Wie kann man einen arabischsprachigen Imam für die Waschung und das Totengebet in den ostdeutschen Bundesländern anfordern?
Ihr Leitfaden zur Organisation einer islamischen Beerdigung, wenn es keine nahegelegene Moschee gibt
In den ostdeutschen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen muslimische Familien beim Tod eines Angehörigen oft vor großen Herausforderungen – insbesondere in Regionen, in denen es keine nahe Moschee oder keinen arabischsprachigen Imam gibt. Aufgrund der teilweise unzureichenden islamischen Infrastruktur in kleineren Städten wird die Organisation der rituellen Waschung (Ghusl) und des Totengebets (Salat al-Dschanaza) zu einer Aufgabe, die sorgfältige Planung und frühzeitige Koordination erfordert.
Wer darf die rituelle Waschung und das Totengebet durchführen?
Nach der islamischen Rechtslehre (Scharia) gilt:
Die rituelle Waschung (Ghusl) sollte nach Möglichkeit von einem volljährigen muslimischen Erwachsenen desselben Geschlechts wie der oder die Verstorbene durchgeführt werden.
Es ist wünschenswert, dass ein Imam oder eine Person mit fundierten religiösen Kenntnissen die Waschung und das Gebet anleitet.
Es ist keine Voraussetzung, dass der Imam offiziell in einer Moschee angestellt ist; es genügt, dass er in den religiösen Vorschriften sicher ist und Arabisch beherrscht, um etwaige letztwillige Wünsche des Verstorbenen oder die Anliegen seiner Angehörigen zu verstehen.
Schritte zur Anforderung eines arabischsprachigen Imams in Ostdeutschland
1. Kontaktaufnahme mit den nächstgelegenen islamischen Zentren
Trotz der begrenzten Zahl an Moscheen gibt es aktive Zentren, die auf Anfrage einen Imam entsenden können, zum Beispiel:
Islamisches Kulturzentrum Leipzig e.V. (Leipzig)
DITIB Dresden (Dresden)
Islamisches Zentrum Halle e.V.
Islamisches Zentrum Erfurt
Suchen Sie nach der nächstgrößeren Stadt in Ihrem Bundesland und nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem dortigen islamischen Zentrum auf.
2. Einen Imam aus Berlin oder Leipzig anfragen, der zum Bestattungsort reist
In manchen Fällen ist es möglich, die Fahrtkosten eines Imams zu übernehmen, wenn:
die Entfernung zumutbar ist (weniger als ca. 3 Stunden),
ein Fahrzeug von Seiten der Familie des Verstorbenen oder des Bestattungsunternehmens zur Verfügung steht,
die Abstimmung mit der Moschee rechtzeitig (mindestens 24–48 Stunden vorher) erfolgt.
Einige Moscheen führen Listen mit „externen Mitarbeitern“ oder Freiwilligen, die solche Aufgaben gegen eine symbolische Aufwandsentschädigung übernehmen.
3. Zusammenarbeit mit einem islamischen Bestattungsunternehmen
In Ostdeutschland gibt es islamische Bestattungsdienste, unter anderem:
Al-Janazah Service Berlin
Muslimischer Bestattungsdienst Dresden
Diese Unternehmen koordinieren auf Wunsch mit arabischsprachigen Imamen, stellen rituelle Waschmöglichkeiten bereit und kümmern sich um Sarg, Überführung sowie eine islamische Bestattungsbescheinigung (Halal-Beisetzung).
4. Einen Imam in Notfällen aus der Ferne hinzuziehen
Wenn die persönliche Anwesenheit eines Imams nicht möglich ist, kann man:
per Videoanruf während der rituellen Waschung religiöse Anleitung für die Familie einholen, Schritt für Schritt,
den Text des Totengebets auf Arabisch und Deutsch zusenden lassen, damit ein naher Angehöriger des Verstorbenen das Gebet anleiten kann,
die in der Muttersprache des Verstorbenen verfassten letzten Wünsche (z. B. eine kurze Wasiyya) während der Beerdigung verlesen.
Darf man rechtlich einen externen Imam hinzuziehen?
Ja, grundsätzlich ist dies erlaubt, sofern:
der Zugang zur Leichenhalle bzw. zum Waschraum von der Krankenhausverwaltung oder dem Bestattungsunternehmen genehmigt wird,
die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften strikt eingehalten werden,
seine Angaben (Name, Kontaktdaten) der zuständigen Behörde bzw. dem Standesamt oder der Gemeinde offengelegt werden, falls dies im Rahmen der Bestattungsunterlagen verlangt wird.
Welche Kosten entstehen für einen arabischsprachigen Imam?
| Position | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Anwesenheitspauschale (Imam aus Nachbarstadt) | 100 – 250 Euro |
| Fahrtkosten (je nach Entfernung) | 50 – 150 Euro |
| Komplettservice (Waschung & Gebet über Moschee) | 200 – 400 Euro |
Diese Kosten können in manchen Fällen reduziert oder erlassen werden, etwa bei sehr geringem Einkommen oder durch Unterstützung lokaler Vereine (z. B. Janaza-Kasse, syrische oder jemenitische Community).
Fazit
Trotz der begrenzten Zahl an Moscheen in Ostdeutschland gibt es praktikable Wege, einen arabischsprachigen Imam für die rituelle Waschung und das Totengebet zu organisieren. Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Kontaktaufnahme mit den nächstgelegenen islamischen Zentren oder spezialisierten islamischen Bestattungsunternehmen sowie in einer offenen und respektvollen Darstellung der eigenen Situation. In äußersten Notfällen können die religiösen Pflichten auch von einem Familienmitglied erfüllt werden – unter Anleitung eines Imams, der aus der Ferne unterstützt.
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