Steuern auf Cafés und Bäckereien in Deutschland
(Steuern für Cafés und Bäckereien in Deutschland)
Cafés und Bäckereien ähneln Restaurants in Bezug auf die steuerlichen Pflichten, aber einige Details unterscheiden sich je nach Art der angebotenen Leistung:
| Art des Betriebs | Steuerliche Einordnung |
|---|---|
| Verkauf von fertigen Produkten nur „to go“ (Mitnahme oder Verzehr außerhalb) | Wird als Lebensmitteleinzelhandel (Einzelhandel) behandelt |
| Verzehr von Speisen und Getränken im Innenbereich (mit Tischen/Service) | Wird als Gastgewerbe (Restaurantbetrieb) behandelt |
| Ausschank von Alkohol | Erfordert zusätzliche Konzession + ggf. besondere lokale Abgaben |
| Steuerart | Wird sie erhoben? | Details |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer (MwSt) | Ja | 7 % oder 19 %, je nach Art der Leistung (Details unten) |
| Einkommensteuer / Körperschaftsteuer | Ja | Auf den jährlichen Gewinn (Einkommensteuer bei Einzelunternehmern, Körperschaftsteuer bei GmbH/UG usw.) |
| Gewerbesteuer | Ja | Freibetrag bis 24.500 € Gewinn pro Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften |
| Lohnsteuer | Ja | Auf die Löhne der Mitarbeitenden + Sozialabgaben |
| Besondere Getränkesteuern in manchen Kommunen | Manchmal | Z. B. in Berlin auf alkoholische Getränke in Gaststätten |
| Art des Verkaufs | Steuersatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Brot, Kuchen, Sandwiches ohne Service | 7 % | Wenn es sich um Take-away oder Lieferung ohne weitere Serviceleistung handelt |
| Servieren von Speisen im Lokal mit Bedienung | 19 % | Wenn Tische, Geschirr, Besteck und Bedienung bereitgestellt werden – Behandlung als Gastronomie |
| Kaffee oder Getränke zum Mitnehmen | 7 % | Wenn keine Inhaus-Bedienung erfolgt (reiner Außer-Haus-Verkauf) |
| Getränke mit Service (z. B. im Café mit Sitzplätzen) | 19 % | Wie beim üblichen Verzehr vor Ort |
| Alkohol (wenn angeboten) | Immer 19 % | Zusätzlich können örtliche Abgaben oder Sondersteuern anfallen |
| Art der Ausgabe | Abzugsfähig? |
|---|---|
| Rohstoffe (Mehl, Kaffee, Zucker, Milch, etc.) | Ja |
| Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden | Ja |
| Miete für Laden / Backstube / Café | Ja |
| Ausstattung, Möbel, Mixer, Öfen, Kaffeemaschinen, Küchengeräte | Ja |
| Strom-, Gas- und Wasserrechnungen | Ja |
| Marketing, Werbung, Flyer, Online-Werbung | Ja |
| Honorare für Steuerberater oder Kosten für Kassensystem / Software | Ja |
Inhaber von Cafés und Bäckereien müssen:
Ein Gewerbe als Bäckerei, Café oder Lebensmittelverkauf beim Gewerbeamt anmelden.
Regelmäßig steuerliche Meldungen abgeben, insbesondere:
| Pflicht | Turnus |
|---|---|
| Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich oder vierteljährlich (abhängig vom Umsatz) |
| Jahressteuererklärung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) | Einmal jährlich |
| Gewerbesteuererklärung | Jährlich, sofern der Gewinn über dem Freibetrag liegt |
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Jahresbilanz (Bilanz)** | Jährlich – je nach Rechtsform und Betriebsgröße |
| Deutscher Begriff | Arabische Übersetzung |
|---|---|
| Bäckerei | مخبز |
| Café | مقهى |
| Umsatzsteuer (MwSt) | ضريبة القيمة المضافة |
| Gewerbesteuer | ضريبة التجارة |
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | كشف الربح والخسارة المبسط |
| Bedienung | خدمة داخلية (Service), beeinflusst den anzuwendenden Steuersatz |
Bäckereien und Cafés unterliegen, ähnlich wie Restaurants, der Umsatzsteuer mit 7 % oder 19 %, je nach Art der Leistung und ob Service/Bewirtung erbracht wird.
Zusätzlich fallen Einkommen-/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Lohnsteuer für Mitarbeitende an.
Sämtliche betrieblichen Aufwendungen (Rohstoffe, Miete, Energie, Personal, Werbung usw.) sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Verzehr im Lokal mit Bedienung wird mit 19 % MwSt besteuert, während der reine Außer-Haus-Verkauf meist mit 7 % besteuert wird.
Lokale Vorschriften, insbesondere bei alkoholischen Getränken und Gaststättenerlaubnis, sollten immer zusätzlich geprüft werden.
Das Autor*innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, auf Grundlage intensiver Recherchen und mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wenden Sie sich bei konkreten Fragen stets an die zuständigen Behörden oder eine Steuerberatung, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.