Ausstellung der „Totenbescheinigung“ im Krankenhaus – Unterschiede zwischen Teil A und Teil B

Erstellung der ärztlichen Todesbescheinigung (Totenbescheinigung) in Deutschland

Der Unterschied zwischen Ausfertigung A und Ausfertigung B – und warum er für muslimische Familien wichtig ist

Wenn in Deutschland ein Mensch verstirbt, muss eine ärztliche Todesbescheinigung (ärztliche Leichenschau mit Totenbescheinigung) ausgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das nur von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt nach Untersuchung des Leichnams ausgefüllt werden darf.
Diese Bescheinigung ist der erste Schritt für alle weiteren Abläufe wie Bestattung, behördliche Meldungen sowie Genehmigungen für Überführung oder Auslands­transport. Daher ist es wichtig, ihren Aufbau, die verschiedenen Teile und den Unterschied zwischen den Ausfertigungen A und B zu verstehen.


Erstens: Was ist eine Totenbescheinigung?

Die Totenbescheinigung ist die offizielle Bescheinigung, die die Ärztin oder der Arzt nach Feststellung des Todes ausstellt. Sie enthält unter anderem:

  • Datum und Uhrzeit des Todes

  • Todesursache (soweit sie zunächst ärztlich eingeschätzt werden kann)

  • Einschätzung, ob ein Verdacht auf eine strafbare Handlung oder einen „unnatürlichen Tod“ besteht

  • Zustand des Leichnams (Körpertemperatur, Totenstarre, äußere Auffälligkeiten)

  • Personenbezogene Daten der verstorbenen Person

Diese Bescheinigung wird benötigt, bevor beim Standesamt die amtliche Sterbeurkunde (Sterbeurkunde) ausgestellt werden kann. Auf Grundlage der Totenbescheinigung wird auch die Bestattungsgenehmigung (Bestattungsgenehmigung) erteilt.


Zweitens: Unterschied zwischen Ausfertigung A und Ausfertigung B

Ausfertigung A – Teil A (nichtvertraulicher Teil)

  • Wird an das Standesamt (Melde- und Standesbehörde) übermittelt

  • Enthält keine sensiblen medizinischen Informationen

  • Wird für zivilrechtliche und standesamtliche Zwecke genutzt

  • Wird zudem bei der Beisetzung, bei einer Überführung oder beim Versand des Leichnams verlangt

Ausfertigung B – Teil B (vertraulicher Teil)

  • Enthält detaillierte medizinische Angaben zur Todesursache

  • Beinhaltet ärztliche Beobachtungen zu Verletzungen, meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder verdächtigen Befunden

  • Geht an das Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

  • Dient der Überwachung der öffentlichen Gesundheit, der Statistik und gegebenenfalls der Rechtsmedizin

In Fällen eines unnatürlichen Todes (Unnatürlicher Tod) kann die Ausfertigung B direkt an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.


Drittens: Wer ist für die Ausstellung verantwortlich?

  • Die Ärztin oder der Arzt, die/der den Tod feststellt (Hausarzt, Notärztin/Notarzt, Krankenhausarzt)

  • Vor dem Ausfüllen muss eine unmittelbare körperliche Untersuchung des Leichnams (Leichenschau) erfolgen

  • Im Krankenhaus erfolgt die Leichenschau häufig innerhalb von etwa einer Stunde nach Eintritt des Todes


Viertens: Warum ist das für muslimische Familien besonders wichtig?

1. Schnelligkeit der Abläufe

  • Muslimische Familien wünschen in der Regel eine möglichst rasche Bestattung, idealerweise innerhalb von 24–48 Stunden.

  • Jede Verzögerung bei der Ausstellung der Totenbescheinigung führt zu einer Verzögerung bei der Bestattungsgenehmigung oder bei der Überführung bzw. dem Transport ins Ausland.

2. Verdacht auf unnatürlichen Tod

  • Wenn die Ärztin oder der Arzt auch nur vorsorglich einen Verdacht vermerkt (z. B. unklare Umstände, mögliche Fremdeinwirkung), werden die Bestattungsformalitäten zunächst gestoppt.

  • Der Fall geht dann an Polizei und Rechtsmedizin, was zu einer Obduktion führen kann – etwas, das aus religiöser Sicht in vielen muslimischen Familien nach Möglichkeit vermieden werden soll.

3. Überführung des Leichnams ins Ausland

  • Für eine Überführung ins Ausland werden unter anderem Teil A der Totenbescheinigung, der Leichenpass (Leichenpass) und eine Exportbescheinigung (Exportbescheinigung) benötigt.

  • Deshalb ist es wichtig, dass Ausfertigung A schnell vorliegt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet wird.


Fünftens: Praktische Empfehlungen für die Familie

Empfehlung Warum?
Sofortige Anforderung einer Kopie von Teil A Um die Registrierung des Todesfalls und die Bestattung zu beschleunigen
Die Ärztin oder den Arzt ausdrücklich nach der eingetragenen Todesursache fragen Um sicherzugehen, dass keine Formulierungen enthalten sind, die Überführung oder Bestattung verzögern oder eine Obduktion nach sich ziehen
Sehr früh Kontakt zu einem islamischen Bestattungsunternehmen aufnehmen Diese Unternehmen kennen die Abläufe und sind an Krankenhäuser, Ämter und Botschaften gewöhnt
Zuständige Behörden und Landesregelungen kennen In manchen Bundesländern gibt es leicht unterschiedliche Formulare und Ausgestaltungen der Totenbescheinigung

Fazit

  • Die Unterscheidung zwischen Ausfertigung A und B der ärztlichen Totenbescheinigung ist entscheidend, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden – besonders für muslimische Familien, die eine schnelle Bestattung oder eine Überführung ins Ausland anstreben.

  • Ausfertigung A wird vor allem für Verwaltungs- und Bestattungsfragen genutzt (z. B. Genehmigungen, Standesamt, Überführung), während Ausfertigung B vertraulich an die Gesundheitsbehörden geht und die detaillierten medizinischen Angaben enthält.

  • Wer diese Unterschiede kennt, kann die Abläufe besser organisieren, religiöse Vorgaben respektieren und gleichzeitig die deutschen Rechtsvorschriften einhalten.


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