmals 400.000 €
→ und bleibt damit jedes Mal innerhalb des Freibetrags – ohne Schenkungssteuer.
Aufteilung der Schenkung auf mehrere Personen
Wenn es mehrere Erben oder Begünstigte gibt, kann man die Schenkungen so verteilen, dass die jeweiligen Freibeträge optimal ausgenutzt werden.
Beispiel: Anstatt einem Enkel direkt 800.000 € zu schenken, könnte man:
zuerst 400.000 € an den Vater (also das Kind des Schenkers) geben
und später (z. B. nach 10 Jahren) 400.000 € vom Vater an den Enkel weitergeben
So werden verschiedene Freibeträge in der Familie genutzt und die Steuerlast reduziert.
Schenkung als Unterhaltsleistung (Unterhaltsleistungen)
Wenn du Geld an eine Person gibst, die tatsächlich finanziell bedürftig ist (z. B. zur Finanzierung von medizinischer Behandlung oder Miete/Wohnkosten), kann dieser Betrag unter bestimmten Voraussetzungen als Unterhaltsleistung gelten.
Solche Unterhaltsleistungen können – im Rahmen gesetzlicher Grenzen – steuerfrei oder steuerlich begünstigt sein, sofern sie nachweisbar dem Lebensunterhalt dienen und angemessen sind.
Schenkung in Form einer selbst genutzten Wohnimmobilie
Wird eine Immobilie (z. B. ein Haus oder eine Wohnung) an ein Kind oder an den Ehepartner / die Ehepartnerin übertragen und vom Beschenkten selbst bewohnt, kann diese Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Schenkungssteuer befreit sein.
Typische Bedingungen sind:
Die Immobilie wird vom Beschenkten als Hauptwohnsitz genutzt
Sie wird während eines bestimmten Zeitraums (oft ca. 10 Jahre) nicht veräußert
Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann die Übertragung eines Familienheims steuerlich besonders begünstigt oder vollständig steuerfrei sein.
Formelle Dokumentation und Meldung an das Finanzamt
Auch wenn eine Schenkung steuerfrei bleibt, besteht in vielen Fällen eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt – in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung.
Wichtig ist zudem:
Schenkungen – insbesondere bei Immobilien oder hohen Beträgen – sollten in einem notariellen Vertrag (Notarvertrag) festgehalten werden
Eine saubere Dokumentation hilft, spätere Streitigkeiten in der Familie oder mit dem Finanzamt zu vermeiden
Nützliche Begriffe (Glossar):
Schenkung → unentgeltliche Zuwendung (Geschenk)
Schenkungssteuer → Steuer auf Schenkungen
Freibetrag → steuerfreier Höchstbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums
Steuerklasse → steuerliche Einstufung je nach Verwandtschaftsverhältnis
Notarvertrag → notariell beurkundeter Vertrag
Unterhaltsleistungen → Zahlungen zum Lebensunterhalt, die steuerlich begünstigt sein können
Fazit:
Gestaltung
→ Vorteil
Nutzung der gesetzlichen Freibeträge
→ Die ersten 20.000 – 500.000 € (je nach Beziehung) können steuerfrei übertragen werden
Zeitliche Staffelung der Schenkungen
→ Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden
Verteilung auf mehrere Begünstigte
→ Die Steuerlast wird auf mehrere Personen verteilt und insgesamt deutlich reduziert
Schenkung als Unterhalt oder Familienheim
→ Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung vollständig steuerfrei sein
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