Existenzgründer-Visum (§ 21 Abs. 1): Erforderliches Kapital

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-28 Blog-Kategorie: Visum und Aufenthalt

 

Unternehmer- und Investorenvisum in Deutschland (§ 21 Abs. 1 AufenthG): Voraussetzungen, Kapitalhöhe und Antragsverfahren

Deutschland bietet Unternehmern und Investoren aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Grundlage ist § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.

Wer kann beantragen?

  • Nicht-EU-Bürger, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten.

  • Vorlage eines klaren und überzeugenden Businessplans.

  • Nachweis ausreichender Finanzierung.

  • Beleg für eine reale Nachfrage auf dem deutschen Markt.

Kapitalanforderungen

Das Gesetz nennt keine feste Summe. Die Behörden prüfen:

  • Wirtschaftlicher Nutzen für die Region.

  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze.

  • Finanzielle Tragfähigkeit.

Praktisch gilt:

  • Mindestkapital meist zwischen 25.000 – 100.000 €, abhängig von Branche und Projekt.

  • Höhere Summen bei Infrastruktur- oder Genehmigungspflichtigen Projekten.

Businessplan-Inhalte

  • Projektbeschreibung und Geschäftsmodell.

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse.

  • Marketing- und Vertriebsstrategie.

  • Finanzplanung (mindestens 5 Jahre).

  • Geplante Arbeitsplätze.

  • Finanzierungsnachweise.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass.

  • Beruflicher Lebenslauf.

  • Businessplan (Deutsch oder Englisch).

  • Finanzierungsnachweis (Kontoauszug, Bankzusage).

  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden).

  • Krankenversicherung.

  • Wohnsitznachweis.

  • Nachweis beruflicher Erfahrung.

Zuständige Behörden

  • Lokale Ausländerbehörde.

  • Beratung durch IHK, regionale Wirtschaftsförderung, Handels- und Steuerbehörden.

Aufenthaltsdauer

  • Erstgenehmigung: 2 Jahre.

  • Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) nach 3 Jahren bei erfolgreichem Geschäft.

Familiennachzug

  • Ehepartner und Kinder dürfen nachziehen.

  • Ehepartner oft ohne Sprachnachweis A1.

Einschränkungen

  • Keine unselbständige Beschäftigung.

  • Keine einfache Umwandlung in andere Aufenthaltstitel.

Fazit: Das § 21 Visum eröffnet Unternehmern den Weg nach Deutschland. Erfolg hängt von einer starken Idee, klarer Finanzierung und überzeugender Planung ab.

 

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