Zulässiger Zeitraum für den Besuch der islamischen Waschstelle im Krankenhaus

Frist zur Nutzung des Leichenraums für die religiöse Waschung im Krankenhaus

Was ist unmittelbar nach dem Tod eines Menschen in Deutschland religiös und rechtlich zulässig?

Wenn ein Muslim in einem deutschen Krankenhaus verstirbt, beginnt eine Reihe von medizinischen und rechtlichen Schritten. Für viele muslimische Familien gehört zu den sensibelsten Fragen, den Verstorbenen noch einmal zu sehen und – wenn möglich – die rituelle islamische Waschung (Ghusl) vor der Beerdigung durchzuführen.
Dabei stellt sich eine zentrale Frage: Wie lange darf der Verstorbene im Kühlraum bzw. Leichenraum des Krankenhauses bleiben? Und ist es überhaupt erlaubt, die religiöse Waschung im Krankenhaus durchzuführen?

Was ist die „Morgue“ im Krankenhaus?

In den meisten deutschen Krankenhäusern wird der Verstorbene nach dem Tod relativ schnell in einen speziellen Bereich gebracht, in der Regel:

  • Kühlraum (Kühlraum für Verstorbene),

  • oder Leichenhalle / Sektionsraum, je nach Größe und Struktur des Krankenhauses.

Diese Räume dienen der kurzfristigen Aufbewahrung von Verstorbenen, bis die Angehörigen kommen oder die weitere Bestattung organisiert ist.

Wie lange darf der Verstorbene rechtlich im Krankenhaus-Leichenraum bleiben?

Die genaue Frist ist von Bundesland zu Bundesland, vom Krankenhaus und von den Umständen des Todes abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch in der Praxis:

Situation Zulässige Aufbewahrungsdauer
Natürlicher Tod ohne strafrechtlichen Verdacht ca. 24–72 Stunden nach Eintritt des Todes
Tod unter unklaren Umständen / Rechtsmedizin Bis zum Abschluss der polizeilichen/gerichtlichen Untersuchungen
Tod an Wochenenden/Feiertagen Verlängerung in der Regel bis zum nächsten Werktag

Hinweis: Nach Ablauf dieser Frist kann der Leichnam in die städtische Leichenhalle (Städtische Leichenhalle) oder direkt zu einem Bestattungsunternehmen überführt werden – häufig fallen hierfür zusätzliche Kosten an.

Dürfen Angehörige den Verstorbenen im Krankenhaus noch sehen?

Ja, in der Regel ist es Angehörigen ersten Grades (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) erlaubt, den Verstorbenen im Krankenhaus zu besuchen. Üblicherweise:

  • nachdem der Arzt die erste Todesbescheinigung (ärztliche Todesbescheinigung) ausgestellt hat,

  • nach vorheriger Absprache mit der Station, dem Pflegepersonal oder der zuständigen Bestattungskoordination im Krankenhaus,

  • zu bestimmten, von der Klinik festgelegten Zeiten und meist unter Aufsicht eines Mitarbeiters.

In vielen Häusern müssen Besucher:

  • einen Ausweis vorlegen,

  • und ggf. ein Formular zur Bestätigung der Leichenbesichtigung unterschreiben.

Ist eine rituelle Waschung (Ghusl) im Krankenhaus erlaubt?

In den meisten deutschen Kliniken ist eine vollständige islamische Waschung (Ghusl) im Krankenhaus nicht vorgesehen und wird aus Gründen der Hygiene, Haftung und Versicherung meist abgelehnt.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Wenn ein Krankenhaus eine feste Kooperation mit einem lokalen islamischen Verein oder einer Moschee hat, kann im Einzelfall eine rituelle Handlung in einem separaten Raum gestattet werden.

  • Häufig verlangt das Krankenhaus dann:

    • dass die Waschung durch externe, erfahrene Personen (islamische Bestatter/Muslime mit Erfahrung in Ghusl) durchgeführt wird,

    • dass keine medizinischen Geräte oder Materialien des Krankenhauses verwendet werden,

    • und dass alle hausinternen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften strikt eingehalten werden.

In der Praxis ist es daher meist sinnvoller, den Verstorbenen so bald wie möglich zu überführen, und zwar:

  • zu einem islamischen Bestattungsinstitut (Islamisches Bestattungsinstitut),

  • oder in einen Waschraum einer entsprechend ausgestatteten Moschee (z. B. Waschraum in einer Moschee mit Ghusl-Einrichtung).

Was sollte die Familie unmittelbar nach dem Todesfall tun?

  • Die ärztliche Todesbescheinigung vom diensthabenden Arzt anfordern.

  • Sich nach den Regelungen und Zeiten für die Leichenbesichtigung erkundigen (Wann und wie können wir den Verstorbenen sehen?).

  • Die Klinik ausdrücklich informieren, dass der Verstorbene Muslim war und dass eine islamische Waschung (Ghusl) gewünscht ist.

  • Umgehend ein islamisches Bestattungsunternehmen kontaktieren, um:

    • den Transport,

    • den Termin für die rituelle Waschung,

    • und die weitere Bestattung zu organisieren.

  • Nachfragen, ob vor der Überführung ein kurzer Abschied oder eine kurze Leichenvisite im Krankenhaus-Leichenraum möglich ist.

Fazit

Die Abschiednahme von einem verstorbenen Angehörigen im Krankenhaus ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich möglich. In der Regel steht der Leichenraum des Krankenhauses für einen begrenzten Zeitraum von etwa 24 bis 72 Stunden zur Verfügung.
Die vollständige islamische Waschung findet jedoch meist nicht im Krankenhaus statt, sondern in einer externen islamischen Wascheinrichtung – bei einem Bestattungsinstitut oder in einer Moschee. Nur in wenigen Ausnahmefällen erlauben Kliniken einen Ghusl vor Ort.

Daher gilt: schnelles Handeln, frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem islamischen Bestatter und klare Kommunikation mit der Klinik sind entscheidend, um die religiösen Pflichten zu erfüllen und der Familie die Möglichkeit zu geben, sich würdevoll von ihrem Verstorbenen zu verabschieden.


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