Zuschuss für eine barrierefreie Küche – Finanzierung für Familien mit Behinderung

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-28 Blog-Kategorie: Finanzielle Hilfe

Förderung der barrierefreien Küche in Deutschland (Zuschuss Barrierefreie Küche)


1. Was ist eine barrierefreie Küche und warum ist sie wichtig?

Eine barrierefreie Küche wird so geplant und gebaut, dass sie auch von Senior:innen und Menschen mit Behinderung möglichst selbstständig genutzt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • unterfahrbare Arbeitsbereiche, die mit dem Rollstuhl erreichbar sind,

  • niedrig angebrachte Bedienelemente,

  • ausreichend Bewegungsfläche zum Wenden und Rangieren.

All das stärkt die Selbstständigkeit im Alltag und erhöht Komfort und Sicherheit in der eigenen Wohnung.


2. Welche Förderprogramme gibt es?

A. Programm der Pflegekasse (Pflegeversicherung)

Wenn ein Pflegegrad (Pflegegrad 1–5) vorliegt, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme bewilligen (bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im Haushalt insgesamt bis zu 16.720 €) (altersgerecht-modernisieren.de).

  • Dieser Zuschuss kann genutzt werden, um den Küchenbereich so umzubauen, dass die selbstständige Nutzung für die pflegebedürftige Person erleichtert wird.

  • Voraussetzung ist in der Regel ein Kostenvoranschlag vor Beginn der Maßnahme, eine schriftliche Zustimmung der Pflegekasse und anschließend die Einreichung der Endrechnung nach Abschluss der Arbeiten (altersgerecht-modernisieren.de).


B. KfW – Programm „Altersgerecht Umbauen“

Zuschuss 455-B (Investitionszuschuss Barrierereduzierung):

  • Für einzelne Maßnahmen (z. B. absenkbare oder unterfahrbare Arbeitsplatte):
    Förderquote 10 % der förderfähigen Kosten, bis maximal 5.000 €.

  • Für einen umfassenden Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“:
    Förderquote 12,5 % der Kosten, bis maximal 6.250 € (kfw.de, renewa.de).

Kredit 159:

  • Zinsgünstiger KfW-Kredit bis 50.000 € für größere oder umfassende Umbauprojekte – auch dann, wenn keine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt (haus.de).


3. Schritte der Antragstellung

Zuständige Stelle wichtiger Schritt
Pflegekasse  
KfW 455-B  
KfW 159  

(Die Tabelle skizziert die Zuständigkeiten; die konkreten Einzelschritte werden je nach Fall von Pflegekasse bzw. KfW vorgegeben.)


4. Beispiele für förderfähige Anpassungen

  • absenk- oder höhenverstellbare, unterfahrbare Arbeitsflächen – damit Rollstuhlnutzende bequem an der Arbeitsplatte sitzen können (helpyuu.de, pflege.de),

  • ausziehbare Regale und tiefere, besser erreichbare Unterschränke,

  • verbreiterte Durchgänge, leicht bedienbare Armaturen und Bedienelemente (z. B. elektrische Hebesysteme, gut ausgeleuchtete Arbeitszonen mit LED-Licht).


5. Welchen Förderweg solltest du wählen?

  • Du hast einen Pflegegrad?
    Dann solltest du zuerst bei der Pflegekasse einen Zuschuss nach § 40 SGB XI prüfen (bis zu 4.180 € pro Maßnahme).

  • Du brauchst höhere Summen oder hast keinen Pflegegrad?
    Dann kommt die KfW-Förderung in Betracht:

    • Für einzelne, klar umrissene Maßnahmen: Programm 455-B.

    • Für größere, umfassende Umbauten: zinsgünstiger Kredit 159.

Beide Wege können – sofern die Bedingungen erfüllt sind – miteinander kombiniert werden, um einen möglichst großen Teil der Umbaukosten abzudecken.


6. Wichtige Hinweise

  • Unbedingt den Antrag stellen, bevor mit den Umbauarbeiten begonnen wird – nachträglich gestartete Maßnahmen werden in der Regel nicht gefördert.

  • Bei umfangreicheren Projekten empfiehlt es sich, eine Fachperson (z. B. KfW-Sachverständige:n oder Energieberater:in mit entsprechender Zusatzqualifikation) einzubeziehen.

  • Hol dir möglichst zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben, um Preise vergleichen zu können und Transparenz gegenüber Pflegekasse oder KfW zu schaffen.


Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website achtet mit sorgfältiger Recherche und der Auswertung verschiedener Quellen darauf, möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können sich rechtliche Regelungen und Förderprogramme ändern oder es können Fehler auftreten. Die hier enthaltenen Angaben dienen deshalb nur als erste Orientierung. Für verbindliche und aktuelle Informationen wende dich bitte immer direkt an die zuständigen Stellen (Pflegekasse, KfW, Beratungsstellen) oder eine fachkundige Rechtsberatung.

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