Pflicht- und empfohlene Impfungen im U-Heft und Impfpass

Impfungen in Deutschland: verpflichtend und empfohlen laut U-Heft und Impfpass

Was ist das U-Heft (Kinderuntersuchungsheft)?
Das U-Heft ist ein gelbes Vorsorgeheft, das Sie rund um die Geburt bzw. in den ersten Lebenstagen erhalten. Darin werden dokumentiert:

  • alle Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen)

  • wichtige Hinweise zu Entwicklung, Wachstum und Gesundheit

  • (häufig begleitend) die Orientierung zu Impfzeitpunkten – die Impfungen selbst werden im Impfpass eingetragen

Es ist wichtig, das U-Heft gut aufzubewahren, weil es bei organisatorischen Abläufen (z. B. in Betreuung/Schule oder bei ärztlichen Terminen) oft als Nachweis und Überblick hilfreich ist. BMG+1

Gibt es „Pflichtimpfungen“ in Deutschland?
Rechtlich wird „pflichtig“ im Alltag vor allem im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz verwendet:

  • Für den Besuch bestimmter Gemeinschaftseinrichtungen ist ein Nachweis über Masern-Impfung oder Masern-Immunität erforderlich.

  • Kinder ab 1 Jahr müssen 1 Masern-Impfung (oder Immunitätsnachweis) belegen; ab 2 Jahren sind 2 Impfungen (oder Immunität) nachzuweisen.

  • Es gibt Ausnahmen, z. B. bei medizinischen Kontraindikationen. Infektionsschutz

Empfohlene Impfungen (STIKO) – Orientierung nach Alter
Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt Standardimpfungen; diese werden in Deutschland in der Regel nach dem offiziellen Impfkalender umgesetzt. schleswig-holstein.de+1

Von 6 Wochen bis 14 Monate

  • Ab 6 Wochen: Rotavirus (je nach Impfstoff 2 oder 3 Dosen) Infektionsschutz+1

  • Ab 2 Monaten: 6-fach-Impfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hib, Hepatitis B)

  • Ab 11–14 Monaten: MMR (Masern, Mumps, Röteln) + Varizellen (Windpocken)

Von 15–23 Monaten bis 6 Jahre

  • 15–23 Monate: 2. Dosis MMR + Varizellen

  • 5–6 Jahre: Auffrischung DTPa + IPV (Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio)

Von 9 bis 14 Jahre

  • 9–14 Jahre: HPV (für Mädchen und Jungen; je nach Startalter 2 Dosen, sonst ggf. 3) Infektionsschutz+1

  • Zusätzlich je nach Impfstatus: Auffrischungen, z. B. Tetanus/Diphtherie (und ggf. weitere)

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Impfungen, die von der STIKO empfohlen sind, werden üblicherweise über die Schutzimpfungs-Richtlinie abgedeckt und damit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Einzelheiten können je nach Kasse/Indikation variieren. Robert Koch Institute+1

Wichtige Hinweise

  • Für bestimmte Reiseziele können zusätzliche Reiseimpfungen relevant sein (z. B. Gelbfieber) – das ist reiseabhängig. BMG

  • Neben dem Impfpass ist eine saubere Dokumentation wichtig, besonders bei Nachweisen (z. B. Masernschutz). Infektionsschutz

  • Je nach Kind und Situation (z. B. Frühgeborene) kann es abweichende Schemata oder zusätzliche Dosen geben. Infektionsschutz+1


ـ* Das Autor*innen- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und mehrere Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Inhalte als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Stellen.


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