Steuern auf ausländische Gehälter von Arbeitnehmern in Deutschland

Steuern auf ausländische Arbeitslöhne für in Deutschland Steuerpflichtige
(Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn für in Deutschland Steuerpflichtige)

Erstens: Unterliegt ausländischer Arbeitslohn der Steuerpflicht in Deutschland?

Ja.
Wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, bist du gesetzlich verpflichtet, dein gesamtes Welteinkommen (Welteinkommen) anzugeben. Dazu gehören auch:

  • Gehälter von ausländischen Arbeitgebern

  • selbst dann, wenn der Lohn auf ein Konto im Ausland überwiesen wird


Wann bist du verpflichtet, auf ausländischen Arbeitslohn in Deutschland Steuern zu zahlen?

Situation Steuerliche Folge in Deutschland
Du lebst offiziell in Deutschland (bei der Gemeinde gemeldet) Du bist in Deutschland steuerpflichtig
Du arbeitest für einen ausländischen Arbeitgeber, aber von Deutschland aus (Remote) Das Einkommen ist in Deutschland voll steuerpflichtig
Du arbeitest vorübergehend im Ausland, hast aber deinen Wohnsitz in Deutschland Das Einkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig (Details je nach DBA)

Kann eine doppelte Besteuerung vermieden werden?

Ja.
Das geschieht über Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA).

Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Abkommen abgeschlossen, z. B. mit:

  • Türkei

  • Ägypten

  • Marokko

  • Tunesien

  • Libanon

  • Vereinigte Staaten von Amerika

  • Staaten der Europäischen Union

Wenn du im Ausland bereits Steuern auf deinen Arbeitslohn gezahlt hast, erfolgt in Deutschland eine Behandlung nach dem jeweiligen DBA:

Methode Auswirkung in Deutschland
Freistellungsmethode Der ausländische Arbeitslohn wird in Deutschland von der Besteuerung freigestellt (ggf. Progressionsvorbehalt).
Anrechnungsmethode Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die in Deutschland festgesetzte Steuer angerechnet.

Praxisbeispiel:

Du wohnst in Deutschland und arbeitest remote für eine ägyptische Firma.
Dein monatliches Gehalt: 2.000 €.
In Ägypten wird keine Steuer einbehalten.

→ In diesem Fall:
Bist du verpflichtet, dieses Gehalt in Deutschland anzugeben und darauf Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz zu zahlen.


Wie gibst du diesen Arbeitslohn in der Steuererklärung an?

  • Abgabe einer jährlichen Steuererklärung (Einkommensteuererklärung)

  • Ausfüllen der Anlage N-AUS (für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)

  • Nachweise über den Lohn, z. B.:

    • Gehaltsabrechnungen

    • Kontoauszüge / Überweisungsbelege

    • Bescheinigung des ausländischen Arbeitgebers

  • Wenn im Ausland Steuern gezahlt wurden:

    • entsprechende Steuerbescheide oder Zahlungsnachweise beifügen


Wichtige Hinweise:

  • Verschweige dieses Einkommen nicht – das Nichtdeklarieren gilt als Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung).

  • Auch wenn im Ausland keine Lohnsteuer einbehalten wurde, bist du in Deutschland zur Angabe verpflichtet.

  • Bewahre alle Überweisungsbelege, Gehaltsabrechnungen und Verträge mit dem ausländischen Arbeitgeber sorgfältig auf.


Wichtige Begriffe:

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Welteinkommen الدخل العالمي
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) اتفاقية تجنب الازدواج الضريبي
Anlage N-AUS استمارة الدخل الأجنبي من العمل
unbeschränkte Steuerpflicht الخضوع الضريبي الكامل (المقيم في ألمانيا)
Steuererklärung الإقرار الضريبي السنوي

Zusammenfassung:

  • Wenn du in Deutschland lebst und unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst du jeden ausländischen Arbeitslohn angeben.

  • In vielen Fällen kann durch ein DBA eine Doppelbesteuerung vermieden oder gemildert werden.

  • Ausländischer Arbeitslohn wird über die Anlage N-AUS in der Steuererklärung erklärt.

  • Das Verschweigen von Auslandsgehältern kann zu hohen Nachzahlungen, Zinsen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.


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