Vergleich der Kosten für Kaiserschnitt und natürliche Geburt in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland
Warum unterscheiden sich die Kosten in der privaten Versicherung? Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die Geburt einheitlich in Vertragskrankenhäusern abdeckt, rechnet die private Krankenversicherung (PKV) jede Leistung einzeln nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Dadurch wird die Rechnung detaillierter und oft deutlich höher.
Umfassender Vergleich zwischen natürlicher Geburt und Kaiserschnitt:
Gesamtkosten im Durchschnitt:
Natürliche Geburt (Spontangeburt): 2.500 – 4.500 €
Kaiserschnitt (Kaiserschnitt): 4.000 – 8.000 €
Krankenhauskosten:
Natürliche Geburt: Zimmer, Aufenthalt, Pflege
Kaiserschnitt: höher wegen Operation, Anästhesie und zusätzlicher Betreuung
Arztkosten:
Natürliche Geburt: 600 – 1.000 €
Kaiserschnitt: 1.000 – 2.000 €
Anästhesie:
Natürliche Geburt: meist nicht erforderlich
Kaiserschnitt: notwendig (Spinal- oder Vollnarkose) 500 – 1.000 €
Aufenthaltsdauer:
Natürliche Geburt: 3 – 5 Tage
Kaiserschnitt: 5 – 7 Tage
Einzelzimmer oder Privatunterkunft:
Natürliche Geburt: je nach Vertrag, zusätzliche Kosten
Kaiserschnitt: oft automatisch als Premiumleistung enthalten
Neugeborenenversorgung: in beiden Fällen meist enthalten
Wichtige Hinweise:
Die meisten PKV-Unternehmen übernehmen alle Kosten, wenn die Geburt im Vertrag enthalten ist.
Manche Verträge verlangen eine Wartezeit (Wartezeit) von bis zu 8 Monaten.
Der Deckungsgrad variiert je nach Vertrag: 100 %, 80 % oder teilweise für Wahlleistungen.
Kostenreduzierung:
Verhandlung mit dem Krankenhaus über Pauschalpakete
Wahl eines Doppelzimmers statt Einzelzimmer
Vorherige Prüfung der Vertragsbedingungen
Frühzeitige Vorlage eines Geburtsplans (Geburtsplan) bei der Versicherung
Fazit:
Natürliche Geburt ist im Allgemeinen günstiger, besonders ohne medizinische Eingriffe
PKV deckt die Geburt, wenn sie im Vertrag enthalten ist und die Wartezeit vorbei ist
Wahl-Kaiserschnitt wird nur bei klaren medizinischen Gründen übernommen
In Privatkliniken muss meist zuerst gezahlt und dann Erstattung beantragt werden