Hauptfrage:
Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich im Ausland arbeite?
Die Antwort hängt davon ab, wo du steuerlich ansässig bist und welche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem anderen Staat gelten.
| Situation | Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland? |
|---|---|
| Du lebst in Deutschland (oder bist hier offiziell gemeldet) | Ja |
| Du bist endgültig weggezogen und hast dich abgemeldet (Abmeldung) | In der Regel nein |
Wenn du weiterhin „steuerlich in Deutschland ansässig“ bist → musst du dein gesamtes Welteinkommen in Deutschland angeben.
Wenn du nicht mehr ansässig bist → zahlst du nur noch Steuern auf in Deutschland erzielte Einkünfte, falls vorhanden.
Deutschland hat mit über 90 Staaten Abkommen abgeschlossen, um zu regeln:
Welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat
und zu vermeiden, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird.
In den meisten Fällen gilt:
Der Staat, in dem du arbeitest, erhebt die Steuer.
Deutschland befreit dieses Einkommen oder berücksichtigt es nur für die Steuersatzbestimmung (Progressionsvorbehalt).
| Situation | Musst du in Deutschland Steuern zahlen? | Hinweise |
|---|---|---|
| Du arbeitest vorübergehend im Ausland und wohnst in Deutschland | Ja | Du versteuerst dein gesamtes Einkommen (auch Ausland) |
| Du bist endgültig weggezogen und arbeitest in einem DBA-Staat | Meistens nein | Steuererklärung und Nachweis des Wegzugs sind wichtig |
| Du arbeitest im Ausland ohne Meldung oder Information | Möglich | Es drohen Nachzahlungen und ggf. Zuschläge |
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine klassische Einkommensteuer.
Bleibt die Person jedoch steuerlich in Deutschland ansässig (z. B. Wohnsitz/ständige Wohnung in Deutschland),
→ muss sie ihr gesamtes Gehalt in Deutschland versteuern.
Meldet sich die Person aber in Deutschland offiziell ab (Abmeldung) und ist dort nicht mehr ansässig,
→ werden die ausländischen Einkünfte in der Regel nicht mehr in Deutschland besteuert.
Steuerlichen Status in Deutschland klären (Ansässigkeit).
Prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem neuen Staat besteht.
Eine Steuererklärung (Steuererklärung) in Deutschland abgeben, wenn du weiterhin ansässig bist.
In der Steuererklärung die Anlage AUS verwenden, um ausländische Einkünfte zu erklären.
Bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzuziehen.
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Steuerpflicht | الالتزام الضريبي |
| Welteinkommen | الدخل العالمي |
| Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) | اتفاقية منع الازدواج الضريبي |
| Progressionsvorbehalt | تأثير الدخل الأجنبي على شريحة الضريبة |
| Abmeldung | تسجيل الخروج من ألمانيا |
| Anlage AUS | استمارة الدخل الأجنبي في الإقرار الضريبي |
Wenn du weiterhin in Deutschland ansässig bist → zahlst du Steuern auf dein gesamtes Einkommen, einschließlich Einkommen aus dem Ausland.
Wenn du dich offiziell abgemeldet und deinen Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt hast → musst du in Deutschland in der Regel keine Steuer auf dein ausländisches Einkommen zahlen.
Entscheidend sind immer steuerliche Ansässigkeit + DBA-Regelungen.
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