Einstellung der Rente für Verstorbene in Deutschland:
Warum müssen die zuständigen Stellen innerhalb eines Monats informiert werden – und welche rechtlichen Folgen hat eine verspätete Meldung?
Wenn eine Person in Deutschland verstirbt und eine Rente bezieht, stehen die Erben oder engen Angehörigen vor mehreren administrativen Schritten. Einer der wichtigsten ist:
Die Mitteilung des Todes an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) innerhalb einer Frist von spätestens einem Monat ab Todestag.
Dieser Schritt ist nicht nur eine organisatorische Formalität, sondern hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Wer ist für die Meldung verantwortlich?
In der Praxis kann die Meldung auf verschiedenen Wegen erfolgen:
Standesamt:
Stirbt die Person in Deutschland, übermittelt das Standesamt die Sterbefallanzeige in der Regel automatisch an die DRV. Aber:
Diese automatische Meldung umfasst nicht immer alle privaten oder betrieblichen Versorgungsträger (z. B. Betriebsrenten).
Verzögerungen können auftreten, insbesondere wenn der oder die Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt hat.
Familienangehörige, Erben oder Bevollmächtigte:
Es wird dringend empfohlen, dass Angehörige oder der bevollmächtigte Vertreter den Todesfall zusätzlich selbst direkt melden, um sicherzustellen, dass die Rentenzahlung rechtzeitig gestoppt wird und keine Rückforderungen entstehen.
Frist für die Meldung
Die DRV sollte innerhalb eines Monats nach dem Tod informiert werden.
Idealerweise erfolgt die Mitteilung so früh wie möglich, auch dann, wenn Nachlassunterlagen (Erbschein usw.) noch nicht vorliegen.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Wird die Rente nicht sofort gestoppt, gilt:
Die Rentenzahlung läuft automatisiert weiter auf das Konto der verstorbenen Person.
Alle nach dem Tod überwiesenen Beträge gelten als „ohne Rechtsgrund gezahlt“ (Überzahlung).
Die Erben werden zur vollständigen Rückzahlung aufgefordert – selbst dann, wenn das Geld bereits abgehoben oder für laufende Kosten verwendet wurde.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn keine Absicht bestand, den Todesfall zu verschweigen, werden die Erben in der Regel für die Erstattung der nach dem Tod gezahlten Rentenbeträge in Anspruch genommen.
Was ist konkret zu tun?
Schritt – Details
DRV informieren
Per Telefon, schriftlich per Brief oder – sofern möglich – per E-Mail.
Sterbeurkunde einreichen
Eine Kopie der Sterbeurkunde (Sterbeurkunde) zusammen mit der Versicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) des/der Verstorbenen beifügen.
Bankkonto klären
Konto schließen oder vorübergehend sperren lassen, bis eventuelle Überzahlungen mit der DRV geklärt sind.
Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten prüfen
Informationen zu möglichen Ansprüchen auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente einholen, wenn Hinterbliebene vorhanden sind.
Kann es trotz Meldung zu weiteren Rentenzahlungen kommen?
Ja, das ist möglich, wenn:
Der/die Verstorbene neben der gesetzlichen Rente weitere Renten oder Versorgungsleistungen (z. B. Pensionskasse, Zusatzversorgung) erhalten hat.
Nur eine Stelle informiert wurde, während andere Versorgungsträger keine Kenntnis vom Todesfall haben.
Darum ist es wichtig, alle Renten- und Versorgungsträger einzeln zu benachrichtigen.
Praktischer Tipp
Die erste Mitteilung sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name des/der Verstorbenen
Geburtsdatum und Datum des Todes
Versicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
Kontaktdaten der Erben oder des gesetzlichen Vertreters
So lässt sich die Einstellung der Zahlungen beschleunigen und das Risiko unerwarteter finanzieller Belastungen für die Familie verringern.
Fazit
Die Einstellung der Rente nach dem Tod ist rechtlich verpflichtend.
Eine rechtzeitige Meldung verhindert, dass unberechtigte Zahlungen auflaufen, und erspart den Erben aufwendige Korrespondenz oder sogar Streitigkeiten mit Renten- und Versorgungsträgern.
Handeln Sie vorausschauend, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Stellen auf – insbesondere dann, wenn der/die Verstorbene allein gelebt hat oder mehrere Renten und Versorgungsbezüge erhalten hat.
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