Der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer

Erstens: Kurzer Überblick

Steuerart Gewerbesteuer Körperschaftsteuer
Bezeichnung auf Arabisch ضريبة المهن / ضريبة الأعمال ضريبة دخل الشركات
Wer erhebt sie? Gemeinde (Stadt / Kommune) Bund (Bundesregierung / Bundesfinanzverwaltung)
Auf wen wird sie erhoben? Auf alle Gewerbetreibenden (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmen) Nur auf juristische Personen wie GmbH, UG, AG
Steuersatz Je nach Gemeinde ca. 7 % – 17 % 15 % fest + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer
Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag (gewerbliche Gewinne) Steuerlicher Gewinn (bereinigter Jahresüberschuss)

Zweitens: Unterschied in der praktischen Anwendung

1. Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird nur auf Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen erhoben, z. B.:

  • GmbH

  • UG (haftungsbeschränkt)

  • AG

  • Steuersatz: 15 % auf das zu versteuernde Einkommen

  • Zusätzlich: 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer
    → Effektive Belastung aus Körperschaftsteuer + Soli: ca. 15,825 %


2. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft alle gewerblichen Tätigkeiten, also auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sofern ein Gewerbebetrieb vorliegt.

  • Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn abgeleitet und nach gesetzlichen Vorschriften korrigiert wird (Hinzurechnungen / Kürzungen).

  • Die Gemeinde setzt den sogenannten Hebesatz fest, der meist zwischen 200 % und 900 % liegt.

Vereinfachte Formel:

Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde ÷ 100

Beispiel:

  • Gewinn (Gewerbeertrag): 50.000 €

  • Hebesatz der Gemeinde: 400 %

→ Gewerbesteuer = 50.000 € × 3,5 % × 400 % ÷ 100 = 7.000 €


Werden beide Steuern gleichzeitig gezahlt?

Ja, bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG fallen in der Regel beide Steuerarten an:

  • Körperschaftsteuer (15 %)

  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer)

  • Gewerbesteuer (Höhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde)

Insgesamt ergibt sich so eine steuerliche Gesamtbelastung auf den Gewinn von etwa 30 % bis 33 %.


Besonderheiten für Einzelunternehmer (Einzelunternehmen)

Steuerart Wird sie erhoben? Hinweis
Körperschaftsteuer Nein Einzelunternehmer sind keine juristischen Personen
Gewerbesteuer Ja Es gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag

Wichtige Fachbegriffe:

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Körperschaftsteuer ضريبة دخل الشركات
Gewerbesteuer ضريبة المهن / ضريبة الأعمال
Hebesatz معامل الرفع البلدي
Solidaritätszuschlag ضريبة التضامن
Gewerbeertrag الأرباح التجارية

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