Hausunterricht für kranke Kinder während einer langen Behandlung

Hausunterricht für kranke Kinder während einer langen Behandlung in Deutschland
Wie sorgt das Schulsystem dafür, dass die Bildung trotz Therapie weitergeht?

Wenn ein Kind wegen einer chronischen Erkrankung oder einer langfristigen Behandlung lange im Krankenhaus oder zu Hause bleiben muss, stehen Eltern vor einer großen Frage: Wie kann das Kind schulisch dranbleiben?
Deutschland bietet dafür eine klare und organisierte Lösung: Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause (Krankenhausschule / Hausunterricht).

Wer hat Anspruch auf Hausunterricht?
Haus- oder Krankenhausunterricht ist möglich für Kinder:

  • in der Schulpflicht (Grundschule und Sekundarstufe I)

  • deren Erkrankung eine regelmäßige Teilnahme verhindert

  • deren gesundheitliche Einschränkung meist länger als 6 Wochen andauert

  • mit Zustimmung des/der behandelnden Arztes/Ärztin und der Schulleitung

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung. Auch Kinder, die zur längeren Behandlung nach Deutschland kommen, können – je nach Bundesland und Einzelfall – Unterstützung erhalten.

Was ist eine Krankenhausschule?
Die Krankenhausschule ist Unterricht, der in großen (oft universitären) Kliniken angeboten wird – durch:

  • Lehrkräfte, die offiziell dem Bildungssystem unterstehen

  • Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und Therapeut:innen

  • Unterricht in kleinen Räumen oder – wenn nötig – direkt am Bett

Nach der Entlassung kann der Unterricht zu Hause als Hausunterricht fortgesetzt werden – über die Stammschule oder über Lehrkräfte, die das Schulamt organisiert.

Wie beantragt man Hausunterricht?
Typische Schritte:

  1. Ärztliche Bescheinigung, die die voraussichtliche Dauer der Schulunfähigkeit beschreibt

  2. Schriftlicher Antrag der Eltern bei der Schule oder dem Schulamt

  3. Zustimmung der behandelnden Ärzt:innen

  4. Erstellung eines individuellen Förderplans (Förderplan)

Auch Jugendamt oder der Sozialdienst im Krankenhaus können bei der Koordination helfen.

Wer unterrichtet das Kind?

  • pädagogisch ausgebildete Lehrkräfte mit Erfahrung im Umgang mit kranken Kindern

  • häufig mit Wissen über chronische Erkrankungen und ihre psychischen Auswirkungen

  • enge Abstimmung mit der Stammschule, um zentrale Inhalte abzudecken

Wie viele Stunden Unterricht pro Woche?

Alter / Stufe Unterrichtsstunden pro Woche
Grundschule 5–10 Stunden
Sekundarstufe 8–15 Stunden
Abschlussklassen (z. B. Abitur) je nach Fall, bis zu 20 Stunden

Die Belastung wird immer an den Gesundheitszustand und die Tagesform des Kindes angepasst.

Welche Fächer werden unterrichtet?

  • Deutsch

  • Mathematik

  • weitere Kernfächer je nach Jahrgang

  • in manchen Fällen: Fremdsprache oder Naturwissenschaften

Grundprinzip: Flexibilität und schrittweises Vorgehen.

Wird Hausunterricht offiziell anerkannt?
Ja. Hausunterricht:

  • ist in jedem Bundesland durch das Bildungsministerium anerkannt

  • gilt nicht als Schulabbruch

  • kann als schulische Teilnahme gewertet werden

  • verhindert nicht die Teilnahme an Abschlussprüfungen, wenn die Inhalte erfüllt werden

Was gilt für Kinder, die zur Behandlung nach Deutschland kommen?
Bei längerer Behandlung (z. B. über 3 Monate) kann man:

  • temporären Unterricht über eine lokale Schule oder Klinik anfragen

  • an kleinen Unterrichtsprogrammen im Krankenhaus teilnehmen

  • parallel mit der Schule im Heimatland über Online-Unterstützung zusammenarbeiten

Eltern sollten möglichst früh Kontakt mit dem Schulamt oder der örtlichen Schule aufnehmen.

Wer organisiert Hausunterricht in den Bundesländern?
Jedes Bundesland (z. B. NRW, Bayern, Berlin) regelt das über:

  • Schulamt oder Bezirksregierung

  • spezielle Teams für Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen

  • häufig offizielle Webseiten mit Formularen und Anleitungen

Fazit

Frage Antwort
Hat ein krankes Kind Anspruch auf Unterricht? Ja – im Krankenhaus oder zu Hause
Sind die Lehrkräfte offiziell? Ja – pädagogische Fachkräfte
Ist es kostenlos? Meist ja (für reguläre Schüler:innen)
Was ist mit Behandlungsgästen aus dem Ausland? Teilweise möglich – je nach Bundesland
Bleiben Abschlüsse möglich? Ja – bei Erfüllung der Kerninhalte

Das Autor:innen- und Redaktionsteam bemüht sich um korrekte Informationen durch intensive Recherche und die Sichtung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte verstehen Sie die Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


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