Gericht: Studierende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld – auch ohne Studienbeginn

Datum: 2026-02-20

 

Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen entschieden, dass eingeschriebene Studierende keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, selbst wenn sie keine Vorlesungen besuchen oder ihr Studium pausieren.

Ein 37‑jähriger Mann aus Münster, der 2012 sein Musikstudium beendet hatte, versuchte sich mehrfach neu einzuschreiben, litt jedoch unter psychischen Problemen. Seit 2018 erhielt er Bürgergeld. Später schrieb er sich für Mathematik an der Uni Osnabrück ein. Die Behörden forderten daraufhin rund 2400 Euro zurück, da die Immatrikulation den Anspruch ausschließe.

Obwohl er angab, keine Vorlesungen besucht zu haben und krankgeschrieben gewesen zu sein, betonte das Gericht die allgemeine Regel: Studierende, die grundsätzlich BAföG erhalten können, sind vom Bürgergeld ausgeschlossen.

In diesem Einzelfall musste er das Geld jedoch nicht zurückzahlen, da kein grober Meldeverstoß vorlag und die Behörden die Rechtslage nicht ausreichend erklärt hatten.

Quellen – Agenturen

 
Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen entschieden, dass eingeschriebene Studierende keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, selbst wenn sie keine Vorlesungen besuchen oder ihr Studium pausieren.
Ein 37‑jähriger Mann aus Münster, der 2012 sein Musikstudium beendet hatte, versuchte sich mehrfach neu einzuschreiben, litt jedoch unter psychischen Problemen. Seit 2018 erhielt er Bürgergeld. Später schrieb er sich für Mathematik an der Uni Osnabrück ein. ...

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