Medikamente in Deutschland mit einem ausländischen Rezept erhalten (für Besucher & internationale Patienten)
1) Werden ausländische Rezepte in Deutschland anerkannt?
Innerhalb Europas ist es grundsätzlich möglich, eine Verschreibung aus dem Behandlungsland in einem anderen Staat (also auch in Deutschland) einzulösen – je nach Arzneimittel und ob die formalen Angaben vollständig sind. EU Patienten
2) Wann klappt es in der Praxis – und wann eher nicht?
Häufig gut machbar: wenn das Rezept aus einem EU-/EWR-Land stammt und alle Pflichtangaben enthält. EU Patienten
Oft schwierig/abgelehnt: bei Rezepten von außerhalb Europas (viele Apotheken verlangen dann eine deutsche Verordnung, weil Prüfung/Haftung/Format nicht eindeutig ist).
Ohne Rezept möglich: viele OTC-/Apothekenprodukte (z. B. einfache Schmerzmittel in kleiner Packung) – je nach Produkt/Alter/Abgabevorschriften.
3) Was muss auf dem Rezept stehen? (Checkliste für die Apotheke)
Typischerweise wichtig:
Patientendaten (Name; oft auch Geburtsdatum)
Ausstellungsdatum
Arzneimittelname, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Dosierung/Anweisung
Arzt-/Praxisdaten (Name, Anschrift/Kontakt)
Unterschrift (bei Papier)
4) eRezept (Deutschland)
In Deutschland wird das eRezept digital ausgestellt und in der Apotheke papierlos eingelöst (z. B. per App/Token). Ein ausländisches Rezept ist dadurch nicht automatisch ein „deutsches eRezept“. BMW BKK
5) Wenn die Apotheke das Rezept nicht akzeptiert – was tun?
Vorher anrufen/Foto schicken (Apotheke fragt oft nach Pflichtangaben).
Arzt in Deutschland (Hausarzt/Augenarzt/Facharzt) mit Befunden/Medikationsplan aufsuchen → ggf. deutsche Verordnung.
Wirkstoff nennen (nicht nur Markenname), damit passende Präparate gefunden werden.
6) Zoll/Einreise – Kurz & sicher
Nehmen Sie Medikamente in Originalpackung mit Arztbrief/Verordnung und Medikationsplan mit.
Bei stark regulierten Medikamenten (z. B. bestimmte Schmerz-/Beruhigungsmittel) gelten oft Sonderregeln – klären Sie das vor Reiseantritt mit Arzt/Apotheke.