Umzug der Asylakte von einem Bundesland in ein anderes über „Umverteilung“ in Deutschland
Das Asylsystem in Deutschland ermöglicht es, die Asylakte eines Antragstellers von einem Bundesland in ein anderes zu verlegen – über das sogenannte „Umverteilung“ (Verteilung von Asylsuchenden). Dabei handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das darauf abzielt, Asylsuchende fair und ausgewogen auf die deutschen Bundesländer zu verteilen.
Was ist „Umverteilung“?
„Umverteilung“ ist ein System, das von der Bundesregierung koordiniert wird, um Geflüchtete und Asylsuchende auf die 16 Bundesländer aufzuteilen. Ziel ist ein Ausgleich bei der Zahl der aufgenommenen Personen sowie bei den angebotenen Leistungen wie Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Bildung.
Wann und warum wird die Asylakte über „Umverteilung“ verlegt?
Wenn das erste Bundesland überlastet ist
Überschreitet die Zahl der Asylsuchenden in einem Bundesland die Aufnahmekapazitäten, können einige Fälle in andere Bundesländer verlegt werden.
Aus organisatorischen und administrativen Gründen
Eine gleichmäßigere Verteilung kann bessere Leistungen ermöglichen und den Druck von bestimmten Regionen nehmen.
Auf Wunsch des Antragstellers
In einigen Fällen kann der Asylbewerber aus persönlichen oder familiären Gründen einen Wechsel in ein anderes Bundesland beantragen.
Wie läuft die „Umverteilung“ ab?
Erlass der Verlegungsentscheidung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlässt eine Entscheidung, die Asylakte in ein anderes Bundesland zu verlegen.
Benachrichtigung des Antragstellers
Der Antragsteller wird über die Entscheidung und den neuen Aufnahmeort informiert.
Übermittlung der Akte an das neue Bundesland
Alle Unterlagen und Informationen zum Antrag werden an die zuständige Stelle im neuen Bundesland weitergeleitet.
Erneute Registrierung im neuen Bundesland
Der Antragsteller muss sich beim Bürgeramt sowie bei der Ausländerbehörde am neuen Wohnort erneut anmelden.
Fortsetzung des Asylverfahrens
Das Verfahren wird im neuen Bundesland nach den dort geltenden Abläufen fortgeführt.
Rechte des Antragstellers während der Verlegung
Das Recht, die Gründe der Verlegung zu erfahren.
Das Recht, Einwände oder Gründe gegen die Verlegung vorzubringen.
Das Recht auf rechtliche Unterstützung während des Verfahrens.
Tipps für Asylbewerber
Kopien aller Dokumente aufbewahren.
Bei einer Verlegungsentscheidung einen Anwalt oder eine Beratungsstelle für Geflüchtete kontaktieren.
Die neue Adresse schnell registrieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Fazit
Das System der „Umverteilung“ ist ein wichtiges organisatorisches Instrument, um Asylsuchende fair auf die Bundesländer zu verteilen und dabei die Fortführung des Verfahrens sowie die grundlegenden Rechte der Antragsteller zu gewährleisten. Wer dieses System versteht, kann einen Wohnortwechsel und die damit verbundenen Schritte reibungsloser bewältigen.
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