Steuern für Großhändler in Deutschland (Großhändler)
(Steuern für Großhandelsunternehmen)
Es gibt keine eigene Steuer mit der Bezeichnung „Großhandelssteuer“. Gemeint sind damit die allgemeinen Steuern, denen ein Großhandelsunternehmen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit unterliegt.
Ein Großhändler ist eine Person oder ein Unternehmen, das Waren in großen Mengen an andere Unternehmen verkauft – nicht an Endverbraucher. Typische Beispiele:
Lebensmittel an Restaurants
Elektrowaren an Einzelhandelsgeschäfte
Kleidung an Wiederverkäufer bzw. Distributoren
Baustoffe an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
| Steuerart | Wird sie erhoben? | Erläuterung |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Ja | Auf den Gewinn bei natürlichen Personen (Einzelunternehmer) |
| Körperschaftsteuer | Ja | Wenn die Gesellschaft eine GmbH oder UG ist (in der Regel 15 % auf den Gewinn) |
| Gewerbesteuer | Ja | Auf jeden gewerblichen Betrieb – mit Freibetrag von 24.500 € nur für Einzelunternehmer |
| Umsatzsteuer (MwSt) | Ja | Auf sämtliche Umsätze / Verkäufe, in der Regel 19 % |
| Lohnsteuer | Ja, falls Mitarbeiter vorhanden | Wird auf die Löhne der Arbeitnehmer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt |
| Einfuhrumsatzsteuer | Ja, bei Importen | Wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden |
Auf jede Ausgangsrechnung des Großhändlers wird die Umsatzsteuer berechnet, typischerweise mit:
19 % für die meisten Waren
7 % für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher und einige begünstigte Produkte
Bei Geschäftskunden gilt:
Der Kunde (Unternehmer) kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Daher ist im B2B-Bereich meist der Nettopreis (ohne MwSt) entscheidend.
Die konkrete Ertragsteuer hängt von der Rechtsform ab:
| Rechtsform | Steuerart |
|---|---|
| Einzelunternehmer (Einzelunternehmer) | Einkommensteuer – der Gewinn wird nach dem persönlichen Steuersatz besteuert |
| GmbH / UG | Körperschaftsteuer (15 %) + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) |
| Alle Rechtsformen | Zusätzlich Gewerbesteuer, deren Hebesatz je nach Gemeinde / Stadt variiert |
Im Großhandel können sämtliche betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele:
| Art der Ausgabe | Abzugsfähig? |
|---|---|
| Einkauf von Waren bei Lieferanten | Ja |
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter + Sozialabgaben | Ja |
| Fracht-, Versand- und Transportkosten | Ja |
| Miete für Lager / Büro, Nebenkosten, Strom | Ja |
| Arbeitsmittel, Computer, Drucker, Regale | Ja |
| Steuerliche und rechtliche Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt) | Ja |
| Kosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge | Ja |
| Verpflichtung | Beschreibung |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt | Anmeldung des Unternehmens als Großhandelsbetrieb (Großhandel) |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer je nach Höhe des Umsatzes |
| Buchführungspflicht | Doppelte Buchführung ist erforderlich, wenn der Jahresumsatz 600.000 € oder bestimmte Grenzen überschreitet |
| Rechtssicheres Rechnungssystem | Verwendung eines ordnungsgemäßen Rechnungssystems, das Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttobetrag klar ausweist |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Großhandel | تجارة الجملة |
| Einzelhandel | تجارة التجزئة |
| Körperschaftsteuer | ضريبة الشركات |
| Gewerbesteuer | ضريبة التجارة |
| Vorsteuer | ضريبة الشراء القابلة للاسترداد |
| Einfuhrumsatzsteuer | ضريبة القيمة المضافة على الواردات |
Eine eigene „Großhandelssteuer“ gibt es nicht.
Großhändler unterliegen denselben unternehmerischen Steuern wie andere Gewerbebetriebe.
Die wichtigsten Steuerarten sind: Umsatzsteuer, Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer.
Sämtliche betrieblich veranlassten Kosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Eine korrekte Buchführung, rechtssichere Rechnungen und die fristgerechte Abgabe aller Steuererklärungen und Voranmeldungen sind entscheidend, um Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder zu vermeiden.
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Daher sollten die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung betrachtet werden. Für verbindliche und abschließende Auskünfte wende dich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.