Studiengebühren für Flüchtlinge an Hochschulen in Baden-Württemberg: Befreiungen

Studiengebühren in Baden-Württemberg (Stand 2025): 1.500 € pro Semester
In Baden-Württemberg werden bis heute (2025) Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/des EWR erhoben – in Bachelor, konsekutiven Masterstudiengängen sowie Staatsexamen (uni-konstanz.de).

Sind Flüchtlinge von diesen Gebühren befreit?
Ja. Anerkannte Flüchtlinge und Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln sind von diesen Gebühren automatisch befreit – gestützt auf § 6 Abs. 6 LHGebG:

„Nicht-EU-Staatsangehörige … die über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 55 AsylG verfügen und bei BAMF eine hohe Schutzquote haben“ (uni-konstanz.de).

Auch die Webseiten der zuständigen Ministerien bzw. Hochschulen in der Landesverwaltung weisen darauf hin, dass Flüchtlinge (Flüchtlinge) diese Gebühren nicht zahlen müssen (uni-hohenheim.de).

Welche Gruppen sind automatisch befreit?
Flüchtlinge müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Ausnahme erfolgt in der Regel automatisch über den Datenaustausch zwischen Ausländerbehörde/Meldewesen und Hochschule – unter der Voraussetzung:

  • eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung oder Schutzstatus liegt vor

  • ein Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG wird geführt, mit der ursprünglichen Staatsangehörigkeit

Gibt es weitere Befreiungsmöglichkeiten?
Einige Studierende (z. B. Menschen mit Behinderung oder Personen in bestimmten Praxis-/Ausbildungsphasen) können je nach Fall einen Antrag auf Befreiung nach weiteren Tatbeständen in § 6 LHGebG stellen. Flüchtlinge müssen das jedoch normalerweise nicht, da ihre Befreiung gesetzlich automatisch greift (mwk.baden-wuerttemberg.de).

Was ist mit anderen Gebühren?
Zusätzlich zu den Studiengebühren gibt es einen Semesterbeitrag (Verwaltungs-/Sozialbeitrag), der meist zwischen 100–200 € liegt. Er umfasst häufig:

  • Beiträge für Studierendenvertretung/Studentenwerk (StuA)

  • Semesterticket/ÖPNV-Anteil

  • Anteil zur studentischen Krankenversicherung (wenn keine anderweitige Absicherung besteht)

Diese Beiträge zahlen alle, auch Flüchtlinge.

Praktische Schritte für Flüchtlinge an Hochschulen in Baden-Württemberg

  • Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthaltstitel oder BAMF-Schreiben) einreichen

  • Einschreibung oder Rückmeldung durchführen ohne Studiengebühren

  • nur den Semesterbeitrag bezahlen (je nach Hochschule)

  • Status im Hochschulportal prüfen; häufig wird die Gebühr automatisch aus dem Hochschulkonto entfernt

Fazit

  • Flüchtlinge in Baden-Württemberg sind von den 1.500 € pro Semester in regulären Studienprogrammen befreit.

  • Es ist meist kein gesonderter Befreiungsantrag nötig, da die Befreiung gesetzlich vorgesehen ist.

  • Verpflichtend bleiben nur die Semester-/Verwaltungsbeiträge, auf die man sich einstellen sollte.

Dieses System zeigt das Ziel des Landes, Bildung für Schutzsuchende möglichst zugänglich zu halten und ihre akademische Integration im Hochschulsystem zu erleichtern.

ـ Das Team der Autorinnen/Autoren und Redakteurinnen/Redakteure bemüht sich, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachte die Informationen als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


Teilen: