Steuern für Großhändler (Großhandelssteuer)

Steuern für Großhändler in Deutschland (Großhändler)
(Steuern für Großhandelsunternehmen)

Es gibt keine eigene Steuer mit der Bezeichnung „Großhandelssteuer“. Gemeint sind damit die allgemeinen Steuern, denen ein Großhandelsunternehmen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit unterliegt.


Wer ist ein Großhändler?

Ein Großhändler ist eine Person oder ein Unternehmen, das Waren in großen Mengen an andere Unternehmen verkauft – nicht an Endverbraucher. Typische Beispiele:

  • Lebensmittel an Restaurants

  • Elektrowaren an Einzelhandelsgeschäfte

  • Kleidung an Wiederverkäufer bzw. Distributoren

  • Baustoffe an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe


Welche Steuern fallen für Großhändler an?

Steuerart Wird sie erhoben? Erläuterung
Einkommensteuer Ja Auf den Gewinn bei natürlichen Personen (Einzelunternehmer)
Körperschaftsteuer Ja Wenn die Gesellschaft eine GmbH oder UG ist (in der Regel 15 % auf den Gewinn)
Gewerbesteuer Ja Auf jeden gewerblichen Betrieb – mit Freibetrag von 24.500 € nur für Einzelunternehmer
Umsatzsteuer (MwSt) Ja Auf sämtliche Umsätze / Verkäufe, in der Regel 19 %
Lohnsteuer Ja, falls Mitarbeiter vorhanden Wird auf die Löhne der Arbeitnehmer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
Einfuhrumsatzsteuer Ja, bei Importen Wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden

Wie werden die Steuern berechnet?

1. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, MwSt)

Auf jede Ausgangsrechnung des Großhändlers wird die Umsatzsteuer berechnet, typischerweise mit:

  • 19 % für die meisten Waren

  • 7 % für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher und einige begünstigte Produkte

Bei Geschäftskunden gilt:

  • Der Kunde (Unternehmer) kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

  • Daher ist im B2B-Bereich meist der Nettopreis (ohne MwSt) entscheidend.


2. Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer

Die konkrete Ertragsteuer hängt von der Rechtsform ab:

Rechtsform Steuerart
Einzelunternehmer (Einzelunternehmer) Einkommensteuer – der Gewinn wird nach dem persönlichen Steuersatz besteuert
GmbH / UG Körperschaftsteuer (15 %) + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer)
Alle Rechtsformen Zusätzlich Gewerbesteuer, deren Hebesatz je nach Gemeinde / Stadt variiert

Welche Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden?

Im Großhandel können sämtliche betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele:

Art der Ausgabe Abzugsfähig?
Einkauf von Waren bei Lieferanten Ja
Löhne und Gehälter der Mitarbeiter + Sozialabgaben Ja
Fracht-, Versand- und Transportkosten Ja
Miete für Lager / Büro, Nebenkosten, Strom Ja
Arbeitsmittel, Computer, Drucker, Regale Ja
Steuerliche und rechtliche Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt) Ja
Kosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge Ja

Besondere Pflichten für Großhändler

Verpflichtung Beschreibung
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Anmeldung des Unternehmens als Großhandelsbetrieb (Großhandel)
Umsatzsteuervoranmeldung Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer je nach Höhe des Umsatzes
Buchführungspflicht Doppelte Buchführung ist erforderlich, wenn der Jahresumsatz 600.000 € oder bestimmte Grenzen überschreitet
Rechtssicheres Rechnungssystem Verwendung eines ordnungsgemäßen Rechnungssystems, das Nettopreis, Umsatzsteuer und Bruttobetrag klar ausweist

Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Großhandel تجارة الجملة
Einzelhandel تجارة التجزئة
Körperschaftsteuer ضريبة الشركات
Gewerbesteuer ضريبة التجارة
Vorsteuer ضريبة الشراء القابلة للاسترداد
Einfuhrumsatzsteuer ضريبة القيمة المضافة على الواردات

Fazit

  • Eine eigene „Großhandelssteuer“ gibt es nicht.

  • Großhändler unterliegen denselben unternehmerischen Steuern wie andere Gewerbebetriebe.

  • Die wichtigsten Steuerarten sind: Umsatzsteuer, Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer.

  • Sämtliche betrieblich veranlassten Kosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

  • Eine korrekte Buchführung, rechtssichere Rechnungen und die fristgerechte Abgabe aller Steuererklärungen und Voranmeldungen sind entscheidend, um Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder zu vermeiden.

Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch gründliche Recherchen und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch können Fehler oder unvollständige Angaben nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Daher sollten die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung betrachtet werden. Für verbindliche und abschließende Auskünfte wende dich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.


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