Klimaflucht (Klimaflüchtlinge): Wird das vom deutschen Recht anerkannt?

Wer ist ein „Umweltflüchtling“?

Ein Umweltflüchtling ist eine Person, die gezwungen ist, ihre Heimat zu verlassen بسبب:

  • Katastrophale Klimaveränderungen (z. B. Meeresspiegelanstieg, der Inseln verschlingt)

  • Lang anhaltende Dürren, die Landwirtschaft, Existenzgrundlagen und Versorgung zusammenbrechen lassen

  • Zerstörerische Wirbelstürme und Überschwemmungen

  • Umweltverschmutzung oder große Industrie-/Umweltkatastrophen

Trotzdem werden diese Menschen rechtlich nicht als „Flüchtlinge“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention eingestuft.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Kein offizieller rechtlicher Anerkennungsstatus bisher
Das deutsche Recht erkennt Umwelt-/Klimaflucht bislang nicht als eigenständigen Grund für Schutz an, weder nach:

  • der Genfer Flüchtlingskonvention, die Verfolgung wegen Ethnie, Religion, politischer Meinung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe usw. voraussetzt,

  • noch dem deutschen Asylgesetz (AsylG), das Umweltgefahren nicht als Grund für Asyl oder subsidiären Schutz nennt (§ 3, § 4 AsylG).

Gibt es Ausnahmen oder humanitäre Möglichkeiten?
Auch ohne direkten Rechtsanspruch kann es in sehr engen Ausnahmefällen einen vorübergehenden humanitären Aufenthalt geben, wenn:

  • eine Abschiebung faktisch unmöglich ist oder

  • eine schwerwiegende humanitäre Gefahr vorliegt.

Beispiel: Wenn Verschmutzung, Hunger oder ein Zusammenbruch der Versorgung die unmittelbare Lebensgefahr begründen, kann das ggf. über:

  • § 60 Abs. 7 AufenthG (erhebliche konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit)
    oder

  • § 25 Abs. 5 AufenthG (Abschiebung unmöglich)
    berücksichtigt werden.

In ganz besonderen Fällen kann ein Verwaltungsgericht eine Abschiebung stoppen, wenn nachgewiesen wird, dass die Rückkehr einen direkten, nicht abwendbaren Schaden bedeutet (z. B. Hunger, Zusammenbruch des Gesundheitssystems infolge einer Umweltkatastrophe).

Diese Fälle sind jedoch sehr selten, erfordern starke Beweise, Gutachten und präzise Umweltberichte – und werden häufig abgelehnt.

Internationale Entwicklungen und ihre Wirkung auf Deutschland

  • Ein UN-Menschenrechtsgremium stellte 2020 fest, dass eine Abschiebung in ein schwer von Umweltkatastrophen betroffenes Land unter Umständen das Recht auf Leben verletzen kann – das hat eine weltweite Debatte ausgelöst.

  • Deutschland verfolgt diese Entwicklungen, hat sie aber bisher nicht in verbindliche nationale Regeln umgesetzt.

  • Die EU arbeitet an Ansätzen, um „Klimamigration“ künftig stärker in Anpassungs- und Migrationspolitik einzubeziehen.

Aktuelle Haltung der deutschen Politik

  • Derzeit gibt es keine Pläne, „Umweltflüchtlinge“ als eigene Schutzkategorie im Asylsystem anzuerkennen.

  • Betroffene Staaten werden eher über Entwicklungszusammenarbeit und Klimahilfen unterstützt.

  • Bei plötzlichen Katastrophen kann es zeitlich begrenzte humanitäre Visa oder einen vorübergehenden Abschiebestopp geben.

Fazit
Bis الآن ist Klimaflucht in Deutschland kein eigenständiger rechtlicher Schutzgrund. Es gibt jedoch sehr enge humanitäre Spielräume, wenn nachgewiesen wird, dass das Leben der betroffenen Person durch Folgen des Klimawandels im Herkunftsland unmittelbar bedroht ist.

Mit der Zuspitzung globaler Klimakrisen könnten sich europäische Politiken langfristig schrittweise ändern und neue Wege zur Anerkennung „Klimaflüchtiger“ entstehen.

— Das Autor*innen- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder unbestätigte Angaben enthalten sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


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