„Internationale Banküberweisung des Erbanteils für Erben im Ausland: Regeln und Verfahren in Deutschland“
Internationale Banküberweisung des Erbanteils für im Ausland lebende Erben
Wie erhalten Sie Ihren Erbanteil, wenn Sie außerhalb Deutschlands leben?
In unserer vernetzten Welt ist es längst keine Seltenheit mehr, dass eine Person in Deutschland verstirbt und ein Nachlass mit Geld- oder Immobilienwerten hinterlässt, während einer oder mehrere Erben in einem Staat außerhalb der EU leben. Hier stellen sich zentrale Fragen:
Hat der nicht in Deutschland wohnhafte Erbe Anspruch auf seinen Anteil? Sind internationale Banküberweisungen erlaubt? Und welche Vorgaben machen deutsche Banken und die rechtlichen Stellen?
Ja. Jeder Erbe – unabhängig davon, ob er in Deutschland oder im Ausland lebt – hat grundsätzlich Anspruch auf seinen vollen Erbanteil, sofern er im Erbschein (Erbschein) oder in einem wirksamen Testament/Erbvertrag als Erbe ausgewiesen ist.
Das deutsche Recht verlangt keinen Wohnsitz in Deutschland, um eine Erbschaft zu erhalten. Es fordert jedoch:
einen Nachweis der Identität und
einen rechtsgültigen Nachweis der Erbenstellung (z. B. Erbschein, notarielles Testament).
Nach Abwicklung des Nachlasses und Übertragung der Gelder auf ein Nachlasskonto (Nachlasskonto – ein spezielles Konto zur Verwaltung der Erbmasse) kann der Nachlassverwalter – sei es ein gesetzlicher Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder ein von den Erben bevollmächtigter Miterbe – die internationale Banküberweisung wie folgt veranlassen:
Grundschritte:
Eröffnung eines Nachlasskontos (Nachlasskonto)
– Konto auf den Nachlass bzw. auf die Erbengemeinschaft oder den Testamentsvollstrecker.
Erstellung einer Übersicht der Erbquoten (Erbanteile)
– Dokumentation, welcher Erbe welchen prozentualen oder absoluten Anteil erhält.
Einholung der Bankdaten des im Ausland lebenden Erben:
Internationale Kontonummer (IBAN, soweit im Empfängerland vorhanden)
SWIFT-/BIC-Code
Name der Bank und vollständige Anschrift
Kopie des Reisepasses oder eines gültigen Ausweises des Erben
Erteilung des Auslandsüberweisungsauftrags bei der deutschen Bank
– inklusive aller Empfängerdaten und ggf. Währungsangabe.
Dokumentation des Überweisungszwecks
– z. B.:
„Erbschaftsanteil für Herrn X gemäß Erbschein vom …“
Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit für Bank, Finanzbehörden und ggf. ausländische Stellen.
Wird der Erbanteil zunächst in Deutschland berechnet und zugeteilt, dann wird die Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuer) – soweit sie anfällt – grundsätzlich in Deutschland ermittelt und von der Erbmasse bzw. vom jeweiligen Anteil abgezogen, bevor das Geld überwiesen wird.
Der Erbe selbst erfährt bei der Überweisung in der Regel keinen zusätzlichen Abzug durch die deutsche Bank, außer wenn:
das Empfängerland strengen Devisen- oder Kapitalverkehrskontrollen unterliegt oder
im Empfängerland eigene Steuern auf aus dem Ausland eingehende Gelder erhoben werden (wie es in einigen Staaten, darunter auch manche arabische Länder, vorkommt).
Es ist daher sinnvoll, dass der Erbe einen Steuer- oder Finanzberater im Wohnsitzstaat konsultiert, um die dortigen Steuerregeln für erhaltene Auslandserbschaften zu klären.
Grundsätzlich bestehen in Deutschland keine generellen gesetzlichen Verbote, Erbschaften ins Ausland zu überweisen. Allerdings greifen verschiedene Sorgfalts- und Meldepflichten, insbesondere in den folgenden Fällen:
| Situation | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|
| Überweisung in ein Land mit hohem Risiko (z. B. Syrien, Iran) | Genaue Offenlegung der Herkunft der Gelder, Vorlage offizieller Erbnachweise, ggf. Meldung an die Deutsche Bundesbank |
| Überweisung eines hohen Betrages (mehr als 12.500 Euro) | Meldung der Transaktion gemäß § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) |
| Überweisung auf ein Konto, das nicht auf den Erben lautet | Wird aus rechtlichen und bankinternen Gründen meist abgelehnt |
Die Bank ist verpflichtet, Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. Daher kann sie zusätzliche Unterlagen oder Erklärungen verlangen.
Gültige Bankverbindung bereitstellen
Ein offizielles Konto bei einer regulierten Bank im Wohnsitzland, das internationale Überweisungen empfangen kann.
Eigenes Konto nutzen
Das Konto sollte auf den Namen des Erben lauten, nicht auf einen Verwandten oder Freund. Überweisungen auf fremde Namen werden oft abgelehnt oder führen zu Nachfragen.
Unterlagen gut aufbewahren
Kopien von Erbschein, Testament, Nachlassabrechnung, Kontoauszügen und Bankbestätigungen sollten sorgfältig archiviert werden.
Gemeinsame Anweisung bei mehreren Erben
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, ist es oft sinnvoll, dass alle schriftlich bestätigen, welcher Betrag an welchen Erben überwiesen werden soll (z. B. gemeinsame unterschriebene Weisung an die Bank oder den Testamentsvollstrecker).
Rechtliche Beratung bei Sanktionsländern
Befindet sich ein Erbe in einem Land, das internationalen Sanktionen unterliegt, sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um Verstöße gegen Sanktions- oder Devisenrecht zu vermeiden.
Das deutsche Recht hindert Erben, die im Ausland leben, nicht daran, ihren Erbanteil zu erhalten – im Gegenteil: Der Anspruch ist vollständig geschützt, sofern die Erbenstellung rechtlich nachgewiesen ist.
Die internationale Banküberweisung eines Erbanteils verlangt jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, enge Abstimmung mit der Bank und ein Bewusstsein für die steuerlichen und devisenrechtlichen Regelungen im Empfängerland.
Wer diese Punkte beachtet, kann sicherstellen, dass die Erbschaft rechtssicher, transparent und ohne unnötige Verzögerungen den Weg über Grenzen hinweg findet.
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