Steuern auf ausländische Arbeitslöhne für in Deutschland Steuerpflichtige
(Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn für in Deutschland Steuerpflichtige)
Ja.
Wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, bist du gesetzlich verpflichtet, dein gesamtes Welteinkommen (Welteinkommen) anzugeben. Dazu gehören auch:
Gehälter von ausländischen Arbeitgebern
selbst dann, wenn der Lohn auf ein Konto im Ausland überwiesen wird
| Situation | Steuerliche Folge in Deutschland |
|---|---|
| Du lebst offiziell in Deutschland (bei der Gemeinde gemeldet) | Du bist in Deutschland steuerpflichtig |
| Du arbeitest für einen ausländischen Arbeitgeber, aber von Deutschland aus (Remote) | Das Einkommen ist in Deutschland voll steuerpflichtig |
| Du arbeitest vorübergehend im Ausland, hast aber deinen Wohnsitz in Deutschland | Das Einkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig (Details je nach DBA) |
Ja.
Das geschieht über Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA).
Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Abkommen abgeschlossen, z. B. mit:
Türkei
Ägypten
Marokko
Tunesien
Libanon
Vereinigte Staaten von Amerika
Staaten der Europäischen Union
Wenn du im Ausland bereits Steuern auf deinen Arbeitslohn gezahlt hast, erfolgt in Deutschland eine Behandlung nach dem jeweiligen DBA:
| Methode | Auswirkung in Deutschland |
|---|---|
| Freistellungsmethode | Der ausländische Arbeitslohn wird in Deutschland von der Besteuerung freigestellt (ggf. Progressionsvorbehalt). |
| Anrechnungsmethode | Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die in Deutschland festgesetzte Steuer angerechnet. |
Du wohnst in Deutschland und arbeitest remote für eine ägyptische Firma.
Dein monatliches Gehalt: 2.000 €.
In Ägypten wird keine Steuer einbehalten.
→ In diesem Fall:
Bist du verpflichtet, dieses Gehalt in Deutschland anzugeben und darauf Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz zu zahlen.
Abgabe einer jährlichen Steuererklärung (Einkommensteuererklärung)
Ausfüllen der Anlage N-AUS (für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
Nachweise über den Lohn, z. B.:
Gehaltsabrechnungen
Kontoauszüge / Überweisungsbelege
Bescheinigung des ausländischen Arbeitgebers
Wenn im Ausland Steuern gezahlt wurden:
entsprechende Steuerbescheide oder Zahlungsnachweise beifügen
Verschweige dieses Einkommen nicht – das Nichtdeklarieren gilt als Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung).
Auch wenn im Ausland keine Lohnsteuer einbehalten wurde, bist du in Deutschland zur Angabe verpflichtet.
Bewahre alle Überweisungsbelege, Gehaltsabrechnungen und Verträge mit dem ausländischen Arbeitgeber sorgfältig auf.
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Welteinkommen | الدخل العالمي |
| Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) | اتفاقية تجنب الازدواج الضريبي |
| Anlage N-AUS | استمارة الدخل الأجنبي من العمل |
| unbeschränkte Steuerpflicht | الخضوع الضريبي الكامل (المقيم في ألمانيا) |
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي السنوي |
Wenn du in Deutschland lebst und unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst du jeden ausländischen Arbeitslohn angeben.
In vielen Fällen kann durch ein DBA eine Doppelbesteuerung vermieden oder gemildert werden.
Ausländischer Arbeitslohn wird über die Anlage N-AUS in der Steuererklärung erklärt.
Das Verschweigen von Auslandsgehältern kann zu hohen Nachzahlungen, Zinsen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
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