Verlängerung des Begleitvisums in Deutschland wegen verzögerter Genesung des Patienten: Verfahren und Voraussetzungen
Wenn ein Patient aus einem Nicht-EU-Staat eine längere medizinische Behandlung in Deutschland erhält, kann es notwendig werden, dass die Begleitperson ihren Aufenthalt verlängert – insbesondere dann, wenn sich der Heilungsprozess unerwartet verzögert. In solchen Fällen erlauben die deutschen Rechtsvorschriften den Begleitpersonen, einen Antrag auf Verlängerung ihres befristeten Aufenthalts zu stellen, sofern eine klare medizinische Begründung vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer gilt rechtlich als Begleitperson?
Als Begleitperson (Begleitperson / Betreuer) gilt eine Person, die mit einem kurzfristigen Visum (in der Regel Schengen- oder Behandlungsvisum) einreist, um den Patienten während der Behandlung zu begleiten. Das kann sein:
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ein Elternteil (bei minderjährigen Patienten)
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Ehepartnerin oder Ehepartner
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Bruder, Schwester oder ein anderer naher Verwandter
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eine rechtlich eingesetzte Begleitperson auf Grundlage einer Vollmacht oder eines Gerichtsbeschlusses
Wann ist eine Verlängerung möglich?
Eine Verlängerung des Visums ist möglich, wenn:
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der Patient noch nicht genesen ist und weiterhin auf Betreuung oder ständige Begleitung angewiesen ist,
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ein offizieller medizinischer Bericht der Klinik vorliegt, aus dem hervorgeht, dass das Fehlen der Begleitperson den Gesundheitszustand oder den Behandlungsverlauf negativ beeinflussen könnte,
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die Begleitperson die zulässige Höchstdauer des Aufenthalts (in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bei Kurzaufenthaltsvisa) noch nicht ausgeschöpft hat oder eine begründete Ausnahme bewilligt wird.
Erforderliche Unterlagen zur Verlängerung des Visums
Bei der Antragstellung bei der Ausländerbehörde (Ausländerbehörde) sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:
| Unterlage | Erläuterung |
|---|---|
| Ärztlicher Bericht | von der behandelnden Klinik, der bestätigt, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und die Anwesenheit der Begleitperson weiterhin empfohlen wird |
| Verlängerungsantrag | offizielles Formular der Ausländerbehörde (Verlängerungsantrag) |
| Reisepasskopie | der Begleitperson und des Patienten |
| Kopie des bisherigen Visums | sowohl für Begleitperson als auch für den Patienten |
| Nachweis der finanziellen Mittel | zur Deckung der zusätzlichen Aufenthaltskosten (Lebensunterhalt, Unterkunft, Rückreise) |
| Nachweis der Unterkunft | Hotelreservierung oder Mietvertrag für die Verlängerungszeit |
| Rückkehrbereitschaft | z. B. eine verschobene Rückflugbuchung oder eine schriftliche Rückkehrerklärung nach Abschluss der Behandlung |
Wo wird der Antrag gestellt?
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in der Stadt, in der der Patient behandelt wird,
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bei der zuständigen Ausländerbehörde (Ausländerbehörde / Ausländeramt) vor Ort.
Es ist empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Visums zu stellen – möglichst mindestens zwei Wochen im Voraus.
Wichtige Hinweise
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Eine Verlängerung wird nicht automatisch gewährt, sondern erst nach sorgfältiger Einzelfallprüfung.
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Bei sehr langer Verzögerung (mehrere Monate) kann die Behörde verlangen, den Aufenthaltstitel auf eine andere Rechtsgrundlage umzustellen (z. B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz).
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Mit diesem Aufenthalt ist eine Erwerbstätigkeit (Arbeit oder Studium) in der Regel nicht erlaubt, solange der Aufenthalt nur als Begleitperson zur medizinischen Behandlung gewährt wird.
Ausnahmen
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Behörde eine Verlängerung auch dann bewilligen, wenn die übliche zulässige Aufenthaltsdauer bereits überschritten wurde – vorausgesetzt:
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der ärztliche Bericht eindeutig bestätigt, dass das Fernbleiben der Begleitperson die Gesundheit oder den Therapieverlauf des Patienten ernsthaft gefährden würde,
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und keine aufenthaltsrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Einwände entgegenstehen.
Fazit
Wer als Begleitperson einen Patienten zur Behandlung nach Deutschland begleitet und mit einer unerwarteten Verzögerung der Genesung konfrontiert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Verlängerung des Visums beantragen. Entscheidend sind: eine gut begründete medizinische Bescheinigung, vollständige Unterlagen und ein rechtzeitig gestellter Antrag bei der Ausländerbehörde. Frühzeitige Kommunikation mit den Behörden und ein sorgfältig vorbereiteter Antrag erhöhen die Chancen auf eine Zustimmung und helfen, aufenthaltsrechtliche Verstöße oder Bußgelder zu vermeiden.
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