Eine Frau erhielt einen Termin zur Wohnungsbesichtigung, als sie einen deutschen Namen verwendete – doch mit ihrem echten ausländischen Namen wurde sie abgelehnt.
Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass dies eine klare Diskriminierung darstellt und verurteilte die Immobilienagentur zur Zahlung von 3000 Euro Entschädigung.
Das Urteil gilt als Meilenstein im Kampf gegen Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt und stärkt die Rechte von Menschen mit ausländischen Namen.
Quellen - Agenturen