Erstens: Kurzer Überblick
| Steuerart | Gewerbesteuer | Körperschaftsteuer |
|---|---|---|
| Bezeichnung auf Arabisch | ضريبة المهن / ضريبة الأعمال | ضريبة دخل الشركات |
| Wer erhebt sie? | Gemeinde (Stadt / Kommune) | Bund (Bundesregierung / Bundesfinanzverwaltung) |
| Auf wen wird sie erhoben? | Auf alle Gewerbetreibenden (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmen) | Nur auf juristische Personen wie GmbH, UG, AG |
| Steuersatz | Je nach Gemeinde ca. 7 % – 17 % | 15 % fest + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer |
| Bemessungsgrundlage | Gewerbeertrag (gewerbliche Gewinne) | Steuerlicher Gewinn (bereinigter Jahresüberschuss) |
Zweitens: Unterschied in der praktischen Anwendung
Die Körperschaftsteuer wird nur auf Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen erhoben, z. B.:
GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
AG
Steuersatz: 15 % auf das zu versteuernde Einkommen
Zusätzlich: 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer
→ Effektive Belastung aus Körperschaftsteuer + Soli: ca. 15,825 %
Die Gewerbesteuer betrifft alle gewerblichen Tätigkeiten, also auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sofern ein Gewerbebetrieb vorliegt.
Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn abgeleitet und nach gesetzlichen Vorschriften korrigiert wird (Hinzurechnungen / Kürzungen).
Die Gemeinde setzt den sogenannten Hebesatz fest, der meist zwischen 200 % und 900 % liegt.
Vereinfachte Formel:
Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde ÷ 100
Beispiel:
Gewinn (Gewerbeertrag): 50.000 €
Hebesatz der Gemeinde: 400 %
→ Gewerbesteuer = 50.000 € × 3,5 % × 400 % ÷ 100 = 7.000 €
Ja, bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG fallen in der Regel beide Steuerarten an:
Körperschaftsteuer (15 %)
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer)
Gewerbesteuer (Höhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde)
Insgesamt ergibt sich so eine steuerliche Gesamtbelastung auf den Gewinn von etwa 30 % bis 33 %.
| Steuerart | Wird sie erhoben? | Hinweis |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | Nein | Einzelunternehmer sind keine juristischen Personen |
| Gewerbesteuer | Ja | Es gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag |
Wichtige Fachbegriffe:
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | ضريبة دخل الشركات |
| Gewerbesteuer | ضريبة المهن / ضريبة الأعمال |
| Hebesatz | معامل الرفع البلدي |
| Solidaritätszuschlag | ضريبة التضامن |
| Gewerbeertrag | الأرباح التجارية |
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