Steuern für Selbstständige in Deutschland: Was kommt auf dich zu?
Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn erhoben – also auf die Einnahmen abzüglich aller absetzbaren Ausgaben.
Der Steuersatz ist progressiv, d. h. er steigt mit der Höhe des Einkommens: ungefähr von 14 % bis 45 %.
Die Steuer wird nicht monatlich gezahlt, sondern in der Regel über vierteljährliche Vorauszahlungen (Vorauszahlungen), die das Finanzamt nach deiner ersten Steuererklärung festlegt.
Grundfreibetrag 2025:
Im Jahr 2025 sind die ersten 11.604 € deines zu versteuernden Einkommens steuerfrei.
Für Selbstständige ist eine jährliche Einkommensteuererklärung über das Online-Portal ELSTER verpflichtend.
Regelsteuersatz: 19 %
Ermäßigter Steuersatz: 7 % auf bestimmte Leistungen (z. B. einige Lebensmittel, Bücher, kulturelle Angebote).
Die Umsatzsteuer wird auf jede Rechnung, die du deinen Kund:innen stellst, erhoben – sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Du kannst die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn:
dein Umsatz im Vorjahr höchstens 22.000 € betrug und
dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr höchstens 50.000 € beträgt.
Dann gilt:
Du erhebst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen.
Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Du darfst im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
Die Gewerbesteuer wird auf gewerbliche Tätigkeiten erhoben, nicht auf Freiberufler (Freiberufler).
Es gibt einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
Die tatsächliche Steuerbelastung hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, in der dein Gewerbe gemeldet ist.
Auch wenn sie keine Steuern sind, gehören die Sozialversicherungsbeiträge zu den wichtigsten laufenden Kosten für Selbstständige:
| Art der Versicherung | Pflicht? | Hinweise |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Ja | Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat möglich |
| Rentenversicherung | Meist nein | Für einige Berufsgruppen Pflicht (z. B. Lehrer, Künstler, Pflegeberufe) |
| Pflegeversicherung | In der KV enthalten | Wird zusammen mit der Krankenversicherung bezahlt |
Nach deiner ersten Steuererklärung schätzt das Finanzamt dein voraussichtliches Einkommen und legt fest, welche Steuern du vierteljährlich im Voraus zahlen musst, z. B.:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer (falls du nicht Kleinunternehmer bist)
Gewerbesteuer (falls du gewerblich tätig bist, also kein Freiberufler)
In der Regel werden die Vorauszahlungen viermal jährlich fällig.
Ein Freiberufler erzielt einen Jahresgewinn von 30.000 €:
| Steuer / Beitrag | Ungefähre Größenordnung |
|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 3.000 – 4.000 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 5.700 € Umsatzsteuer von Kund:innen (abzgl. abziehbarer Vorsteuer aus eigenen Kosten) |
| Private Krankenversicherung | etwa 350 – 600 € pro Monat |
| Gewerbesteuer | nicht fällig, da Freiberufler |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Selbstständiger | العامل الحر / صاحب العمل الشخصي |
| Freiberufler | مستقل بمهنة حرة (كاتب، مهندس، طبيب…) |
| Einkommensteuer | ضريبة الدخل |
| Umsatzsteuer | ضريبة القيمة المضافة |
| Gewerbesteuer | ضريبة المهن / ضريبة الأعمال |
| Kleinunternehmerregelung | نظام الشركات الصغيرة المعفاة |
| Vorauszahlung | دفعة ضريبية مسبقة |
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