Visum für Simultandolmetscher bei internationalen Konferenzen: Marktanforderungen

Visum für Konferenz-Dolmetscher in Deutschland: Anforderungen und rechtliche Wege

Mit der steigenden Zahl internationaler wissenschaftlicher, politischer und kultureller Konferenzen in Deutschland wächst der Bedarf an Dolmetschern, insbesondere für weniger verbreitete Sprachen wie Arabisch, Persisch, Ukrainisch oder afrikanische Sprachen.

1. Welche Visumarten kommen in Frage?

  • Schengen-Visum Typ C: Für Konferenzteilnahmen bis zu 90 Tagen. Zweck: Teilnahme als Dolmetscher oder Sprachbegleiter.

  • Arbeitsvisum (§ 18 Abs. 3 AufenthG): Wenn die Tätigkeit professionell vergütet wird.

  • Freiberufler-Visum (§ 21 Abs. 5): In seltenen Fällen, wenn die Dolmetschertätigkeit Teil einer selbstständigen Tätigkeit ist.

2. Erforderliche Unterlagen:

  • Offizielle Einladung des Veranstalters mit Angabe der Dolmetschrolle.

  • Nachweis der Qualifikation (Diplom, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse).

  • Konferenzprogramm mit Einsatzzeiten.

  • Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung oder Bankkonto).

  • Reisekrankenversicherung.

  • Hin- und Rückflugticket.

3. Marktanforderungen in Deutschland:

  • Internationale Organisationen (UN, EU).

  • Wissenschaftliche Messen und Festivals (Hannover Messe, Berlinale).

  • Regierungs- und politische Konferenzen.

  • Religiöse und kulturelle Institutionen.

Gefragte Sprachkombinationen: Deutsch ↔ Englisch, Französisch, Arabisch, Russisch/Ukrainisch, afrikanische und zentralasiatische Sprachen.

4. Kompetenzen:

  • Simultan- und Konsekutivdolmetschen.

  • Fachterminologie (medizinisch, juristisch, politisch).

  • Sprachliche Präzision und kulturelles Verständnis.

  • Vertraulichkeit und Professionalität.

5. Entwicklungsmöglichkeiten:

  • Wechsel zum Freiberufler-Visum (§ 21).

  • Daueraufenthalt bei wiederholten Einsätzen.

  • Mitgliedschaft im BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer).

Fazit: Ein klares Einladungsschreiben und Nachweise der Qualifikation sind entscheidend. Zwischen Schengen-Visum und Arbeitsgenehmigung gibt es flexible Wege, solange Zweck und Regeln eingehalten werden.


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