Erstens: Jobcenter und Unterstützung für kleine Gründungen (ALG II / Bürgergeld)
Für wen?
Für Personen, die beim Jobcenter gemeldet sind und Bürgergeld (früher Hartz IV) beziehen.
Die eine Geschäftsidee haben und von Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechseln möchten.
Welche Arten von Unterstützung bietet das Jobcenter?
1. Einstiegsgeld (Zuschuss zum Start in die Selbständigkeit)
Monatlicher Zusatzbetrag für 6–24 Monate.
In der Regel zwischen 150 – 300 € pro Monat.
Ziel: Den finanziellen Risiko-Übergang von Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit abfedern.
Es handelt sich um eine Ermessensleistung, also kein Rechtsanspruch, sondern eine freiwillige Leistung nach Entscheidung des Jobcenters.
2. Investitionszuschuss (Zuschuss für Anschaffungen)
Einmalige finanzielle Unterstützung zur Ausstattung des Unternehmens, z. B.:
Laptop, Geräte, Drucker, Grundausstattung, Materialien usw.
Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf (oft zwischen 1.000 – 5.000 €).
Voraussetzung ist ein überzeugender Businessplan + detaillierte Kostenaufstellung.
Der Antrag wird geprüft, und die Ernsthaftigkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens wird bewertet.
3. Schulungen oder Beratungen (AVGS-Gutschein)
Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) können kostenfrei genutzt werden:
Existenzgründerberatungen
Kurse zu Unternehmertum / Gründung
Grundlagen der Buchhaltung und Steuern
Unterstützung bei der Erstellung von Businessplan und Finanzplan
Voraussetzungen beim Jobcenter:
Du musst vollzeitfähig (Vollzeit arbeitsfähig) sein.
Das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
Du brauchst einen klaren und schlüssigen Businessplan (inkl. Finanzplan).
Du musst ausreichende Kenntnisse oder zumindest die Bereitschaft zur Weiterbildung nachweisen (z. B. durch Kurse, frühere Berufserfahrung oder Qualifikationen).
Zweitens: Gründungszuschuss (von der Agentur für Arbeit)
Für wen?
Für Personen, die ALG I (Arbeitslosengeld I) beziehen, nicht Bürgergeld.
Die planen, noch während des Bezugs von ALG I eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Was bekommst du?
Phase 1 (erste 6 Monate):
Monatlicher Zuschuss in Höhe deines vollen ALG-I-Anspruchs
+ 300 € monatlich als Zuschuss zu Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung).
Phase 2 (weitere 9 Monate – optional):
Monatlich 300 € (nur noch als Zuschuss zu den Sozialversicherungen).
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:
Zum Zeitpunkt des Antrags müssen mindestens 150 Resttage ALG-I-Anspruch vorhanden sein.
Vorlage eines belastbaren Businessplans (Geschäftskonzept + Zahlen).
Einholen einer Tragfähigkeitsbescheinigung (Tragfähigkeitsgutachten) z. B. von:
Rentenversicherung,
IHK,
HWK oder anerkannten Fachstellen.
Offizielle Gewerbeanmeldung oder Anmeldung als Freiberufler.
Vergleich: Jobcenter vs. Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)
| Kriterium | Jobcenter (Bürgergeld) | Agentur für Arbeit (ALG I) |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Einstiegsgeld + Investitionszuschüsse | Gründungszuschuss |
| Zielgruppe | Leistungsbezieher von Bürgergeld | Leistungsbezieher von ALG I |
| Monatliche Unterstützung | ca. 150–300 € Zusatzleistung | ALG I + 300 € (Phase 1), danach 300 € (Phase 2) |
| Zuschuss für Ausstattung | Möglich (Investitionszuschuss) | In der Regel nicht vorgesehen |
| Gutscheine für Coaching | Oft AVGS-Gutscheine möglich | Teilweise, je nach Situation |
| Flexibilität bei der Bewilligung | Vergleichsweise flexibler, stark ermessensabhängig | Strenger, mehr Bürokratie und formale Anforderungen |
Wichtige Hinweise
Die Förderung durch das Jobcenter ist besonders sinnvoll für sehr kleine Projekte oder Ein-Personen-Unternehmen, die z. B. von zu Hause aus geführt werden.
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit eignet sich eher für Personen mit stabiler Erwerbsbiografie, die einen schnellen und strukturierten Einstieg in die Selbständigkeit planen.
Ein starker, gut durchdachter Businessplan ist bei beiden Programmen der zentrale Erfolgsfaktor.
Du kannst finanzielle Förderung mit kostenlosen Coachings und Kursen kombinieren, um deine Erfolgschancen deutlich zu erhöhen.
Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch gründliche Recherche und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich bei wichtigen Entscheidungen immer an die zuständigen Behörden, Jobcenter/Agentur für Arbeit oder fachkundige Beratungsstellen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.