Beantragung eines deutschen Reisepasses ohne Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit

Deutscher Pass, ohne die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben

Viele im Ausland geborene Menschen, die in Deutschland leben, träumen davon, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen – mit all ihren rechtlichen und sozialen Vorteilen, darunter auch das Recht auf einen deutschen Reisepass.
Eine der wichtigsten Fragen dabei lautet jedoch: Kann ich Deutscher werden, ohne meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgeben zu müssen?


Kann man einen deutschen Pass beantragen, ohne die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben?

Grundsätzlich gilt: Deutschland erlaubt doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen.
Bei der Einbürgerung wird in der Regel verlangt, dass man die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt, gestützt auf § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).


In welchen Fällen ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Es gibt allerdings bestimmte Konstellationen, in denen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit und damit eine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt sein kann:

  1. Wenn du EU- oder Schweizer Staatsbürger bist

  • Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz dürfen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland in der Regel behalten.

  • Sie können somit Deutscher und EU-/Schweizer Staatsangehöriger zugleich sein.

  1. Wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar oder unmöglich ist

Zum Beispiel:

  • wenn das Herkunftsland eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit gar nicht vorsieht oder nur in extrem seltenen Fällen erlaubt

  • wenn die Verfahren im Herkunftsstaat außerordentlich kompliziert, langwierig oder mit sehr hohen Kosten verbunden sind

  • wenn ein Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden wäre

In solchen Situationen kann die deutsche Behörde anerkennen, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar ist.

  1. Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhältst

  • Kinder können unter bestimmten Umständen mit zwei Staatsangehörigkeiten aufwachsen, z. B. wenn ein Elternteil deutsch ist und der andere eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

  • In solchen Fällen ist es grundsätzlich möglich, eine weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen zu behalten.

  1. Sonderfälle mit individueller Entscheidung der Behörden

  • In Einzelfällen kann die zuständige Behörde nach einem besonders begründeten Antrag die Beibehaltungsgenehmigung erteilen.

  • Solche Entscheidungen sind oft komplex und hängen von der detaillierten Begründung und der Gesamtwürdigung des Falles ab.


Schritte zur Einbürgerung mit dem Ziel, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten

  1. Prüfen, ob du deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit überhaupt aufgeben kannst

  • Informiere dich bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslandes, ob eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit möglich ist.

  • Kläre, ob das Herkunftsland den Verlust der Staatsangehörigkeit zulässt, und unter welchen Bedingungen.

  1. Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen

  • Reiche deinen Antrag bei der Einbürgerungsbehörde (Einbürgerungsbehörde / Staatsangehörigkeitsbehörde) an deinem Wohnort ein.

  • Erkläre dort ausdrücklich, dass du deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit nach Möglichkeit behalten möchtest.

  • Lege Begründungen und Nachweise vor, die zeigen, dass der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit schwierig, unzumutbar oder praktisch unmöglich wäre.

  1. Auf die Entscheidung der Behörden warten

  • Das Verfahren kann lange dauern und mehrere Schriftwechsel erfordern.

  • Die doppelte Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch gewährt, sondern im Einzelfall geprüft.

  1. Unterstützung durch eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Migrationsrecht nutzen

  • Eine anwaltliche Vertretung kann helfen,

    • den Antrag rechtlich sauber zu begründen,

    • die relevanten Paragraphen korrekt anzuwenden

    • und die Erfolgschancen für eine doppelte Staatsangehörigkeit zu erhöhen.


Wichtige Hinweise

  • Sei in deinem Antrag offen und klar: Teile der Behörde deutlich mit, dass du deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten möchtest und warum.

  • Sammle Unterlagen und Beweise, die belegen, dass der Verzicht auf deine bisherige Staatsangehörigkeit besonders schwierig oder unzumutbar wäre (z. B. Stellungnahmen von Behörden, Kostennachweise, Rechtsauskünfte).

  • Bleib im engen Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde und reagiere zeitnah auf Nachfragen oder zusätzliche Anforderungen.

  • Beginne nicht vorschnell mit dem formellen Verzicht auf deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit, bevor du nicht endgültig die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hast – sonst kannst du am Ende ohne jede Staatsangehörigkeit dastehen.


Fazit

Die Erlangung eines deutschen Reisepasses, ohne die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes aufzugeben, ist möglich, aber nur in klar begrenzten und meist außergewöhnlichen Fällen.

Besonders EU-Bürger und Schweizer haben hier vergleichsweise gute Chancen, ebenso Personen, für die der Verzicht auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit rechtlich oder praktisch kaum machbar ist.

Der Weg zur doppelten Staatsangehörigkeit ist oft komplex und erfordert Geduld, gute Vorbereitung und teilweise rechtliche Unterstützung. Mit sorgfältiger Planung, soliden Nachweisen und einer sauberen Argumentation lässt sich dieses Ziel jedoch im Rahmen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts erreichen.


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